Abo kündigen – kostenlose Muster Vorlage zur Abonnement Kündigung. Word & PDF & Email-Vorlage mit gratis Musterbrief für: Handy, TV, Internet und viele andere Abo-Verträge.
Stressfreies Kündigen von Abonnements: egal, ob man ein Handy- oder Zeitschriftenabo, einen Streaming-Dienst oder eine Fitnessstudio-Mitgliedschaft beenden möchte, das Finden der richtigen Worte und des korrekten Formats kann oft eine Herausforderung darstellen. Unsere kostenlose Muster Vorlage nimmt diese Last ab – kurz & knackig zum Ausdrucken und Download ...
Inhalte:
Hier gibt's die Antworten auf:
Ab welchem Zeitpunkt genau muss man eine Kündigung spätestens abschicken, um die Kündigungsfrist fristgerecht einzuhalten?
Welches Datum gilt bei der Kündigungszustellung?
Und ab wann ist eine Kündigung rechtlich gültig?
Wichtig: Eine Kündigung erlangt erst dann Wirkung, wenn die andere Vertragspartei von dieser Kündigung unterrichtet wurde oder wenn der Zugang zum Kündigungsbrief zumindest «in deren Machtbereich» gelangt ist (siehe Erklärung unten).
Ein Kündigungsschreiben gilt in der Regel als zugestellt, sobald die Kündigung im Briefkasten des Empfängers liegt. Das bedeutet folglich, dass die Kenntnisnahme der Kündigung durch den Empfänger nicht entscheidend ist.
ACHTUNG:
Nicht das Poststempel-Datum ist bei einer Kündigung entscheidend, sondern die Zustellung des Kündigungsschreibens.
Aber: Der Absender muss beweisen können, dass der Zugang zum Kündigungsbrief im Machtbereich des Empfängers lag. Und genau deshalb sollte eine Kündigung immer per Einschreiben versendet werden oder alternativ eine «A-Post Plus» Sendung, über die eine Zustellung zumindest verfolgbar ist.
Liegen Zustellung oder Abholung des Schreibens noch am selben Tag „im Machtbereich des Empfängers“, gilt der Kündigungsbrief als zugestellt.
Kann der Empfänger die Kündigung nicht in Empfang nehmen und erhält deshalb von der Post eine Abholungseinladung ab dem Folgetag, gilt die Kündigung am Folgetag als zugestellt.
Wer die Kündigungsfrist leider verpasst hat, dem bleiben noch folgende Möglichkeiten:
Eines der grössten Ärgernisse bei Aboverträgen ist die automatische Verlängerung. Schon mancher hat sich da grün und blau geärgert und musste dann zähneknirschend die Faust im Sack machen, weil er für ein weiteres kostenpflichtiges Jahr oder für einen weiteren Monat nicht mehr aus dem Abo-Vertrag rauskam. Doch ist eine automatische Vertragsverlängerung überhaupt rechtens?
Wir alle kennen diese automatischen Vertragsverlängerungen: ob beim ÖV-Abo (Swisspass, Halbtax etc.), ob beim Fitnessabo, der Dating-Plattform, für Zeitschriften und - besonders ärgerlich - für anfänglich kostenlose Probe-Abos, die sich automatisch in ein kostenpflichtiges Abo verwandeln, wenn man nicht rechtzeitig vorher kündigt. Was bei all der Ablenkung, zwar ungewollt, aber rasch passieren kann.
Vorsicht: Aus einer automatischen Verlängerung wieder rauszukommen, weil man die Kündigungsfrist verpasst hat, ist keine einfache Sache.
Stand der Dinge: Laut der Stiftung für Konsumentenschutz und zahlreichen Rechtsexperten «ist eine automatische Vertragsverlängerung höchstens dann akzeptierbar, wenn der Anbieter den Kunden sowohl vor Vertragsschluss als auch rechtzeitig vor der Vertragsverlängerung klar und deutlich informiert» hat.
Im Streitfall sind die Hürden in der Regel hoch. Am besten fährt man, wenn man sich bereits vor Vertragsabschluss absichert, indem man die AGB genau durchliest. Wer für so was keine Zeit hat und keine Nerven aufbringt, der kann auch ganz einfach das kostenlose AGB-Check-Tool der Stiftung Konsumentenschutz nutzen. Mit diesem Tool prüfen Sie blitzschnell die allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Passagen hin, in denen eine automatische Verlängerung vorkommt.
Prüfen Sie die AGB vor Vertragsabschluss hier mit dem kostenlosen AGB Check-Tool!
Was passiert mit dem Abonnement eines/r Verstorbenen? Beachten Sie: Ein Abo erlischt bei einem Todesfall nicht automatisch. Man muss den Vertragspartner über den Todesfall benachrichtigen und je nachdem den Vertrag ordentlich kündigen. Viele Vertragspartner lösen den Vertrag aber ab Einsendung eines Nachweises (Todesurkunde) kulanterweise auf.
