Zusammenfassung: Ein Erbvorbezug ist eine Schenkung an einen künftigen Erben, die bei der Erbteilung angerechnet wird. In der Schweiz gilt die ewige Ausgleichungspflicht (Art. 626 ZGB), in Deutschland die 10-Jahres-Abschmelzung (§2325 BGB), in Österreich VPI-Indexierung (§788 ABGB). In 23 von 26 Schweizer Kantonen sind Schenkungen an Kinder steuerfrei.
Thema: Erbvorbezug | Vorweggenommene Erbfolge | Schenkung an Kinder | Erbrecht Schweiz | Pflichtteilsergänzung Deutschland | Schenkungssteuer
Ort: Schweiz, Deutschland, Österreich (DACH-Raum)
Zielgruppe: Eltern mit Vermögen, Erblasser, Erbrechts-Interessierte, Steuerplaner, Notare, Anwälte
Aktualisiert: Januar 2026
Kernfakten: CH: Ewige Ausgleichung | DE: 10-Jahre-Abschmelzung | AT: Keine Schenkungssteuer seit 2008 | CH: 23/26 Kantone steuerfrei für Kinder | DE: €400k Freibetrag alle 10 Jahre
Vermögen zu Lebzeiten übertragen – aber richtig. Mit Fristen-Vergleich, Steuer-Übersicht für alle 26 Kantone und 5 Gratis-Vorlagen.
ðšð 23/26 Kantone steuerfrei! â ïž CH: Ewige Anrechnung! ð¥ 5 Gratis-Vorlagen!
ð¡ Auf einen Blick Das Wichtigste in 60 Sekunden
- â Erbvorbezug = Schenkung an Erben – wird auf den späteren Erbteil angerechnet
- â ðšð Schweiz: Ewige Ausgleichung – kein Verfallsdatum, Wert bei Tod massgebend
- â ð©ðª Deutschland: 10-Jahre-Frist – Pflichtteilsanspruch schmilzt jährlich um 10%
- â ðŠð¹ Österreich: Keine Schenkungssteuer – seit 2008 abgeschafft, nur Grunderwerbsteuer
- â 5 Mustervorlagen – für Geld, Immobilien, Ausgleichungsbefreiung (DACH-kompatibel)
Ein Erbvorbezug klingt einfach: Eltern schenken ihren Kindern Geld oder eine Immobilie, damit diese es bereits zu Lebzeiten nutzen können. Ein Hauskauf wird möglich, das Studium finanziert, der Start in die Selbstständigkeit erleichtert.
Doch hinter dieser scheinbar simplen Transaktion verbergen sich komplexe rechtliche Fallstricke – und diese unterscheiden sich im DACH-Raum fundamental. Während in der Schweiz ein Erbvorbezug von vor 30 Jahren noch voll angerechnet wird, ist er in Deutschland nach 10 Jahren pflichtteilsneutral. Österreich hat die Schenkungssteuer komplett abgeschafft, aber die Inflationsanpassung kann böse Überraschungen bringen.
Dieser Ratgeber zeigt Ihnen die entscheidenden Unterschiede zwischen Schweiz, Deutschland und Österreich – mit konkreten Rechenbeispielen, der kompletten Steuerübersicht für alle 26 Schweizer Kantone und fünf sofort verwendbaren Mustervorlagen.
ð Was ist ein Erbvorbezug? Definition und Grundlagen
Ein Erbvorbezug ist eine unentgeltliche Zuwendung, die Eltern oder andere Erblasser ihren künftigen Erben bereits zu Lebzeiten gewähren. Der Begriff wird je nach Land unterschiedlich verwendet:
| Land |
Bezeichnung |
Rechtsgrundlage |
| ðšð Schweiz |
Erbvorbezug |
Art. 626 ff. ZGB |
| ð©ðª Deutschland |
Vorweggenommene Erbfolge |
§§ 2050 ff., 2325 BGB |
| ðŠð¹ Österreich |
Schenkung auf den Pflichtteil |
§§ 782-783 ABGB (ErbRÄG 2015) |
Typische Anlässe für einen Erbvorbezug
- Hauskauf oder Wohnungsfinanzierung der Kinder
- Unternehmensgründung oder Geschäftsübernahme
- Ausbildungsfinanzierung (über übliche Kosten hinaus)
- Hochzeit oder Familiengründung (Ausstattung)
- Schuldentilgung bei finanziellen Schwierigkeiten
ð¯
Wichtiger Grundsatz
Anders als bei einer reinen Schenkung wird der Erbvorbezug später bei der Erbteilung berücksichtigt – allerdings mit erheblichen Unterschieden je nach Land.
Erbvorbezug vs. Schenkung: Der Unterschied
In der Schweiz werden beide Begriffe oft synonym verwendet, es gibt jedoch einen feinen Unterschied:
- Erbvorbezug: Zuwendung an einen gesetzlichen Erben mit der (stillschweigenden oder ausdrücklichen) Absicht, dass sie bei der Erbteilung angerechnet wird
- Schenkung: Reine Liberalität ohne Anrechnungsabsicht – allerdings kann auch diese der Herabsetzung unterliegen
In Deutschland und Österreich ist die Unterscheidung klarer geregelt, da explizite Anordnungen zur Anrechnung erforderlich sind.

