Tabaksteuer Schweiz - Tabak Steuern Info

Die Tabaksteuer ist eine Verbrauchs- bzw. Konsumsteuer.

Dies bedeutet, dass nicht das Einkommen, das Vermögen oder der Gewinn der Steuerpflicht unterliegen, sondern allein der tatsächliche Konsum von Zigaretten.

Die Tabaksteuer ist eine indirekte Steuer, der Steuerschuldner und der Steuerträger sind hier nicht identisch.

Der Verbraucher muss in der Schweiz die Tabaksteuer bezahlen, der Verkäufer leitet die Steuereinnahmen anschliessend an das Finanzamt weiter. Das Bundesgesetz über die Tabakbesteuerung trat in der Schweiz am 01. Januar 1970 in Kraft.

Inhalt:



Hier fliessen die Einnahmen der Tabaksteuer hin


In der Schweiz sind die Einnahmen aus der Tabaksteuer zweckgebunden. Die Einnahmen fliessen in die Alters- und Hinterlassenversicherung (AHV) und die Invalidenversicherung (IV).

Die Tabaksteuer ist eine Bundessteuer, die Höhe wird vom Bund einheitlich für alle Kantone und Gemeinden festgelegt.

 

Weshalb diese Steuern auf Tabakwaren?


Neben der Schweiz wird auch in vielen anderen Ländern eine Steuer auf den Konsum von Tabakwaren erhoben.

Die Politik erhofft sich dadurch einen Lenkungseffekt. Die Steuer und die damit verbundene Preiserhöhung soll Konsumenten abschrecken und den Verbrauch eindämmen.

In der Schweiz ist der Konsum von Tabakwaren in den letzten Jahren deutlich rückläufig. Dennoch sind die Einnahmen der Tabaksteuer deutlich gestiegen, aufgrund der Steuererhöhungen in diesem Bereich. Insofern scheint der Lenkungseffekt durchaus erfolgreich zu sein.

Tabaksteuer als Präventionsmassnahme


Durch den Konsum von Tabakwaren besteht ein erhöhtes Gesundheitsrisiko. Für die Krankheitsfolgen muss die Allgemeinheit aufkommen.

Die meisten Bürger befürworten daher die Tabaksteuer, das Verursacherprinzip (Verursacher soll Kosten tragen) findet breite Zustimmung.

Es gibt auch in der Schweiz öfters die Anregung, dass Raucher einen höheren Krankenkassenbeitrag entrichten sollen. Diese Idee konnte sich aber bisher weder in der Schweiz, noch in anderen Ländern durchsetzen.


Alle von der Tabaksteuer betroffene Tabakwaren


Neben Zigaretten unterliegen in der Schweiz mehrere Tabakerzeugnisse der Steuerpflicht.

Darunter fallen:

  • Kautabak
  • Schnupftabak
  • Zigarren
  • und Rollentabak.


Eine Ausnahme bildet der Mundtabak.

Die Gesundheitsgefährdung bei diesem Tabak wurde eindeutig nachgewiesen, daher hat die Schweiz ein Einfuhrverbot für Mundtabak verhängt.