Zwölf grosse Krankenversicherungen haben 2018 fast eine Milliarde Franken Gewinne für KVG-Leistungen erzielt (Gewinne in der obligatorischen Grundversicherung der Schweiz sind eigentlich verboten)

Schweizer «Krankenkassen erzielen gesetzeswidrig Gewinne», kritisiert eine Parlamentarierin.

Die Sozialdemokratische Partei (SP) will einen dunklen Winkel der Krankenkassen ausleuchten: erzielte Gewinne für KVG-Leistungen in der obligatorischen Grundversicherung.

«Zwölf grosse Krankenversicherungen erzielten 2018 fast eine Milliarde Gewinne für KVG-Leistungen, Gewinne in der obligatorischen Grundversicherung sind verboten», hält SP-Nationalrätin Barbara Gysi im Parlament fest und geht der Sache im Interesse der Schweizer Krankenversicherten weiter auf den Grund.

 


Chef Löhne Krankenkassen


Infobox:

Die gesetzlichen Grundlagen dazu findet sich im Bundesgesetz betreffend Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAG):

  • «Krankenkassen sind juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die keinen Erwerbszweck verfolgen und die soziale Krankenversicherung nach dem KVG durchführen» (Art. 2 Abs. 1 KVAG).
  • «Die Versicherer müssen die soziale Krankenversicherung nach dem Bedarfsdeckungsverfahren finanzieren» (Art. 12 KVAG).
  • «Der Prämienausgleich hat grundsätzlich das Gleichgewicht zwischen Prämien und Kosten wiederherzustellen.» (Art. 17 Abs. 2 KVAG)
  • «Lagen die Prämieneinnahmen eines Versicherers in einem Kanton in einem Jahr deutlich über den kumulierten Kosten in diesem Kanton, so kann der Versicherer im betreffenden Kanton im Folgejahr einen Prämienausgleich machen.» (Art. 17 Abs. 1 KVAG)

«Zwölf grosse Krankenversicherungen erzielten 2018 fast eine Milliarde Gewinne für KVG-Leistungen», aber «nur gerade 3 Krankenkassen» in der Schweiz zahlten ihren Versicherten die zu viel bezahlten Prämien zurück. Ein Unding und offenbar krasser Widerspruch zur gesetzlichen Grundlage. Besagter Sachverhalt bedarf zweifellos weiterer Klärung. SP-Nationalrätin Barbara Gysi fordert daher direkt vom Bundesrat diesbezüglich klare Antworten.



Eingereichte Frage an den Bundesrat.

Wie beurteilt der Bundesrat,

  • dass nur gerade 3 Krankenkassen den Versicherten eine Rückzahlung der zu viel bezahlten Prämien machen?

  • Das Verhalten der Krankenversicherer in Sachen Gewinnerzielung generell?

  • Was unternimmt er, damit die Gesetze eingehalten werden?

Diese Fragen dürften auch alle Grundversicherten in der Schweiz interessieren. Gysi hat die Frage beim Bundesrat eingereicht. Unterdessen liegt eine offizielle Stellungnahme des Bundesrates vor, welche wir unseren Leserinnen und Leser selbstverständlich nicht vorenthalten möchten (siehe unten).

Ergänzung: Kritiker wenden ein, dass das BAG die Prämientarife bestimme, während die Krankenkassen nur Vorschläge einbringen würden - was zwar den Gewinn erklären könnte, nicht aber den ausbleibenden Prämienausgleich. Hierzu berufen sich die Einwände auf Art. 14/1 im KVAG: «Die Versicherer müssen zur Sicherstellung der Solvenz im Bereich der sozialen Krankenversicherung ausreichende Reserven bilden.» Auch Artikel 14/1 bedarf offensichtlich weiterer Klärung: Was konkret ist unter "ausreichende Reserven" zu verstehen - wer definiert diese und wie begründet er sie? Wir bleiben an der Sache auf jeden Fall dran und publizieren ein entsprechendes Update mit der offiziellen Stellungnahme des Bundesrates (siehe unten).


164'000 Schweizer können Krankenkassen-Prämien nicht bezahlen
Folgen: Keine ärztliche Behandlung oder Medikamente

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Schockierende Zahlen:

Über 164'000 Schweizerinnen und Schweizer können ihre Krankenkassenprämien nicht bezahlen. In Kantonen mit schwarzen Listen mit schwerwiegenden Folgen und medizinischem Behandlungsstopp für die betroffenen Nichtzahler, chronisch Kranken, Kinder und Krebs-Patienten ...