ð DACH-Vergleich: Die fundamentalen Unterschiede
Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede zwischen Schweiz, Deutschland und Österreich – diese Information ist im deutschsprachigen Internet einzigartig:
Die grosse DACH-Vergleichstabelle
| Aspekt |
ðšð Schweiz |
ð©ðª Deutschland |
ðŠð¹ Österreich |
| Gesetzliche Grundlage |
Art. 626 ff. ZGB |
§§ 2050-2057, 2325 BGB |
§§ 782-783 ABGB |
| Ausgleichspflicht Nachkommen |
Automatisch |
Nur bei Anordnung |
Auf Verlangen |
| Frist Pflichtteilsanrechnung |
KEINE (ewig) |
10 Jahre (Abschmelzung) |
2 J. (Dritte) / ∞ (Familie) |
| Wertermittlung Geld |
Nominalwert |
Nominalwert |
VPI-Indexierung! |
| Wertermittlung Sachen |
Verkehrswert bei Tod |
Niederstwertprinzip |
VPI-adjustiert |
| Schenkungssteuer Kinder |
Kantonal (meist 0%) |
400.000 € Freibetrag |
KEINE |
| Freibetrag erneuerbar |
– |
Alle 10 Jahre! |
– |
| Form bei Immobilien |
Öffentliche Beurkundung |
Notariell zwingend |
Notarielle Beglaubigung |
| Besonderheit |
EL-Falle! |
Ehepartner-Ausnahme |
VPI = Inflationsausgleich |
Was bedeutet das konkret? Ein Beispiel
Szenario: Vater schenkt Kind A heute CHF/EUR 100'000. 15 Jahre später verstirbt er. Kind B (Geschwister) war nicht bedacht.
ðšð In der Schweiz
- Erbvorbezug wird trotz 15 Jahren voll zur Erbmasse hinzugerechnet
- Kind A muss bei der Erbteilung ausgleichen
- Keine Verjährung der Ausgleichspflicht
ð©ðª In Deutschland
- Nach über 10 Jahren wird die Schenkung nicht mehr berücksichtigt
- Kind A hat einen klaren Vorteil erhalten
- Kind B kann keine Pflichtteilsergänzung mehr verlangen
ðŠð¹ In Österreich
- Da Kind B pflichtteilsberechtigt: unbefristete Anrechnung
- Wert wird mit VPI aufgewertet
- Bei 2% Inflation p.a. ≈ EUR 134'600 nach 15 Jahren
â° Kritische Fristen: 0 vs. 10 vs. 2/∞ Jahre
Die Fristen für die Anrechnung von Schenkungen auf den Pflichtteil sind der grösste Unterschied im DACH-Raum und entscheiden oft über Hunderttausende von Franken oder Euro.
ðšð Schweiz: Keine Frist (ewig)
In der Schweiz gilt der Grundsatz der zeitlich unbegrenzten Ausgleichungspflicht unter Nachkommen:
Art. 626 Abs. 2 ZGB: "Was der Erblasser seinen Nachkommen als Heiratsgut, Ausstattung oder durch Vermögensabtretung, Schulderlass u. dgl. zugewendet hat, steht, sofern der Erblasser nicht ausdrücklich das Gegenteil verfügt, unter der Ausgleichungspflicht."
Das bedeutet:
- Ein Erbvorbezug von 1980 wird 2026 genauso angerechnet wie einer von 2025
- Die einzige Möglichkeit zur Vermeidung: Ausdrücklicher Dispens durch den Erblasser
- Aber: Der Dispens kann bei Pflichtteilsverletzung der Herabsetzungsklage unterliegen
ðšð
Schweizer Besonderheit – Die 5-Jahres-Frist
Schenkungen in den letzten 5 Jahren vor dem Tod (Art. 527 Ziff. 3 ZGB) können herabgesetzt werden – unabhängig davon, ob sie an Erben oder Dritte gingen. Dies betrifft aber nur die Herabsetzung bei Pflichtteilsverletzung, nicht die Ausgleichung.
ð©ðª Deutschland: 10-Jahres-Abschmelzung
Das deutsche Recht kennt das einzigartige Abschmelzungsmodell nach § 2325 Abs. 3 BGB:
| Jahr nach Schenkung |
Anrechnung auf Pflichtteil |
| Im 1. Jahr |
100% |
| Im 2. Jahr |
90% |
| Im 3. Jahr |
80% |
| Im 4. Jahr |
70% |
| Im 5. Jahr |
60% |
| Im 6. Jahr |
50% |
| Im 7. Jahr |
40% |
| Im 8. Jahr |
30% |
| Im 9. Jahr |
20% |
| Im 10. Jahr |
10% |
| Ab dem 11. Jahr |
0% (keine Anrechnung mehr) |
â ïž
Wichtige Ausnahmen – wann die Frist NICHT läuft
- Schenkungen an Ehepartner: Die Frist beginnt erst mit Auflösung der Ehe. Eine Schenkung vor 30 Jahren wird bei dessen Tod voll berücksichtigt!
- Niessbrauch oder Wohnrecht: Behält sich der Schenker ein umfassendes Nutzungsrecht vor, beginnt die Frist erst mit Ende der Nutzung.
- Rückforderungsvorbehalte: Behält sich der Schenker ein Rückforderungsrecht vor, kann die Frist gehemmt sein.
ðŠð¹ Österreich: Differenzierte Regelung (ErbRÄG 2015)
Österreich unterscheidet seit dem Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 (in Kraft seit 1.1.2017) klar zwischen zwei Gruppen:
§ 782 ABGB – NICHT-Pflichtteilsberechtigte
- Nur Schenkungen der letzten 2 Jahre vor dem Tod werden berücksichtigt
- Danach: Keine Hinzurechnung mehr
§ 783 ABGB – Pflichtteilsberechtigte
- Unbefristete Hinzu- und Anrechnung
- Voraussetzung: Beschenkter muss bei Schenkung UND Tod pflichtteilsberechtigt gewesen sein
Fristen-Vergleich auf einen Blick
| Situation |
ðšð CH |
ð©ðª DE |
ðŠð¹ AT |
| Schenkung Kind, Tod nach 5 J. |
100% |
60% |
100% (VPI) |
| Schenkung Kind, Tod nach 12 J. |
100% |
0% |
100% (VPI) |
| Schenkung Freund, Tod nach 5 J. |
Herabsetzung mögl. |
60% |
0% |
| Schenkung Ehepartner, Tod 20 J. |
100% |
100%! |
100% |
âïž Ausgleichspflicht: Muss ich den Erbvorbezug zurückzahlen?
