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ConvivaPlus Steuer-Spar-Rechner

Die Bundessteuer rechnen wir exakt nach Art. 36 DBG — als Differenz zweier Steuerbeträge, nicht als Prozentsatz auf den Abzügen. Kantons- und Gemeindesteuer kommen dazu; ihren Satz setzen Sie selbst, weil er je Wohnort einem eigenen Tarif folgt.

Der Lohn nach AHV/IV/EO (5,3 %), ALV und Pensionskasse — nicht der Bruttolohn.

Kantons- und Gemeindesteuer
0.0 %

Der Satz auf dem letzten verdienten Franken — nicht Ihr Durchschnittssatz.

Noch nicht gesetzt. Holen Sie ihn sich in 30 Sekunden beim ESTV-Steuerrechner und tragen Sie ihn hier ein.

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Ihre Abzüge
Säule 3aCHF 7'258
Berufsauslagen (Pauschale)CHF 2'550
VersicherungsprämienCHF 1'800
Total AbzügeCHF 11'608
Steuerbares Einkommen (ca.)CHF 73'392
Ihre Steuerersparnis
mindestens CHF 628
Bundessteuer (exakt gerechnet)CHF 628

Schätzung nach Bundesrecht, Steuerperiode 2026. Der Tarif ist exakt nach Art. 36 DBG gerechnet; die Abzüge sind Pauschalen und Annahmen, die Ersparnis ist darum eine Schätzung. Nicht modelliert: Verpflegungsmehrkosten, Zweitverdienerabzug, Vermögenssteuer, Eigenmietwert. Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuer folgen je Wohnort einem eigenen Grundtarif mal Steuerfuss und sind hier nur über den Satz abgebildet, den Sie selbst setzen. Verbindlich ist allein die Veranlagung Ihrer Steuerverwaltung.

Quellen: Art. 26, 33, 33a, 35 und 36 DBG (Fassung 1.1.2026), Berufskostenverordnung (SR 642.118.1), BVV 3.

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