ConvivaPlus Steuer-Spar-Rechner
Die Bundessteuer rechnen wir exakt nach Art. 36 DBG — als Differenz zweier Steuerbeträge, nicht als Prozentsatz auf den Abzügen. Kantons- und Gemeindesteuer kommen dazu; ihren Satz setzen Sie selbst, weil er je Wohnort einem eigenen Tarif folgt.
Der Lohn nach AHV/IV/EO (5,3 %), ALV und Pensionskasse — nicht der Bruttolohn.
Der Satz auf dem letzten verdienten Franken — nicht Ihr Durchschnittssatz.
Noch nicht gesetzt. Holen Sie ihn sich in 30 Sekunden beim ESTV-Steuerrechner und tragen Sie ihn hier ein.
ESTV-Steuerrechner öffnen ↗Schätzung nach Bundesrecht, Steuerperiode 2026. Der Tarif ist exakt nach Art. 36 DBG gerechnet; die Abzüge sind Pauschalen und Annahmen, die Ersparnis ist darum eine Schätzung. Nicht modelliert: Verpflegungsmehrkosten, Zweitverdienerabzug, Vermögenssteuer, Eigenmietwert. Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuer folgen je Wohnort einem eigenen Grundtarif mal Steuerfuss und sind hier nur über den Satz abgebildet, den Sie selbst setzen. Verbindlich ist allein die Veranlagung Ihrer Steuerverwaltung.
Quellen: Art. 26, 33, 33a, 35 und 36 DBG (Fassung 1.1.2026), Berufskostenverordnung (SR 642.118.1), BVV 3.
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