Die Ausgleichspflicht ist der Mechanismus, der sicherstellen soll, dass alle Erben am Ende gleich behandelt werden. Die Regelungen unterscheiden sich im DACH-Raum erheblich.
ðšð Schweiz: Automatische Ausgleichung unter Nachkommen
In der Schweiz gilt für Nachkommen (Kinder, Enkel) eine gesetzliche Vermutung der Ausgleichungspflicht:
Was muss ausgeglichen werden (Art. 626 Abs. 2 ZGB)?
- Heiratsgut
- Ausstattung (zur Existenzgründung, -erweiterung oder -sicherung)
- Vermögensabtretungen
- Schulderlass
- Erbvorbezüge jeder Art
Was muss NICHT ausgeglichen werden?
- Übliche Gelegenheitsgeschenke (Art. 632 ZGB) – z.B. Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenke
- Erziehungs- und Ausbildungskosten im üblichen Rahmen (Art. 631 ZGB)
- Zuwendungen, die ausdrücklich von der Ausgleichung befreit wurden
â¹ïž
Gut zu wissen
Andere gesetzliche Erben (Ehepartner, Eltern, Geschwister) müssen nur ausgleichen, wenn der Erblasser dies ausdrücklich angeordnet hat (Art. 626 Abs. 1 ZGB).
ð©ðª Deutschland: Nur bei ausdrücklicher Anordnung
Das deutsche Recht verfolgt den umgekehrten Ansatz:
§ 2050 Abs. 3 BGB: Schenkungen sind nur dann auf den Erbteil anzurechnen, wenn der Erblasser dies bei der Zuwendung ausdrücklich angeordnet hat.
Ausnahmen (automatische Ausgleichung):
- Ausstattungen im Sinne von § 1624 BGB
- Zuschüsse zum Einkommen, soweit sie das übliche Mass übersteigen
- Aufwendungen für die Berufsausbildung, soweit sie das übliche Mass übersteigen
ð¡
Praxis-Tipp
In Deutschland sollte bei jeder Schenkung an Kinder schriftlich festgehalten werden, ob eine Anrechnung auf den Erbteil gewünscht ist oder nicht.
ðŠð¹ Österreich: Auf Verlangen eines Berechtigten
Das österreichische System nach dem ErbRÄG 2015 ist ein Mischsystem:
§ 783 Abs. 1 ABGB: Die Hinzu- und Anrechnung erfolgt nur auf Verlangen eines Pflichtteilsberechtigten oder Erben.
Das bedeutet:
- Niemand verlangt Anrechnung → Schenkung bleibt unberücksichtigt
- Ein Berechtigter verlangt Anrechnung → alle Schenkungen werden geprüft
Ausgleichspflicht im Vergleich
| Aspekt |
ðšð Schweiz |
ð©ðª Deutschland |
ðŠð¹ Österreich |
| Grundregel Nachkommen |
Automatisch |
Nur bei Anordnung |
Auf Verlangen |
| Grundregel Ehepartner |
Nur bei Anordnung |
Nur bei Anordnung |
Auf Verlangen |
| Dispens möglich? |
Ja, ausdrücklich |
Ja (ist Standard) |
Ja, vertraglich |
| Verjährung |
Keine |
10 Jahre |
2/∞ Jahre |
ð Bewertung: Nominal, Niederstwert oder VPI?
Die Frage, zu welchem Wert ein Erbvorbezug angerechnet wird, kann bei Immobilien oder anderen wertsteigernden Vermögenswerten Hunderttausende ausmachen.
ðšð Schweiz: Gespaltene Regelung (Art. 630 ZGB)
Für Geld (Nominalwertprinzip):
- Der geschenkte Betrag wird zum Nennwert angerechnet
- CHF 100'000 im Jahr 2010 = CHF 100'000 im Jahr 2026
- Keine Berücksichtigung von Inflation oder Zinsen
Für Sachen (Verkehrswert bei Tod):
- Immobilien, Aktien, Kunstwerke etc. werden zum Verkehrswert im Zeitpunkt des Todes bewertet
- Das kann für den Beschenkten zum Risiko werden!
â ïž
Schweizer Wertsteigerungsfalle bei Immobilien
Beispiel: Kind A erhielt 2010 ein Haus im Wert von CHF 500'000. Bei der Erbteilung 2026 muss es aber CHF 900'000 ausgleichen – obwohl es nie mehr als CHF 500'000 "bekommen" hat.
Gestaltungsmöglichkeit: Der Erblasser kann in der Schenkungsvereinbarung einen fixen Anrechnungswert bestimmen (z.B. "CHF 500'000 für alle Zeiten").
ð©ðª Deutschland: Niederstwertprinzip (§ 2325 Abs. 2 BGB)
Deutschland kennt das Niederstwertprinzip – der für den Beschenkten günstigere Wert wird angerechnet:
Für die Berechnung wird der Wert zugrunde gelegt, den der geschenkte Gegenstand zur Zeit der Schenkung hatte. War der Wert zur Zeit des Erbfalls geringer, so wird dieser geringere Wert zugrunde gelegt.
| Zeitpunkt |
Wert Aktien |
Anrechnung DE |
| Schenkung 2015 |
200.000 € |
(Referenzwert) |
| Tod 2026 (Wert gestiegen) |
350.000 € |
200.000 € |
| Tod 2026 (Wert gefallen) |
120.000 € |
120.000 € |
Das Niederstwertprinzip schützt den Beschenkten vor dem Risiko von Wertsteigerungen – ein erheblicher Unterschied zur Schweiz!
ðŠð¹ Österreich: VPI-Indexierung (§ 788 ABGB)
Österreich geht einen dritten Weg und berücksichtigt die Inflation durch den Verbraucherpreisindex (VPI):
| Jahr |
Schenkungswert |
VPI-Faktor (ca.) |
Anrechnungswert |
| 2010 |
100.000 € |
1,00 |
100.000 € |
| 2015 |
100.000 € |
1,10 |
110.000 € |
| 2020 |
100.000 € |
1,22 |
122.000 € |
| 2026 |
100.000 € |
1,37 |
137.000 € |
â¹ïž
Wichtig
Die VPI-Indexierung gilt unabhängig davon, ob der geschenkte Gegenstand selbst an Wert gewonnen oder verloren hat. Sie reflektiert nur die allgemeine Teuerung.