Aus Beweisgründen sollte jedes Kündigungsschreiben immer per Einschreiben versandt werden. Die Post dokumentiert nämlich, wann der Pöstler die Kündigung beim Empfänger übergeben oder die entsprechende Abholungseinladung in den Briefkasten eingeworfen hat.
Beachten Sie: Eingeschriebene Sendungen gelten als empfangen, sobald der Empfänger sie erstmals bei der Post abholen kann. Kann der Empfänger einer eingeschriebenen Sendung diese am gleichen Tag abholen (z.B. im Postfach), gilt sie an diesem Tag als zugestellt. In der Regel ist die Abholung aber erst am Folgetag möglich. Folglich gilt das Kündigungsschreiben mit Abholungseinladung am nächsten Tag als zugestellt, auch wenn der Brief erst später vom Empfänger abgeholt wird.
Ausnahmen bilden Fälle, in denen der Empfänger gute Gründe hat bzw. belegen kann, dass die Zustellung nicht «in deren Machtbereich» gelangt ist.
ACHTUNG:
Am Samstag werden von der Schweizerischen Post keine Einschreiben zugestellt. Deshalb unbedingt frühzeitig abschicken.
Im Idealfall streicht man direkt bei Vertragsabschluss den Tag rot im Kalender an. Oder man nutzt die Erinnerungs-Funktion im Handy zur rechtzeitigen Kündigung. Seien Sie dabei ruhig grosszügig mit dem Datum. Am besten wählt man einen Tag, der noch genügend Zeit-Puffer vor Ablauf der Kündigungsfrist bietet. Wem das aber alles zu aufwendig ist, für den gibt es mittlerweile kleine, ganz praktische digitale Helferlein, mit der Sie die Kündigung bequem online veranlassen können.
Zum Beispiel über «Aboalarm». Der online Kündigungs-Service schickt Ihnen jeweils automatisch 3 Monate, 2 Monate und 2 Wochen vor dem Ablauf der Kündigungsfrist Ihres Abonnements eine entsprechende Erinnerung per E-Mail. Wer möchte, kann sein Abo auch gleich über die Seite kündigen lassen (Kündigungsservice) - inklusive:
einer Kündigungsgarantie
anwaltlich geprüftem Schreiben
Versandnachweis des Kündigungsschreibens
einer Kosten-Übernahme bei ungewollter Vertragsverlängerung.
Gewisse Zusatzfunktionen sind hier allerdings geringfügig kostenpflichtig, dafür ist man bei jeder Kündigung auf der rechtlich sicheren Seite und entsprechend abgesichert. Eine ziemlich entspannte und sichere Art, um Verträge zu kündigen.
Den Download-Link zum gratis Herunterladen und Ausdrucken der Abokündigung-Mustervorlagen findest du im Word- und PDF-Format direkt am Ende des Artikels.
Absender:
[Vorname] [Nachname]
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[PLZ] [Ort]
[Telefon-Nr.]
[E-Mail-Adresse]
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[Abo Anbieter]
[Strasse] [Nr.]
[Postfach]
[PLZ] [Ort]
[Ort], [Datum]
Betreff: Kündigung meines [Aboname]-Abovertrags
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen [Aboname]-Abovertrag, unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist, fristgemäss zum [Datum einfügen] bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Meine Vertragsnummer lautet [Konto-Nummer einfügen], zugehörig zur Handy-Nummer [Telefon-Nummer angeben (optional)].
Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung dieses Vertrags schriftlich und teilen Sie mir das Enddatum der Dienstleistung sowie eventuelle abschliessende Abrechnungsdetails mit.
Ich möchte Sie bitten, meine persönlichen Daten gemäss den Datenschutzrichtlinien nach Beendigung des Vertragsverhältnisses entsprechend zu behandeln.
Ich bedanke mich für die geleisteten Services und die gute Zusammenarbeit.
Mit freundlichen Grüssen,
[Vorname] [Nachname]
[Unterschrift]
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Das Muster-Kündigungsschreiben als kostenlose Text-Vorlage zum Ausdrucken und Herunterladen in den Formaten Word und PDF. Hilfe zur Kündigung eines Abonnements mit praktischen Tipps und den wichtigsten Infos – kostenlos herunterladen, anpassen, ausdrucken, fertig.
(Alle Angaben ohne Gewähr)
Bitte beachten Sie, dass diese Muster Vorlagen nur als allgemeine Orientierungshilfe dienen sollen. Wir empfehlen Ihnen daher, das Schreiben Ihren Umständen entsprechend anzupassen.
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Autor: INFO Schweiz - Redaktion