Frage: Können Ferienansprüche verjähren?
Antwort: Der Ferienanspruch eines Arbeitnehmers in der Schweiz verjährt nach 5 Jahren.
Die Verjährungsfrist startet jeweils nach Ablauf des Jahres, in dem die Ferien dem Arbeitnehmer hätten gewährt müssen.
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Autor: Schweiz - Redaktion