Wertermittlung im Vergleich
| Situation |
ðšð Schweiz |
ð©ðª Deutschland |
ðŠð¹ Österreich |
| Geld geschenkt |
Nominalwert |
Nominalwert |
VPI-adjustiert |
| Haus: Wert gestiegen |
Verkehrswert Tod! |
Wert Schenkung |
VPI-adjustiert |
| Haus: Wert gefallen |
Verkehrswert Tod |
Wert bei Tod |
VPI-adjustiert |
| Wer trägt Wertsteigerungsrisiko? |
Beschenkter! |
Niemand |
Beschenkter (teilw.) |
ð§® Rechenbeispiele: Dasselbe Szenario in CH, DE und AT
Um die Unterschiede greifbar zu machen, rechnen wir dasselbe Szenario für alle drei Länder durch. So wird deutlich, wie unterschiedlich die Ergebnisse sein können.
ð Ausgangslage für alle Berechnungen
- Familie: Vater (Erblasser), 2 Kinder (A und B)
- 2015: Kind A erhält Erbvorbezug von 100'000 CHF/EUR
- 2026: Vater verstirbt (11 Jahre nach der Schenkung)
- Nachlasswert: 300'000 CHF/EUR
- Inflation (für AT): ca. 2% pro Jahr
ðšð Berechnung Schweiz
Schritt 1: Teilungsmasse ermitteln
- Nachlass: CHF 300'000
- Erbvorbezug: CHF 100'000 (wird hinzugerechnet)
- Teilungsmasse: CHF 400'000
Schritt 2: Erbanteile berechnen
- Gesetzlicher Erbteil pro Kind: 50% = CHF 200'000
Schritt 3: Ausgleichung
- Kind A: CHF 200'000 − CHF 100'000 (Erbvorbezug) = CHF 100'000
- Kind B: CHF 200'000
| Kind |
Erbvorbezug |
Aus Nachlass |
Total |
| Kind A |
100'000 |
100'000 |
200'000 |
| Kind B |
0 |
200'000 |
200'000 |
→ Ergebnis: â Gleiche Behandlung durch Ausgleichung
ð©ðª Berechnung Deutschland
Schritt 1: Prüfung 10-Jahres-Frist
- Schenkung 2015, Tod 2026 = 11 Jahre vergangen
- â ïž Frist abgelaufen → Schenkung wird für Pflichtteil NICHT berücksichtigt!
Schritt 2: Erbverteilung aus Nachlass
- Nachlass: EUR 300'000
- Je Kind 50% = EUR 150'000
Schritt 3: Gesamtbetrachtung
- Kind A: EUR 100'000 (Schenkung) + EUR 150'000 (Erbe) = EUR 250'000
- Kind B: EUR 150'000 (Erbe) = EUR 150'000
| Kind |
Schenkung |
Aus Nachlass |
Total |
| Kind A |
100'000 |
150'000 |
250'000 |
| Kind B |
0 |
150'000 |
150'000 |
→ Ergebnis: â ïž Kind A hat EUR 100'000 MEHR – die Schenkung ist nach 10 Jahren "vergessen"
ðŠð¹ Berechnung Österreich
Schritt 1: Prüfung Pflichtteilsberechtigung
- Kind A war 2015 und 2026 pflichtteilsberechtigt
- → Unbefristete Hinzu- und Anrechnung nach § 783 ABGB
Schritt 2: VPI-Aufwertung der Schenkung
- Schenkung 2015: EUR 100'000
- VPI-Faktor 2015-2026 (ca. 2% p.a.): ~1,24
- Aufgewerteter Wert: EUR 124'000
Schritt 3: Hinzurechnung und Pflichtteil
- Verlassenschaft: EUR 300'000
- Hinzurechnung: EUR 124'000
- Berechnungsgrundlage: EUR 424'000
Schritt 4: Pflichtteilsberechnung
- Pflichtteil = 1/2 des gesetzlichen Erbteils
- Gesetzlicher Erbteil pro Kind: 50% von 424'000 = EUR 212'000
- Pflichtteil: EUR 106'000
Schritt 5: Anrechnung auf Kind A
- Kind A's Pflichtteil: EUR 106'000
- Abzüglich Schenkung (VPI): EUR 124'000
- Kind A hat Pflichtteil überschritten – muss aber nichts zurückzahlen
| Kind |
Schenkung (VPI) |
Aus Verlassenschaft |
Total |
| Kind A |
124'000 |
~88'000 |
~212'000 |
| Kind B |
0 |
~212'000 |
~212'000 |
→ Ergebnis: â Ähnlich wie Schweiz, aber mit VPI-Aufwertung statt Nominalwert
ð Rechenbeispiel-Zusammenfassung
| Ergebnis nach 11 Jahren |
ðšð Schweiz |
ð©ðª Deutschland |
ðŠð¹ Österreich |
| Kind A Total |
200'000 |
250'000 |
~212'000 |
| Kind B Total |
200'000 |
150'000 |
~212'000 |
| Differenz |
0 |
100'000 |
0 |
| Wirkung |
Volle Ausgleichung |
Schenkung "vergessen" |
Volle Ausgleichung (VPI) |
ð¯
Erkenntnis
Die 10-Jahres-Frist in Deutschland kann zu erheblichen Ungleichheiten unter Geschwistern führen – dies ist vom Gesetzgeber so gewollt, um lebzeitige Vermögensübertragungen zu fördern.
