ConvivaPlus

🤝 ConvivaPlus Sponsoring-Check: Stelle → Spende, Gönnerbeitrag oder Sponsoring

15 Stellen, 7 Rechtsfolgen, jede am Mehrwertsteuergesetz, am DBG, am Obligationenrecht oder an der Praxis der ESTV gelesen.

1 · Wo soll dein Geldgeber erscheinen?

2 · Zahlt er als Gönner oder Passivmitglied?

3 · Ist dein Verein wegen Gemeinnützigkeit steuerbefreit?

4 · Ehrenamtlich geführter Sport- oder Kulturverein oder gemeinnützig?

5 · Wer gibt?

Umsatz aus Leistungen wie Werbung oder Festwirtschaft. Spenden, Mitgliederbeiträge und ausgenommene Leistungen nicht mitzählen. Massgebend ist das Vorjahr (MWSTG Art. 14 Abs. 3).

Nur für die Obergrenze des Spendenabzugs. Leer lassen, wenn unbekannt.

Dein Ergebnis
Einordnung: Spende

Keine Werbe-Stelle angekreuzt: die Nennung bleibt neutral.

Wenn dein Verein nicht steuerbefreit ist
Mehrwertsteuer
kein Entgelt, keine MWST
Zählt zur Umsatzgrenze
nein
Vorsteuer des Vereins
keine Kürzung
Abzug bei der Firma
kein Spendenabzug
Abzug bei einer Privatperson
kein Spendenabzug
Form der Zusage
schriftlich (OR 243)
Was der Verein zurückgeben darf
neutrale Nennung, ohne Slogan und Link
Mehrwertsteuerpflicht
unter der Grenze
CHF 0.00 / CHF 250'000.00
dieser Betrag zählt nicht zur Grenze
Bleibt dem Verein
CHF 1'000.00
darin MWST: CHF 0.00
Spendenabzug beim Geber
kein Spendenabzug
Wenn dein Verein wegen Gemeinnützigkeit steuerbefreit ist
Mehrwertsteuer
kein Entgelt, keine MWST
Zählt zur Umsatzgrenze
nein
Vorsteuer des Vereins
keine Kürzung
Abzug bei der Firma
Spende bis 20 % des Reingewinns
Abzug bei einer Privatperson
ab 100 Franken, bis 20 % der Einkünfte
Form der Zusage
schriftlich (OR 243)
Was der Verein zurückgeben darf
neutrale Nennung, ohne Slogan und Link
Mehrwertsteuerpflicht
unter der Grenze
CHF 0.00 / CHF 250'000.00
dieser Betrag zählt nicht zur Grenze
Bleibt dem Verein
CHF 1'000.00
darin MWST: CHF 0.00
Spendenabzug beim Geber
möglich, Obergrenze offen

Passende Vorlage: Spendenanfrage an eine Firma (neutrale Nennung)

Alle Stellen · 15
StelleEinordnungGrundlage
Programmheft, FestschriftSpendePublikation, neutrale Nennung: MWSTG Art. 3 lit. i Ziff. 1
SonderdruckSpendePublikation, neutrale Nennung: MWSTG Art. 3 lit. i Ziff. 1
JahresberichtSpendePublikation, neutrale Nennung: MWSTG Art. 3 lit. i Ziff. 1
Zeitung, VereinszeitschriftSpendePublikation, neutrale Nennung: MWSTG Art. 3 lit. i Ziff. 1
PlakatSpendePublikation, neutrale Nennung: MWSTG Art. 3 lit. i Ziff. 1
Vor- oder Abspann eines FilmsSpendePublikation, neutrale Nennung: MWSTG Art. 3 lit. i Ziff. 1
Website, ohne LinkSpendePublikation, neutrale Nennung: MWSTG Art. 3 lit. i Ziff. 1
Link auf die Website des GebersSponsoringWerbeträger oder Werbeleistung: ESTV Branchen-Info 24, Ziff. 15
Nennung mit WerbesloganSponsoringWerbeträger oder Werbeleistung: ESTV Branchen-Info 24, Ziff. 15
Trikot, KleiderSponsoringWerbeträger oder Werbeleistung: ESTV Branchen-Info 24, Ziff. 15
Bande, WerbetafelSponsoringWerbeträger oder Werbeleistung: ESTV Branchen-Info 24, Ziff. 15
Anzeigetafel, SpieluhrSponsoringWerbeträger oder Werbeleistung: ESTV Branchen-Info 24, Ziff. 15
FahrzeugSponsoringWerbeträger oder Werbeleistung: ESTV Branchen-Info 24, Ziff. 15
Fan-Artikel (Schal, Wimpel, Schirm)SponsoringWerbeträger oder Werbeleistung: ESTV Branchen-Info 24, Ziff. 15
LautsprecherdurchsageSponsoringWerbeträger oder Werbeleistung: ESTV Branchen-Info 24, Ziff. 15

⚖️ Der Check ordnet ein, was Gesetz und Verwaltungspraxis sagen. Er entscheidet keinen Einzelfall und ersetzt keine Steuerberatung.

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