Entlassungsverbot für Ü55-Jährige soll Altersarmut verhindern


Ein Entlassungs-/Kündigungsverbot für über 55-jährige Arbeitnehmer (ab zehn Dienstjahren) soll der wachsenden Altersarmut in der Schweiz entgegenwirken.

Die Sache hat allerdings einen Haken: Die SVP und die FDP haben die absolute Mehrheit und beide lehnen einen besseren Kündigungsschutz für Ü55-Jährige ab. Doch: Bald kommen die Wahlen. Heisst: Es lässt sich was ändern.


«In Zuwanderungsdiskussionen gibt die SVP gerne vor, einen verstärkten Schutz von älteren Arbeitnehmenden zu unterstützen ...

Ü55 Arbeitnehmer Altersarmut

... Kommt jedoch eine Vorlage auf den Tisch, lehnt die SVP jede Bemühung für eine Verbesserung ab.»

(Corrado Pardini, SP-Nationalrat)


Inhalte:

 

 

Immer mehr Ü55-Jährige werden auf die Strasse gestellt:


43 Prozent aller Langzeitarbeitslosen sind über 50 Jahre alt. (Stand 2015)
 

Aus vermeintlichen Spargründen oder Umstrukturierungen werden ältere Arbeitnehmer in der Schweiz immer häufiger auf die Strasse gestellt und durch jüngere und vor allem günstigere Arbeitskräfte ersetzt. Ihnen drohen (Langzeit-) Arbeitslosigkeit und Altersarmut. Dies belegt die Zunahme der Sozialhilfequote bei älteren Menschen.

2013 haben doppelt so viele Arbeitnehmer zwischen 55 und 64 Jahre ihre Stelle verloren als noch im Jahr 2000. «Der Anteil der Sozialhilfebezüger, die älter als 46 sind, stieg von 46'000 Personen im Jahr 2005 auf über 68'000 im Jahr 2014.» Auch die Stadt Zürich hat Mitte 2015 bekannt gegeben, dass die Zahl der über 50-Jährigen, die von der Sozialhilfe abhängig sind, überdurchschnittlich steige.

«Immer mehr Menschen sind von der Sozialhilfe abhängig», bestätigt Zürichs Vorsteher des Sozialdepartements Raphael Golta (SP). Es sei wohl so, dass die Entwicklung der Wirtschaft dahin führe, dass Firmen weniger auf Menschen angewiesen seien, die ein gewisses Alter überschritten hätten. «Ein über 50-Jähriger sucht im Schnitt anderthalb mal so lange nach einer neuen Stelle, als das im Schweizer Durchschnitt der Fall ist. Die Folgen sind massiv: 2015 waren 43 Prozent aller Langzeitarbeitslosen über 50 Jahre alt, wie Zahlen des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) zeigen», so SP-Nationalrat Pardini.

Einmal arbeitslos in diesem Alter, ist es fast unmöglich eine neue Stelle zu finden. Ältere Ü55-Arbeitnehmende brauchen knapp doppelt so lange für den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt wie jüngere Personen. Und sobald sie ausgesteuert sind, verschwinden sie spurlos aus der Arbeitslosenquoten-Statistik der Schweiz. Oder wandern aus, um der drohenden Altersarmut zu entfliehen (Schweizer Wirtschaftsflüchtlinge).

Und es wird leider nicht besser ...

 

 

Die Saboteure: FDP + SVP torpedieren Vorstösse zur Verbesserung der Situation von Ü55-Jährigen und gegen Altersarmut

Die Arbeitsbedingungen in der Schweiz sind erneut von der SVP und FDP unter Beschuss. «Mehrere in der Wirtschaftskommission hängige Vorstösse greifen die Beschränkung der Arbeitszeit an, Vorlagen zum Schutz von älteren Arbeitnehmenden werden allesamt abgelehnt», kritisiert die SP. «In Zuwanderungsdiskussionen gibt die SVP gerne vor, einen verstärkten Schutz von älteren Arbeitnehmenden zu unterstützen. Kommt jedoch eine Vorlage auf den Tisch, lehnt sie jede Bemühung für eine Verbesserung ab.»

Die Parlamentarische Initiative von SP-Nationalrat Corrado Pardini, die einen Kündigungsschutz für Arbeitnehmende über 55-Jährige forderte, wurde von der bürgerlichen-rechtsnationalen FDP-SVP-Mehrheit niedergeschmettert.


Die Forderung: Ü55-Jährige mit zehn oder mehr Dienstjahren sollten nur entlassen werden dürfen, wenn der Arbeitgeber bei der Kündigung glaubwürdig darlegen kann, dass sie nicht durch eine kostengünstigere Arbeitskraft ersetzt werden.
 

 

 

Sichere Arbeit für ältere Menschen!

Ältere Arbeitende müssen dringend besser vor Entlassungen geschützt werden. Insbesondere soll Arbeitenden über 55 Jahre mit mehr als 10 Dienstjahren nicht mehr gekündigt werden, um sie durch billigere Arbeitskräfte zu ersetzen. Aus diesem Grund reichte SP-Nationalrat Pardini die Parlamentarische Initiative 16.489 «Sichere Arbeit für ältere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter» ein.

Initiativtext:
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

Das Obligationenrecht wird neu in Artikel 336c mit folgendem Absatz 4 ergänzt:
Art. 336c
Abs. 1
Nach Ablauf der Probezeit darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht kündigen:
...
Abs. 4
Wenn der Arbeitnehmer das 55. Altersjahr erreicht hat, mindestens 10 Dienstjahre ausweist und der Arbeitgeber bei der Kündigung nicht glaubwürdig begründen kann, dass die Kündigung nicht zur Substitution des betroffenen Arbeitnehmers durch eine kostengünstigere Arbeitskraft führt. Ausgenommen sind Kündigungen gemäss Artikel 337 OR.


Solange aber FDP & SVP über die absolute Parlamentsmehrheit und Bundesratsmehrheit verfügen, wird sich ein verbesserter Ü55-Kündigungsschutz nie durchsetzen.
 

Im Herbst 2019 sind Wahlen. Wer um seine Zukunft besorgt ist, sollte entsprechende Parteien (ab)wählen.

 

 

Was hat uns das bisher gebracht?

SVP und FDP regieren den Bundesrat, Nationalrat und Ständerat. Was hat uns das bisher gebracht?


Weiterführende Informationen:
• Parlamentarische Initiative 16.489: «Sichere Arbeit für ältere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter» (Parlament.ch)
Endlich wirksame Massnahmen zugunsten älterer Arbeitnehmender (Medienmitteilung)
Für einen klugen Umgang mit dem Potential älterer Arbeitnehmender (Positionspapier)
Ältere Arbeitnehmende (SP)

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(Last updated: 02.12.2018, 01:19)