ð Szenario 2: Immobilie mit Wertsteigerung
Für Immobilien wird der Unterschied noch dramatischer – hier zeigen sich die verschiedenen Bewertungsmethoden besonders deutlich:
ð Ausgangslage Szenario 2
- Kind A erhält 2010 ein Haus
- Wert bei Übertragung: CHF/EUR 500'000
- Wert bei Tod 2026: CHF/EUR 900'000 (+80% Wertsteigerung!)
- Restlicher Nachlass: CHF/EUR 300'000
| Berechnung |
ðšð Schweiz |
ð©ðª Deutschland |
ðŠð¹ Österreich |
| Anrechnungswert Haus |
900'000
(Verkehrswert Tod) |
0
(>10 Jahre) |
~670'000
(VPI) |
| Teilungsmasse |
1'200'000 |
300'000 |
970'000 |
| Kind A aus Nachlass |
0
(überkompensiert!) |
150'000 |
~15'000 |
| Kind B aus Nachlass |
300'000 |
150'000 |
~285'000 |
| ð Total Kind A |
900'000 |
1'050'000 |
~685'000 |
| ð Total Kind B |
300'000 |
150'000 |
~285'000 |
â ïž
Schweizer Besonderheit – Achtung!
Kind A muss in der Schweiz möglicherweise sogar an Kind B ausgleichen, wenn der Anrechnungswert den eigenen Erbteil übersteigt – dies kann existenzbedrohend sein, wenn die Immobilie nicht verkauft werden kann oder soll!
• • •
Wie sieht es mit den Steuern aus? Das erfahren Sie im nächsten Abschnitt...
ð° Steuern auf Erbvorbezug und Schenkung im DACH-Raum
Die steuerliche Behandlung von Erbvorbezügen und Schenkungen unterscheidet sich im DACH-Raum fundamental:
ðšð
Schweiz
Kantonale Regelung
26 verschiedene Systeme
ð©ðª
Deutschland
Bundeseinheitlich
Grosszügige Freibeträge
ðŠð¹
Österreich
Seit 2008 abgeschafft
Keine Schenkungssteuer
ðšð Schenkungssteuer Schweiz: Alle 26 Kantone im Überblick
In der Schweiz ist die Schenkungssteuer Sache der Kantone. Der Bund erhebt keine Schenkungssteuer. Die Unterschiede sind erheblich – von komplett steuerfrei bis zu Steuersätzen von über 40% für entfernte Verwandte.
Schenkungssteuer für direkte Nachkommen (Kinder, Enkel)
| Kanton |
Steuer für Kinder |
Bemerkung |
| ZH Zürich |
â
Steuerfrei |
– |
| BE Bern |
â
Steuerfrei |
Freibetrag CHF 12'000 für andere |
| LU Luzern |
â
Steuerfrei |
â ïž Aber: Erbschaftssteuer bei Tod innert 5 Jahren! |
| UR Uri |
â
Steuerfrei |
– |
| SZ Schwyz |
â
Keine Steuer |
Kein Schenkungssteuergesetz |
| OW Obwalden |
â
Keine Steuer |
Kein Schenkungssteuergesetz |
| NW Nidwalden |
â
Steuerfrei |
– |
| GL Glarus |
â
Steuerfrei |
– |
| ZG Zug |
â
Steuerfrei |
– |
| FR Freiburg |
â
Steuerfrei |
– |
| SO Solothurn |
â
Steuerfrei |
– |
| BS Basel-Stadt |
â
Steuerfrei |
– |
| BL Basel-Landschaft |
â
Steuerfrei |
Meldepflicht innert 30 Tagen |
| SH Schaffhausen |
â
Steuerfrei |
– |
| AR Appenzell AR |
â
Steuerfrei |
– |
| AI Appenzell IR |
â ïž Steuerpflichtig |
Auch direkte Nachkommen zahlen! |
| SG St. Gallen |
â
Steuerfrei |
– |
| GR Graubünden |
â
Steuerfrei |
– |
| AG Aargau |
â
Steuerfrei |
– |
| TG Thurgau |
â
Steuerfrei |
Freibetrag CHF 5'000 Gelegenheitsgeschenke |
| TI Tessin |
â
Steuerfrei |
– |
| VD Waadt |
â ïž Steuerpflichtig |
Auch direkte Nachkommen zahlen! |
| VS Wallis |
â
Steuerfrei |
Freigrenze CHF 10'000 für andere |
| NE Neuenburg |
â ïž Steuerpflichtig |
Auch direkte Nachkommen zahlen! |
| GE Genf |
â
Steuerfrei |
– |
| JU Jura |
â
Steuerfrei |
– |
â ïž Die drei Ausnahme-Kantone: AI, NE, VD
In Appenzell Innerrhoden, Neuenburg und Waadt müssen auch direkte Nachkommen Schenkungssteuer bezahlen:
| Kanton |
Steuersatz Kinder |
Freibetrag |
Bemerkung |
| AI |
1-4% |
Variiert |
Progressiv nach Höhe |
| NE |
3% |
CHF 10'000 |
Flat Rate |
| VD |
0-7% |
Variiert |
Progressiv, abhängig vom Betrag |
ð¡
Praxis-Tipp
Wer in AI, NE oder VD wohnt und grössere Schenkungen plant, sollte einen Wohnsitzwechsel vor der Schenkung prüfen – die Steuer richtet sich nach dem Wohnsitz des Schenkers!
Schenkungssteuer für Ehepartner
â Schenkungen zwischen Ehepartnern sind in der gesamten Schweiz steuerfrei
Gilt für alle 26 Kantone
â ïž Der Sonderfall Luzern
â ïž
Kanton Luzern – 5-Jahres-Falle
- Schenkungssteuer: Keine (weder kantonal noch kommunal für Nachkommen)
- ABER: Verstirbt der Schenker innert 5 Jahren nach der Schenkung, wird die Schenkung nachträglich der Erbschaftssteuer unterworfen!
Diese Regelung soll verhindern, dass todkranke Personen kurz vor dem Ableben ihr Vermögen steuerfrei verschenken.
