Trotz Zwangsarbeit: 643 Eritreern droht Wegweisung

Obschon ihnen in Eritrea Zwangsarbeit droht, müssen 643 Eritreer-Flüchtlinge damit rechnen, dass sie aus der Schweiz zurück in die Heimat weggewiesen werden.

 


Eritrea Schweiz Flagge

Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Grundsatz-Urteil befunden, dass die Wegweisung junger Eritreer zulässig sei, selbst wenn ihnen bei Ankunft zurück in Eritrea die Einberufung in den Nationaldienst droht. Zwar kamen die Richter selber zum Schluss, dass der eritreische Nationaldienst als «Zwangsarbeit» zu qualifizieren sei. Trotzdem fällten sie diesen umstrittenen Entscheid. Wie die «SonntagsZeitung» berichtet, sind nun 643 Eritreer in der Schweiz von der Wegweisung bedroht.

Zwangsausschaffung? Die betroffenen Eritreer können von der Schweiz allerdings nicht nach Eritrea zwangsausgeschafft werden. Das eritreische Regime nimmt keine gefesselten Staatsangehörige auf.

Einzige Optionen: Den betroffenen Flüchtlingen bleiben daher zwei Optionen. Sie können a) freiwillig in ihre Heimat zurückkehren, wo ihnen Nationaldienst und Zwangsarbeit droht. Oder b) sie bleiben illegal in der Schweiz.


«Als Weggewiesene haben sie bloss noch Anrecht auf Nothilfe. Diese umfasst rund 10 Franken pro Tag und einen Platz in einer Notunterkunft, oft in einem Massenlager
 

Wegweisung bedeutet letztendlich Nothilfe und sie verlieren das Recht auf Arbeit, insofern sie Arbeit haben. Ohne Rücknahmeabkommen wird eine Wegweisung mehr schaden als nützen.

 

Im Urteil heisst es:


«[...] Dabei kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass sie vorgängig mit Haft dafür bestraft werden, dass sie sich nicht für den Dienst bereitgehalten haben. Die Haftbedingungen sind in Eritrea generell als prekär zu bezeichnen [...] und es ist zu erwarten, dass die Haftdauer aussergerichtlich und willkürlich festgelegt wird [...] Allerdings ist wohl nicht von einer systematischen Inhaftierung aller Rückkehrenden auszugehen, wobei auch darauf hinzuweisen ist, dass Rückkehrende ihr Verhältnis zum eritreischen Staat oft durch die Bezahlung der 2%-Steuer und die Unterzeichnung eines Reuebriefes geregelt haben, in welchem sie die Nicht-Absolvierung des Nationaldienstes bereuen und sich mit einer allfälligen Bestrafung einverstanden zeigen [...] »
 

 

• DIE FLUCHT VOR DEM NATIONALDIENST


«Zwangsarbeit für das Militär und die Regierung – nichts anderes verbirgt sich hinter dem sogenannten Nationaldienst, den in Eritrea derzeit bis zu 400.000 Rekruten im Alter von 18 bis 50 Jahren leisten müssen. Von ihrem Sold lässt sich keine Familie ernähren. Sie sind gezwungen, dort zu leben, wo die Regierung sie hinschickt, und das zu tun, was ihre Befehlshaber ihnen auftragen. Wer desertiert, wird in Straflagern interniert.

Nur eine Minderheit mit höherer Bildung genießt das Privileg, in der Verwaltung, im Gesundheitsdienst oder als Lehrer dienen zu dürfen. Die Mehrheit schuftet auf Feldern, auf dem Bau oder schleppt Steine. Der Dienst ist neben fehlender Rechtsstaatlichkeit und Demokratie die Hauptursache für die Flucht von monatlich rund 5.000 Menschen bei einer Bevölkerung von vier Millionen. Die Nachbarländer Sudan und Äthiopien beherbergen je über 120.000 eritreische Flüchtlinge.

Dass es sich beim Nationaldienst um Versklavung handelt und in Eritrea weitere Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wie Verschwindenlassen, Verfolgung und Mord begangen wurden, hat kürzlich auch eine Untersuchungskommission des UN-Menschenrechtsrats festgestellt. Sie empfiehlt, den Internationalen Strafgerichtshof einzuschalten ... »

→ Hier mehr lesen ...
Flucht vor der Versklavung



Vielleicht interessiert Dich auch:

Lokal. Regional. National. CH - www.ConvivaPlus.ch Autor: Schweiz - Redaktion

Die Schweiz kompakt - ConvivaPlus.ch
Lokales, regionales und nationales Wissen.

(Last updated: 22.07.2018, 18:40)