Ad-hoc Meldungen | Börsenlexikon

Börsenmitteilungen und Ad-hoc Meldungen


Ad-hoc Meldungen sind Unternehmensmeldungen bzw. Börsenmitteilungen von Aktiengesellschaften und dienen in erster Linie dazu, um alle Marktteilnehmer und Börsenteilnehmer gleichberechtigt mit denselben Informationen und Meldungen zu versorgen.

Ad-hoc Meldungen haben einen wesentlichen Einfluss auf den Börsenkurs der Wertpapiere eines Unternehmens. Die Publizitätspflichten von Emittenten (Finanzmärkten) werden anhand des § 15 im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) geregelt und verpflichten den Emittenten zum sofortigem Publizieren von Fakten und Tatsachen, welche den Börsenkurs der zugelassenen Wertpapiere einer Aktiengesellschaft wesentlich beeinflussen. Dies soll hauptsächlich dafür sorgen, dass solche wichtigen Informationen, die den Börsenkurs eines Unternehmens betreffen, nicht nur Insidern vorbehalten bleibt. Ad-hoc Nachrichten stellen also eine Hürde gegen den Insiderhandel dar und verhindern, dass Insider gewisse Meldungen zu ihrem eigenen Vorteil nutzen können. Dank der Publizitätspflicht von Ad-hoc Meldungen soll also allen Marktteilnehmern der gleichzeitige Informationszugang gewährleistet werden.

Ad-hoc BörseBeispiele solcher Ad-hoc Mitteilungen sind die neuesten Unternehmenszahlen oder wichtige Geschäftsabschlüsse eines Unternehmens. Die Folgen solcher Ad-hoc Meldungen sind jeweils unterschiedlich. Je nach Einschätzung der Marktteilnehmer können neue Ad-hoc Mitteilungen an der Börse ein Ansteigen, eine Stagnation oder aber ein Absinken des Aktienkurses bewirken.

Die Ad-hoc Nachrichten sind vorgängig den Börsenführungen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vorzulegen (gemäss § 15 WpHG). Danach wird entschieden, ob sogleich die Veröffentlichung durch den Emittent der Wertpapiere erfolgt oder ob, im Falle einer zu erwartenden extremen Marktreaktion, der Aktienkurs ausgesetzt werden soll. Die Veröffentlichung der Ad-hoc Meldungen übernehmen in der Regel sogenannte Ad-hoc Dienstleister. Für den Inhalt der Mitteilung ist hingegen allein das Unternehmen verantwortlich.

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