Nachmieter für die Wohnung - Sparen bei der Miete

In Zeiten wo freie und leere Wohnung Mangelware sind, werden Wohnungswechsel oftmals ausserterminlich vollzogen. So gibt es deshalb einen verstärkten Trend zu kurzfristigen Umzügen beim Wohnungswechsel zu verzeichnen. Deshalb gibt es für kurzfristig Entschlossene, oder jene die beim neuen Wohnangebot sofort zugreifen müssen, eine ideale, weil einfache Lösung.


Nachmieter suchen, Nachmieter finden und bei der Miete sparen


Nachmieterschaft WohnungDie optimale Option der Wohnungskündigung ist in diesem Fall das Finden eines Nachmieters. Falls man einen Nachmieter, oder auch als Ersatzmieter bezeichnet, findet, so muss man als bisheriger Mieter für die verbliebene Zeit bis zur ordentlichen Kündigung der Wohnung unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist keine Miete mehr bezahlen.

Sollte man aber wider Erwarten keinen Nachmieter für die Wohnung auffinden können, so muss der Mieter oder müssen die Mieter bis zur Kündigungsfrist
für die Wohnungs Miete aufkommen. Deshalb sollte man sich sobald wie möglich auf die Suche nach einem passenden Nachmieter für die Wohnung machen. Bei der aktuellen Wohnsituation und dem mickrigen Angeboten auf dem hiesigen Wohnmarkt dürfte das Finden eines Nachmieters keine allzu grossen Probleme bereiten.


Welche Anforderungen muss der Nachmieter der Wohnung erfüllen?


Mieter und VermieterFalls für eine ausserterminliche Kündigung auf eigene Faust ein Nachmieter für die Wohnung gesucht wird, so müssen einige Richtlinien beachtet werden. Der Nachmieter muss nämlich ein paar Anforderungen erfüllen, damit die Nachfolgeregelung rechtsgültig wird und der Nachmieter den bestehenden Mietvertrag übernehmen kann. Achten Sie bei Ihrer Nachmietersuche auf die folgenden Punkte. So klappt der kurzfristige Wohnungswechsel problemlos und Sie sparen sich dank der geeigneten Nachmieterschaft die Miete für die alte Wohnung.

Als bisheriger Mieter reicht Ihnen bereits ein einziger Nachmieter, der die Absicht erklärt, den bestehenden Mietvertag der alten Wohnung zu übernehmen. Der Nachmieter sollte natürlich auch entsprechend zahlungsfähig sein und für die Miete der alten Wohnung aufkommen können. Was genau bedeutet denn zahlungsfähig? Der Nachmieter gilt in der Regel nur dann als zahlungsfähig, wenn von seinem Einkommen nicht mehr als ein Drittel für die Miete gebraucht wird.

Ausserdem sollte der vom Mieter gestellte Nachmieter, der neu den bestehenden Mietvertrag der Wohnung übernimmt, sowohl dem Vormieter wie auch den anderen Bewohnern ähnlich sein, sprich er sollte sich gut in das bestehende Gefüge der Bewohnerschaft eingliedern können. Konkret heisst dies, dass beispielsweise auf einen alleinstehenden Vormieter bevorzugt ein alleinstehender Nachmieter gestellt werden muss. Oder waren die Vormieter vielleicht eine grosse, kinderreiche Familie, so empfiehlt es sich, für die geeignete Nachmieterschaft ebenfalls nach einer grossen Familie mit Kindern zu suchen. Andernfalls kann die Nachmieterschaft vom Vermieter als unzumutbar bewertet werden.


Nachmieter Überprüfungsfrist - Die Miete Regelung


Hat man rechtzeitig einen Nachmieter für die Wohnung gefunden, so muss dem Vermieter vom Mieter eine Überprüfungs Frist zwischen zwei bis vier Wochen eingeräumt werden. In dieser Zeit hat der Vermieter die Möglichkeit, den vom Mieter vermittelte Nachmieter zu überprüfen. Sollte der Vermieter den Nachmieter ablehnen, ohne dass er dies zufriedenstellend begründen könnte, so muss der bisherige Mieter die Miete der Wohnung nur noch bis zu dem Datum bezahlen, an dem der Nachmieter in die Wohnung eingezogen wäre.

Dasselbe gilt auch für den Fall, dass der Vermieter den Mietvertrag für den Nachmieter insoweit abändert, dass er weit schlechtere Miet Konditionen erhält. Zieht sich der Nachmieter infolgedessen aus den Vertragsverhandlungen für die Wohnung zurück, so muss der bisherige Mieter die Miete ab der vorgesehenen Wohnungsübergabe nicht mehr bezahlen.