ð©ðª Schenkungssteuer Deutschland: Das Freibetragssystem
Deutschland erhebt eine bundeseinheitliche Schenkungssteuer, gewährt aber grosszügige Freibeträge, die alle 10 Jahre neu genutzt werden können.
Freibeträge nach § 16 ErbStG (Stand 2025)
| Empfänger |
Freibetrag |
Steuerklasse |
| Ehepartner / eingetragener Lebenspartner |
500.000 € |
I |
| Kinder und Stiefkinder |
400.000 € |
I |
| Enkel (Eltern verstorben) |
400.000 € |
I |
| Enkel (Eltern leben noch) |
200.000 € |
I |
| Urenkel |
100.000 € |
I |
| Eltern, Grosseltern (bei Schenkung) |
20.000 € |
II |
| Geschwister |
20.000 € |
II |
| Lebensgefährte (nicht eingetragen) / Dritte |
20.000 € |
III |
Die 10-Jahres-Strategie zur Steueroptimierung
Der grosse Vorteil in Deutschland: Freibeträge erneuern sich alle 10 Jahre. Das ermöglicht systematische Vermögensübertragungen:
Beispiel: Familie mit 2 Kindern
| Jahr |
Vater→Kind 1 |
Vater→Kind 2 |
Mutter→Kind 1 |
Mutter→Kind 2 |
| 2025 |
400.000 € |
400.000 € |
400.000 € |
400.000 € |
| 2035 |
400.000 € |
400.000 € |
400.000 € |
400.000 € |
| 2045 |
400.000 € |
400.000 € |
400.000 € |
400.000 € |
Steuerfrei übertragen in 20 Jahren: 4.800.000 €
2 × 400.000 € × 2 Kinder × 3 Zyklen
ðŠð¹ Schenkungssteuer Österreich: Seit 2008 abgeschafft
Österreich hat die Erbschafts- und Schenkungssteuer zum 1. August 2008 abgeschafft. Dies war eine Reaktion auf ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs.
| Steuerart |
Status |
| Schenkungssteuer |
â Keine |
| Erbschaftssteuer |
â Keine |
| Grunderwerbsteuer bei Immobilien |
â
Ja (3,5%) |
| Eintragungsgebühr Grundbuch |
â
Ja (1,1%) |
Grunderwerbsteuer bei Immobilien-Schenkungen
Obwohl es keine Schenkungssteuer gibt, fällt bei der Übertragung von Immobilien die Grunderwerbsteuer an – mit Staffelung innerhalb der Familie:
- Bis 250.000 €: 0,5%
- 250.000-400.000 €: 2%
- Über 400.000 €: 3,5%
Beispiel: Hausübertragung mit Grundstückswert 300.000 €
- 250.000 € × 0,5% = 1.250 €
- 50.000 € × 2% = 1.000 €
- Grunderwerbsteuer total: 2.250 €
- Eintragungsgebühr (1,1%): 3.300 €
Gesamtkosten: 5.550 € (statt potenziell Zehntausende bei einer Schenkungssteuer)
ð Steuervergleich DACH: Zusammenfassung
| Aspekt |
ðšð Schweiz |
ð©ðª Deutschland |
ðŠð¹ Österreich |
| Gesetzgebung |
Kantonal |
Bundeseinheitlich |
Bundeseinheitlich |
| Schenkungssteuer |
Ja (26 Systeme) |
Ja |
Nein |
| Kinder steuerfrei |
23/26 Kantone |
Bis 400.000 € |
Ja (komplett) |
| Freibetrag erneuerbar |
Nein |
Alle 10 Jahre |
– |
| Max. Steuersatz |
Bis 54% (GE) |
50% (Kl. III) |
0% |
ð¡ Steuerplanung: Praktische Tipps
ðšð Für die Schweiz
- Wohnsitz prüfen: In AI, NE, VD zahlen auch Kinder Steuern
- Kanton Luzern: 5-Jahres-Regel bei Erbschaftssteuer beachten
- Frühzeitig schenken: Keine Steuervorteile durch Warten, aber EL-Risiko beachten!
- Gelegenheitsgeschenke: Generell steuerfrei (Art. 632 ZGB)
ð©ðª Für Deutschland
- 10-Jahres-Rhythmus: Freibeträge systematisch alle 10 Jahre ausschöpfen
- Beide Elternteile: Kind kann von Vater UND Mutter je 400.000 € erhalten
- Kettenschenkung: Ehepartner können sich gegenseitig schenken
- Familienheim: Übertragung zwischen Ehepartnern komplett steuerfrei
ðŠð¹ Für Österreich
- Keine Eile: Ohne Schenkungssteuer kein steuerlicher Vorteil durch frühzeitige Schenkung
- Grunderwerbsteuer: Gestaffelten Tarif nutzen, ggf. aufteilen
- Pflichtteilsrecht: Steuerlich irrelevant, aber erbrechtlich unbefristete Anrechnung bei Kindern
• • •
Was gibt es bei Immobilien zu beachten? Das erfahren Sie im nächsten Abschnitt...
ð 8. Immobilien übertragen: Besonderheiten im DACH-Raum
Die Übertragung von Immobilien ist der häufigste Anwendungsfall – und gleichzeitig der komplizierteste. Neben dem Erbrecht spielen Grundbuch, Steuern und oft auch Nutzungsrechte eine Rolle.
