Kündigung der Wohnung für Mieter und Vermieter

Wohnung Kündigung: Auf was muss der Mieter achten?


Wohnung KündigungDie Kündigung der Wohnung durch den Mieter muss stets in schriftlicher Form geschehen. Die Wohnungskündigung sollte dem zudem immer Eingeschrieben per Post zugestellt werden. So hat der Mieter für sich eine Beweis Grundlage, dass er die Kündigung der Wohnung rechtzeitig beim Vermieter eingereicht hat.

Der Mieter sollte bei der Wohnungskündigung ausserdem darauf achten, dass alle Mieter, falls mehrere vorhanden, die Kündigung jeweils einzeln unterschreiben. Das gilt also besonders bei Wohngemeinschaften (WG) mit mehreren Bewohnern und auch für Konkubinatspaare.

Für Ehepaare gelten ebenfalls Regeln, falls sie ihre Wohnung kündigen möchten. So müssen zwingend beide Seiten des Ehepaars die Kündigung unterschreiben. Dies gilt auch für den Fall, dass nur eine Person des Ehepaars den Vertrag für die Wohnung mit dem Vermieter besiegelt hat.


Die Kündigungsvorschriften für den Vermieter


Kündigung WohnungDer Vermieter muss eine Wohnungskündigung mit Hilfe eines speziellen Kündigung Formulars vollstrecken, welches der jeweilige Kanton genehmigt hat. Sollte der Vermieter ein anderes Formular bzw. ein nicht vom Kanton autorisiertes Formular benutzen, so ist die Kündigung an den Mieter der Wohnung durch den Vermieter ungültig.

Wie für den Mieter so gilt auch für den Vermieter die Regel, eine Wohnungskündigung sollte immer schriftlich per Einschreiben zugestellt werden. Dies alles dient der Beweislage und Transparenz im Fall der Fälle.

Falls der Vermieter eine Wohnung kündigt, die von einem Ehepaar bewohnt wird, so muss der Vermieter die Kündigung der Wohnung zwingend an beide Teile des Ehepaars zusenden. Die Zustellung an das Ehepaar muss dann jeweils individuell adressiert und getrennt an die beiden Eheleute gesendet werden.

Für Wohngemeinschaften, also Wohnungen mit mehreren Bewohnern (WG), muss der Vermieter eine Wohnungskündigung verfassen, auf der alle Mieter einzeln aufgelistet sind. Dies geht mit einem Formular. Wenn der Vermieter möchte, kann er die Kündigung der Wohnung auch allen Mietern der Wohngemeinschaft einzeln zukommen lassen.