Volkszählung: 1000 Fr. Strafe bei Nichtausfüllen

Es ist wieder so weit. 250‘000 Einwohnerinnen und Einwohner müssen im Rahmen der Schweizer Volkszählung dem Bund persönliche Daten liefern. Was viele nicht wissen: Wer sich weigert oder unvollständige Angaben macht, dem drohen bis zu 1000 Franken Strafe.

 

Inhalte:

Einwohner Schafherde mit Schweizer Kreuz

 

 

Die Volkszählung in der Schweiz:

Von 1850 bis 2000 lieferte die Volkszählung alle 10 Jahre wichtige Informationen über die Bevölkerung, Haushalte, Gebäude und Wohnungen in der Schweiz. Damals wurden jeweils alle Einwohner schriftlich befragt. Seit 2010 führt das Bundesamt für Statistik (BfS) die Volkszählung nun aber jährlich durch. Um die Bevölkerung zu entlasten, wird nur ein kleiner Teil der Bevölkerung (ca. 3%) schriftlich oder telefonisch befragt.

2018 sind es insgesamt 250‘000 Personen, die bei der Volkszählung mitmachen müssen. Sie alle wurden per Zufallsgenerator ausgewählt, um mit ihren Angaben die Volkszählung von 2017 zu vervollständigen. Da die Einwohnerregister von Gemeinde und Kanton nicht sämtliche Daten enthalten, führt der Bund als Ergänzung die entsprechende Stichprobenerhebung durch. Diese liefert dem Bund «Informationen über Bildung, Arbeitsmarkt, Pendlerströme, Familien und Wohnverhältnisse sowie Sprach- und Religionsgemeinschaften in der Schweiz; das seien wichtige Daten für Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Medien» wie der «Tagesanzeiger» zusammenfasst.

 

Obligatorisch:

Die Teilnahme an der Volkszählung ist für alle Auserwählten obligatorisch.

Wer vom Zufallsgenerator des Bundes ausgewählt wurde, ist gemäss Artikel 10 des Volkszählungsgesetz dazu verpflichtet, den Fragebogen wahrheitsgemäss auszufüllen.

 

1000 Franken Busse:

Worüber der Bund jedoch schweigt, ist, dass bei Weigerung eine happige Strafe droht. Wer den Fragebogen zur Volkszählung unvollständig oder falsch beantwortet bzw. seine Unterlagen nicht innerhalb der vorgegebenen Frist bis zum 26. Januar 2018 einreicht, dem droht laut Artikel 11 des Volkszählungsgesetz eine Busse von bis zu 1000 Franken. Begründet wird dies mit dem zusätzlichen Aufwand der Bundesverwaltung.

In der Praxis wird die Geldstrafe nach Verstreichen der Frist allerdings noch nicht fällig. Ende Februar versendet das BfS ein erstes Mahnschreiben und Ende März folgt ein zweites. Wer auch das zweite Erinnerungsschreiben innert vorgegebener Frist ohne eine Begründung verstreichen lässt, wird dann aber wohl zur Kasse gebeten.

Weiterführende Infomartionen:
Volkszählung (Bundesamt für Statistik)
Qualitätserhebung der Volkszählung (Bundesamt für Statistik)
Schweizer Volkszählung: Auserwählten droht Strafzahlung (Tagesanzeiger)

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(Last updated: 15.01.2018, 18:30)