Inkasso Verfahren und Gläubiger Forderungen

Der Inkasso Begriff stammt derweil aus der Betriebswirtschaftslehre und wird dabei speziell für den Bereich der Finanzen verwendet. 3 Tipps um Forderungen geltend zu machen


Das Inkasso Verfahren


Inkasso VerfahrenEin Inkassoverfahren tritt in folgendem Fall ein. Wenn ein Kunde bzw. ein Schuldner trotz mehrmaliger Zahlungsaufforderung durch den Gläubiger seiner Zahlungspflicht partout nicht nachkommt, demnach als Schuldner also zahlungsunfähig ist, so wird ein Insolvenz Verfahren in die Wege geleitet und eröffnet.

Die Nachteile solcher Insolvenz Verfahren sind eindeutig die Zeit und Kosten Faktoren einer Insolvenz Forderung. Da ein solches Insolvenzverfahren in der Regel sehr zeitintensiv und personalintensiv ist und demzufolge hohe Kosten verursacht, um als Gläubiger beim Schuldner die ausstehenden Gelder einholen zu können, besteht für den Gläubiger alternativ die Option, ein Inkassounternehmen mit der Zahlungsforderung und dem Insolvenz-Verfahren zu beauftragen. Der Gläubiger erteilt in diesem Fall einem Anwalt seines Vertrauens ausdrücklich den Auftrag, die ausstehenden Forderungen beim zahlungsunfähigen Schuldner einzuholen.


3 Möglichkeiten, um als Gläubiger Forderungen beim Schuldner geltend zu machen



Hierbei hat der Gläubiger sogar mehrere Möglichkeiten, um beim Schuldner seine Forderung bei dessen Zahlungsunfähigkeit geltend zu machen.

  • 1. Eine erste Möglichkeit besteht darin, den Auftrag in die Hände eines Inkassounternehmen zu legen, um dann anschliessend mit Hilfe des Inkassobüro die geforderte Summe beim zahlungsunfähigen Schuldner einzuholen. Geht der Gläubiger durch auf diese Weise mit der Beauftragung eines Inkasso-Unternehmen gegen den Schuldner vor, so bleibt der Gläubiger weiterhin der Inhaber der Forderungen gegenüber dem Schuldner. Der Gläubiger nimmt in diesem Fall mit dem Inkassobüro lediglich eine Dienstleistung in Anspruch und verliert das Recht auf die Forderungen nicht.


  • 2. Die zweite Möglichkeit der Gläubiger, um Forderungen entsprechend gelten zu machen, wäre eine Vollabtretung der Gläubiger Forderungen an das Inkassobüro. Hierbei wird die Forderung gegenüber dem Schuldner zu einem festgelegten Preis vom Mandanten bzw. dem Inkasso-Büro vollumfänglich abgekauft. Bei dieser Verfahrensweise und der vollständigen Übernahme der Gläubiger Forderungen muss das Inkassounternehmen allerdings damit rechnen, die Forderungen beim Schuldner nicht einhoien zu können. Mit dem Kauf der Inkasso Forderungen geht das Inkasso-Unternehmen demzufolge gewisse Risiken ein.


  • 3. Eine weitere Möglichkeit, als Gläubiger seine Forderungen beim fehlbaren Schuldner geltend zu machen, ist die Einziehungsermächtigung. Auch hier wird ein Inkassobüro ähnlich wie beim Inkasso Verfahren mit dem Auftrag betraut. Bei der Einziehungsermächtigung wird das Inkassounternehmen nämlich dazu bevollmächtigt, die offenen Forderungen beim Schuldner einzuholen.



Konstruktive Inkasso-Lösung finden für beide Parteien


Die Kosten, die jeweils durch ein solches Inkassoverfahren anfallen, hat dabei in allen Fällen der Schuldner zu tragen. Vorsicht ist allerdings bei der Seriosität und der Wahl von Inkassounternehmen geboten, ein Vergleich lohnt sich immer, denn unlautere Methoden werfen ein schlechtes Licht auf das eigene Unternehmen. Damit ist bei einem Inkasso-Verfahren weder dem Gäubiger noch dem Schuldner gedient. Allgemein gilt: Die Inkasso-Büros arbeiten allesamt unterschiedlich, um im Auftrag des Gläubigers die Forderungen einzutreiben. Wichtig ist deshalb ein konstruktives Auftreten, um im Sinne beider Parteien die beste Lösung zu finden. Neben der telefonischen Variante und dem persönlichen Gespräch arbeiten die meisten Inkassounternehmen in der Regel mit der schriftlichen Aufforderung per Briefpost.

Weiterführende und praktische Informationen rund um die Schuldner-Rechte im Falle einer Betreibung, Mahnungen und Inkasso gibt es beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten «EDÖB - Inkasso» zu finden.   

Vorausgesetzt es kommt zu einer Inkassozession, so wird für die Vertretung des Gläubigers vor Gericht ein Zessionar eingesetzt, um speziell die Gläubiger Interessen bei Gericht zu verteidigen.