Abgeltungssteuer Banken Schweiz

In der Schweiz liegt unversteuertes Geld aus fast allen Staaten der Europäischen Union (EU). Schwarzgeld, das dem Fiskus der EU Staaten entgeht. Bankgeheimnis aufgeben oder Abgeltungssteuer einführen?

Die EU Staaten verlangen
von der Schweiz, dass sie den EU Ländern die Daten und Konto-Informationen von ausländischen Bankkunden aushändigt. Darüber hinaus müssen die Banken in der Schweiz die Vermögenswerte gegenüber den ausländischen Steuerbehörden offenlegen.

Dabei würde der letzte Vorhang des berüchtigten Bankgeheimnisses der Schweiz definitiv fallen. Aus diesem Grund pocht die Schweiz auf die Abgeltungssteuer der Finanzerträge.


Abgeltungssteuer soll das Schweizer Bankgeheimnis retten


Die Schweiz lehnt eine transparente Offenlegung der Vermögen und Gelder von ausländischen Bankkunden gegenüber den EU-Steuerbehörden strikte ab. An dieser Stelle kommt die Abgeltungssteuer ins Spiel.

Die Schweiz bietet der EU im Gegenzug zur Ablehnung der Offenlegung von Bankdaten die Erhebung einer sogenannte Abgeltungssteuer an - das heisst konkret, dass anstatt der Offenlegung der Steuerdaten reicher Bankkunden aus dem Ausland vielmehr eine anonyme Besteuerung und Abgeltung des Geldes erfolgt.

Abgeltungssteuer Banken EU

Diese Abgeltungssteuer hätte zur Folge, dass mit Sicherheit die Namen und die Konto-Informationen der ausländischen Bankkunden in der Schweiz geschützt blieben. Auf der anderen Seite verpflichten sich die Schweizer Banken jedoch mittels der Abgeltungssteuer die Finanzerträge aus den Vermögen der ausländischen Kunden zu besteuern.

Diese Steuerabgabe bzw. die Abgeltungssteuer überweisen die Banken vollumfänglich an die Adresse der ausländischen EU-Steuerbehörden. Das Besondere dabei ist, dass die Abgeltungssteuer jeweils länderspezifisch angesetzt wird. Die Abgeltungssteuer entspricht demzufolge den jeweiligen Steuersätzen des entsprechenden Landes.

Das hiesse dann beispielsweise für deutsche Bankkunden in der Schweiz, dass die Schweizer Bank das Vermögen auf Zins Erträge, Kurs Gewinne und Dividenden auf je 26 Prozent an Abgeltungssteuer besteuert. Diese 26 Prozent Abgeltungssteuer auf die Finanzerträge entrichtet die Bank dann dem deutschen Fiskus. Auf diese Weise agieren die Banken in der Schweiz bei Erhebung der Abgeltungssteuer auf ausländische Zinserträge und Dividenden als verlängerter Arm der europäischen Steuerbehörden.