ConvivaPlus

🚦 ConvivaPlus-Untermietzins-Ampel

Prüft nach Art. 262 OR, ob dein geplanter Untermietzins zulässig, grenzwertig oder missbräuchlich ist.

Möbliert untervermietet?
🟢ZulässigDein Aufschlag: +6 %

Dein Untermietzins bleibt im Rahmen. Der Aufschlag liegt im durch Möblierung und Aufwand gerechtfertigten Bereich. Trotzdem: Konditionen schriftlich offenlegen.

−20 %+30 %+80 %
Anteiliger Hauptmietzins
CHF 1'800
Faire Obergrenze
CHF 2'160

Orientierung nach BGE 119 II 353, kein gesetzlich fixierter Prozentsatz. Im Streitfall entscheidet die Schlichtungsbehörde anhand der konkreten Leistungen.

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