Über 200 Millionäre und Halbmillionäre in der Schweiz beziehen Sozialleistungen in Form von Ergänzungsleistungen (EL). Mindestens 10 Personen der schweizweiten EL-Bezüger besitzen ein Nettovermögen von über 1 Million Franken. Mehr als 200 EL-Bezüger haben ein Nettovermögen von über 500‘000 Franken. Im Schnitt* verfügen 9,4 Prozent der EL-Bezüger ein Nettovermögen von über 100‘000 Franken.
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In der Schweiz soll niemand arm sein. Das Schweizer Sozialsystem unterstützt daher AHV- und IV-Bezüger mit Ergänzungsleistungen, wenn die Rente und das Einkommen nicht zum Leben reichen.
Ergänzungsleistungen «sind ein rechtlicher Anspruch und keine Fürsorge oder Sozialhilfe.» (Quelle)
Die landesweite Altersarmut nimmt deutlich zu.
Die Renten sinken, die Lebenserhaltungskosten steigen. Immer mehr Menschen sind auf die Unterstützung vom Staat angewiesen. In der Folge steigen jährlich unweigerlich auch die Kosten für Ergänzungsleistungen.
2008 wurden noch rund 3,6 Milliarden Franken an Ergänzungsleistungen ausbezahlt.
2016 sind es schweizweit bereits knapp 4,9 Milliarden Franken.
Recherchen der «Rundschau» förderten unterdessen Erstaunliches zutage. Die Schweiz zählt über 200 Personen mit einem Nettovermögen von 0,5 bis über 1 Million Franken, die in den Genuss von Ergänzungsleistungen kommen. Wie ist das möglich?
Kanton* | Personen mit > 100'000 CHF Vermögen (in %) |
Personen mit > 500'000 CHF Vermögen |
Personen mit > 1 Million CHF Vermögen |
Aargau | 10.40% | 42 | 1 |
Appenzell-Innerrhoden | 05.00% | 0 | 0 |
Basel-Landschaft | 11.00% | 81 | 7 |
Basel-Stadt | 05.77% | 15 | 0 |
Freiburg | 11.73% | 6 | 0 |
Graubünden | 12.61% | 14 | 0 |
Luzern | 08.00% | 22 | 0 |
Nidwalden | 10.00% | 2 | 0 |
Obwalden | 10.49% | 2 | 0 |
St. Gallen | 06.40% | 2 | 0 |
Schwyz | 12.00% | 10 | 2 |
Thurgau | 07.60% | 12 | 0 |
Uri | 14.40% | 1 | 0 |
Zug | 10.00% | 4 | 0 |
Zum Nettovermögen (auch als Reinvermögen bezeichnet) zählen:
Vom Nettovermögen abgezogen werden:
Der EL-Bezug von Nettomillionären sorgt für Kritik. Eine Vermögenshöchstgrenze für EL-Bezüger soll es richten, fordert CVP-Nationalrätin Ruth Humbel. Quasi eine Vermögenseintrittsschwelle, die über das Anrecht auf Ergänzungsleistungen entscheidet. Diese soll bei 100'000 Franken liegen. Je nachdem, ob es sich um eine Einzelperson oder ein Paar handle.
Gegen die Einführung einer solchen Höchstgrenze kämpft hingegen der Hauseigentümerverband (HEV). Führe die Schweiz eine Vermögenshöchstgrenze ein, müssten in der Folge viele ältere Menschen aus ihren Häusern ausziehen, da EL-Bezüger mit hohen Vermögenswerten oftmals Eigenheimbesitzer seien. Deren Vermögen stecke im Haus und sei nicht flüssig, argumentiert der HEV. Daher seien sie auf die Ergänzungsleistungen angewiesen.
Weiterführende Informationen:
• ELG. Änderung (EL-Reform) (Parlament.ch)
• Sozialsystem auf Abwegen? Wenn Millionäre Sozialgeld beziehen (srf.ch)
* Die «Rundschau» hat alle Schweizer Kantone nach den Vermögensverhältnissen ihrer EL-Bezüger befragt. 16 der 26 Kantone beantworteten die Umfrage.
Bild: Satirische Darstellung eines Millionärs.
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Autor: Schweiz - Redaktion