 

Stellungnahme: Berset Alain (Bundesrat):

«Bei der Festlegung der Prämien stützen sich die Versicherer auf die Zahlen des Vorjahrs, aber auch auf Hochrechnungen für das laufende Jahr und auf Prognosen für das kommende Jahr. Da die Berechnung auf AB 2019 N 1124 / BO 2019 N 1124 Schätzungen basiert, entsprechen die Prämien im Nachhinein häufig nicht genau den Kosten. Wenn die Kosten höher als geschätzt ausfallen, entstehen Verluste, und umgekehrt resultieren bei tieferen Kosten Gewinne. In diesem Sinn sind Gewinne Bestandteil des Krankenversicherungssystems und demzufolge nicht verboten. Da aber die Krankenkassen keinen Erwerbszweck verfolgen dürfen, fliessen diese Gewinne in die Reserven.

Lagen die Prämieneinnahmen in einem Kanton in einem Jahr deutlich über den kumulierten Kosten, hat der Versicherer die Möglichkeit, einen Antrag auf Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen zu stellen. Das Gesetz sieht allerdings keine Möglichkeit vor, die Versicherer zu verpflichten, von diesem Instrument Gebrauch zu machen. Die Versicherer haben bis am 30. Juni 2019 Zeit, einen Antrag auf Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen für das Geschäftsjahr 2018 einzureichen. Daher kann aktuell noch nicht gesagt werden, wie viele Versicherer einen solchen Ausgleich vornehmen werden. Die Versicherer können aber auch die Prämien für das nächste Jahr knapper kalkulieren, wodurch der Prämienanstieg tiefer ausfällt. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Versicherer, die über hohe Reserven verfügen und keine Gelder zurückgeben, die Prämien für das nächste Jahr knapper kalkulieren

 

Frage: Gysi Barbara (SP-Nationalrätin)::

«Sie sagen, es gäbe keine gesetzliche Grundlage, dass der Bundesrat die Versicherer verpflichten könnte, Rückzahlungen zu machen. Wie schätzen Sie das ein: Wäre es sinnvoll, hier eine gesetzliche Grundlage zu schaffen? Es gibt jetzt Versicherungen, die 300 Millionen Franken Überschuss gemacht haben. Das ist schon sehr viel, und das sollte auch den Versicherten aus dem Jahr, in dem der Überschuss gemacht wurde, zugutekommen.»

 

Stellungnahme: Berset Alain (Bundesrat):

«Vielen Dank für Ihre Frage. Ich muss Ihnen sagen, dass der Bundesrat vorhatte, eine solche gesetzliche Grundlage zu schaffen. Das war Teil des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes, das das Parlament vor einigen Jahren diskutiert hat. Die Vorlage des Bundesrates kam ins Parlament. Wir gehen davon aus, dass das Parlament seine Meinung dazu abgegeben hat. Das gilt. Wir sehen daher keine Möglichkeit, diese gesetzliche Grundlage jetzt schon zu ändern. Man darf aber nicht vergessen, dass das Wichtigste ist, dass die Prämien so präzise kalkuliert werden, dass es normalerweise keine Korrektur im Nachhinein braucht. Wenn es eine Korrektur braucht, ist das auch mit einer knapperen Kalkulation der Prämien des nächsten Jahres machbar, damit diese wirklich stabil bleiben können.»


PRÄMIENWAHNSINN
200‘000 Krankenkassen-Betreibungen allein in einem einzigen Kanton (Anstieg um +37 Prozent)

Krankenkasse Pleite Gesundheit Kosten Prämie


Die Krankenkassen betreiben immer mehr Schweizer Haushalte.

Stetig steigende Krankenkassenprämien bringen die Menschen schweizweit an ihre Einkommensgrenzen - trotz Prämienverbilligungen ...



KRANKENKASSEN-LOBBY
Diese Lobby-Parlamentarier erhalten Geld

von Schweizer Krankenkassen - Interessenkonflikt?

Einkommen Deal Geschäfte


Diese Politiker erhalten Geld von Krankenkassen:

Diese Parlamentarier-Liste (Nationalräte und Ständeräte) zeigt, wer direkt oder indirekt mit den Krankenkassen, Dachorganisationen KK oder Unterorganisationen KK verbandelt ist - und Geld auf sein/ihr Konto erhält. Zusätzlich zum Parlamentarier-Lohn (vom Steuerzahler bezahlt) ...



PRÄMIENSTOPP
SP will Krankenkassen-Prämienerhöhungen verbieten - ab sofort!

Stop Krankenkassen Prämien Arzt Hand


Die SP Schweiz fordert ein sofortiges Prämienmoratorium:

Das heisst keine Krankenkassen-Prämienerhöhungen mehr. Aus gutem Grund. Denn die Kassen der Schweizer Krankenkassen sind mit 8,3 Milliarden Franken Reserven prall gefüllt. Ein Skandal und «Diebstahl am Volk» ...


Weiterführende Informationen:
Krankenkassen erzielen gesetzwidrig Gewinne (Fragestunde im Parlament)
Dürfen Krankenversicherer Gewinn machen? (Monsieur Santé)

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(Last updated: 18.06.2019, 14:43)