ð Grundbuch und Eigentumsübertragung
| Aspekt |
ðšð Schweiz |
ð©ðª Deutschland |
ðŠð¹ Österreich |
| Register |
Kantonales Grundbuch |
Grundbuch (Amtsgericht) |
Grundbuch (Bezirksgericht) |
| Form Übertragung |
Öffentliche Beurkundung |
Notarielle Beurkundung |
Notariatsakt |
| Eintragung nötig? |
Ja (konstitutiv) |
Ja (konstitutiv) |
Ja (konstitutiv) |
| Kosten Grundbuch |
~0.1-0.3% |
~0.5% |
1.1% |
ð° Nebenkosten bei Immobilienübertragung
ðšð Schweiz: Handänderungssteuer
Die Handänderungssteuer ist kantonal geregelt und variiert erheblich:
| Kanton |
Steuersatz |
Befreiung Familie |
| ZH, AG, SZ, OW, NW, ZG, SH, AR, AI |
0% (abgeschafft) |
– |
| BE |
1.8% |
Befreiung Nachkommen |
| LU, SG, TI |
1.0-1.5% |
Befreiung bei Erbvorbezug |
| VD |
2.2% |
Keine |
| GE |
3.0% |
Teilweise |
ð©ðª Deutschland: Grunderwerbsteuer
Länderabhängig 3,5% bis 6,5% – ABER:
â
Schenkungen an Verwandte in gerader Linie (Kinder, Enkel, Eltern) sind von der Grunderwerbsteuer befreit! (§ 3 Nr. 2 GrEStG)
ðŠð¹ Österreich: Gestaffelte Grunderwerbsteuer
Im Familienkreis gilt ein gestaffelter Tarif:
| Bemessungsgrundlage |
Steuersatz |
| Bis 250.000 € |
0,5% |
| 250.001 – 400.000 € |
2,0% |
| Über 400.000 € |
3,5% |
Beispiel 500.000 € Haus: 1.250 € + 3.000 € + 3.500 € = 7.750 € (statt 17.500 € bei Kauf)
ð¡ Wohnrecht und Nutzniessung
Oft möchten Eltern ihr Haus übertragen, aber weiterhin darin wohnen. Die wichtigsten Modelle:
| Modell |
Beschreibung |
Steuerliche Wirkung |
| Wohnrecht |
Recht, in bestimmten Räumen zu wohnen |
Mindert Verkehrswert |
| Nutzniessung |
Umfassendes Nutzungsrecht inkl. Vermietung |
Mindert Verkehrswert stark |
| Rückfallklausel |
Rückübertragung bei bestimmten Ereignissen |
Keine direkte Wirkung |
â ïž
KRITISCH FÜR DEUTSCHLAND
Bei Niessbrauch oder Wohnrecht beginnt die 10-Jahres-Frist für den Pflichtteilsergänzungsanspruch NICHT zu laufen! (§ 2325 Abs. 3 Satz 3 BGB)
Beispiel: Vater überträgt 2010 Haus mit Niessbrauch → Niessbrauch endet 2020 → Vater verstirbt 2025 → Nur 5 Jahre vergangen, Schenkung wird zu 60% angerechnet!
ðš 9. Die EL-Falle: Wenn der Erbvorbezug zum Bumerang wird
ðšð Nur Schweiz: Dies ist einer der kritischsten und am wenigsten bekannten Aspekte des Erbvorbezugs in der Schweiz.
Das Problem: Vermögensverzicht und Ergänzungsleistungen
Wer in der Schweiz Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV beantragt, muss sein Vermögen offenlegen. Dabei gilt:
Art. 11a ELG: Bei der Berechnung der jährlichen Ergänzungsleistung werden Einkünfte und Vermögenswerte, auf die verzichtet worden ist, angerechnet.
ð¯
DAS BEDEUTET
Ein Erbvorbezug gilt als "Vermögensverzicht" und wird bei der EL-Berechnung so behandelt, als ob das Vermögen noch vorhanden wäre!
ð Die Zahlen: Wie die Anrechnung funktioniert
| Faktor |
Regelung |
| Anrechnungsbetrag |
Schenkungswert minus CHF 10'000 pro Jahr seit Schenkung |
| Verjährung |
KEINE! Auch Schenkungen von vor 30+ Jahren werden angerechnet |
| Mindestbetrag |
Anrechnung endet bei CHF 0 |
ð Beispielrechnung
| Jahr |
Ereignis |
Anrechnungswert |
| 2010 |
Schenkung Haus, Wert CHF 600'000 |
600'000 |
| 2020 |
10 Jahre vergangen (−100'000) |
500'000 |
| 2025 |
EL-Antrag, 15 Jahre vergangen (−150'000) |
450'000 |
Konsequenz: Die EL werden so berechnet, als hätte die Person noch CHF 450'000 Vermögen – was meist bedeutet: Keine oder stark reduzierte EL.
ð Seit 2021: EL-Rückerstattung aus dem Nachlass
Mit der EL-Reform per 1.1.2021 wurde eine weitere Verschärfung eingeführt:
Art. 16a ELG: Der Nachlass von verstorbenen EL-Beziehenden ist rückerstattungspflichtig für die in den letzten 10 Jahren bezogenen EL, soweit er CHF 40'000 übersteigt.
ð¡ïž Strategien zur Vermeidung der EL-Falle
| Strategie |
Beschreibung |
Risiko |
| Kein Erbvorbezug |
Vermögen bis zum Tod behalten |
Kein EL-Risiko |
| Gemischte Schenkung |
Kinder zahlen Teilpreis (z.B. 70%) |
Nur "Schenkungsteil" angerechnet |
| Frühzeitige Schenkung |
Mehr Zeit für CHF 10'000/Jahr-Abbau |
Ungewisse Zukunft |
| Pflegeversicherung |
Private Pflegeversicherung abschliessen |
Kosten, Gesundheitsprüfung |
â ïž
WICHTIG
Es gibt keine legale Möglichkeit, die EL-Anrechnung vollständig zu umgehen. Die Regelung ist bewusst streng, um Missbrauch zu verhindern.
ð 10. Erbvorbezug und Scheidung: Wem gehört was?
Eine häufig übersehene Frage: Was passiert mit dem Erbvorbezug, wenn das beschenkte Kind sich scheiden lässt?
â
Grundsatz: Erbvorbezug ist Eigengut
In allen drei DACH-Ländern gilt grundsätzlich:
| Land |
Regelung |
Rechtsgrundlage |
| ðšð Schweiz |
Erbvorbezug = Eigengut |
Art. 198 Ziff. 2 ZGB |
| ð©ðª Deutschland |
Erbvorbezug = Anfangsvermögen |
§ 1374 Abs. 2 BGB |
| ðŠð¹ Österreich |
Erbvorbezug = nicht aufzuteilen |
§ 82 EheG |
â
Das bedeutet: Der Erbvorbezug gehört dem beschenkten Kind und muss bei einer Scheidung grundsätzlich nicht geteilt werden.
â ïž Die Tücken im Detail
ðšð Schweiz: Errungenschaftsbeteiligung
- Wertsteigerung durch Arbeit des Ehepaars kann Errungenschaft sein
- Erträge (z.B. Mietzinsen) fallen in die Errungenschaft
- Investitionen aus Errungenschaft in Eigengut erzeugen Ersatzforderungen
ð©ðª Deutschland: Zugewinnausgleich
Die Wertsteigerung des geschenkten Vermögens ist Zugewinn!
Beispiel: Schenkung 2015: Aktien 100.000 € → Scheidung 2025: 250.000 € → Wertsteigerung 150.000 € → davon 75.000 € an Ex-Partner!
ðŠð¹ Österreich: Aufteilung
Grundsätzlich kein Anspruch, ausser: Geschenktes wurde zur Ehewohnung oder Vermischung mit ehelichem Vermögen.
ð¡ïž Schutzstrategien bei Erbvorbezug
| Strategie |
Land |
Wirkung |
| Ehevertrag/Gütervertrag |
CH/DE/AT |
Klare Regelung der Zuordnung |
| Dokumentation |
Alle |
Nachweis des Eigengut-Charakters |
| Separate Kontoführung |
Alle |
Keine Vermischung mit Errungenschaft |
| Rückfallklausel |
CH/DE/AT |
Bei Scheidung fällt Erbvorbezug zurück |
ð¡
PRAXIS-TIPP
Eltern können in der Erbvorbezugsvereinbarung eine Rückfallklausel bei Scheidung aufnehmen. Diese sichert, dass das Vermögen in der Familie bleibt.
ð 11. Grenzgänger und internationale Konstellationen
Im DACH-Raum sind grenzüberschreitende Familien- und Vermögensverhältnisse häufig. Welches Recht gilt?
âïž Anwendbares Erbrecht
| Konstellation |
Anwendbares Recht |
Rechtsgrundlage |
| Erblasser mit Wohnsitz CH |
Schweizer Recht |
Art. 90 IPRG |
| Erblasser mit Wohnsitz DE/AT |
Recht des letzten Wohnsitzes |
EU-ErbVO |
| Rechtswahl möglich |
Ja (Heimatrecht) |
Art. 90 Abs. 2 IPRG / Art. 22 EU-ErbVO |
ð Beispiel Grenzgänger: Schweizer wohnt in Deutschland, arbeitet in der Schweiz:
- Ohne Rechtswahl: Deutsches Erbrecht (Wohnsitz DE)
- Mit Rechtswahl: Schweizer Erbrecht wählbar
ð° Steuerliche Behandlung bei Grenzkonstellationen
| Wohnsitz Schenker |
Wohnsitz Beschenkter |
Besteuerung |
| ðšð CH |
ðšð CH |
CH (kantonal) |
| ðšð CH |
ð©ðª DE |
DE (unbeschränkt) + ggf. CH |
| ðšð CH |
ðŠð¹ AT |
Keine (AT hat keine Schenkungssteuer) |
| ð©ðª DE |
ðšð CH |
DE (Schenker) + ggf. CH (bei CH-Immobilien) |
â ïž
VORSICHT DOPPELBESTEUERUNG
Bei grenzüberschreitenden Schenkungen kann es zu Doppelbesteuerung kommen. DBA für Schenkungen sind selten: CH-DE vorhanden (aber komplex), CH-AT kein DBA für Schenkungen!
ð¯
DRINGENDER RAT
Bei internationalen Konstellationen ist eine spezialisierte Beratung zwingend erforderlich. Die Komplexität übersteigt selbst professionelle Standardkenntnisse.
â°ïž 12. Was passiert, wenn der Vorbezüger vor dem Erblasser stirbt?
Ein oft vergessenes Szenario: Kind A erhält Erbvorbezug, verstirbt aber vor den Eltern. Wie wirkt sich das aus?
ð Grundsatz: Eintritt in die Ausgleichspflicht
In allen drei DACH-Ländern gilt: Die Nachkommen des verstorbenen Vorbezügers treten in dessen Rechte und Pflichten ein – einschliesslich der Ausgleichspflicht.
| Land |
Regelung |
Rechtsgrundlage |
| ðšð Schweiz |
Enkel treten ein |
Art. 627 ZGB |
| ð©ðª Deutschland |
Abkömmlinge treten ein |
§ 2051 BGB |
| ðŠð¹ Österreich |
Repräsentationsrecht |
§ 733 ABGB |
ð Beispiel
Ausgangslage:
- Vater hat 2 Kinder: A und B
- 2015: Kind A erhält CHF 200'000 Erbvorbezug
- 2020: Kind A verstirbt, hinterlässt 2 Kinder (Enkel 1 und 2)
- 2026: Vater verstirbt, Nachlass CHF 400'000
Berechnung:
- Teilungsmasse: 400'000 + 200'000 = CHF 600'000
- Stamm A (Enkel 1+2): 50% = CHF 300'000, abzüglich 200'000 = CHF 100'000
- Stamm B: 50% = CHF 300'000
Die Enkel teilen sich CHF 100'000 (je CHF 50'000), obwohl sie den Erbvorbezug nie selbst erhalten haben – ihr verstorbener Elternteil hatte ihn bekommen.
ð¡
GESTALTUNGSTIPP
Der Erblasser kann anordnen, dass der Erbvorbezug nicht von den Nachkommen des Vorbezügers ausgeglichen werden muss. Dies sollte in der Erbvorbezugsvereinbarung oder im Testament klar geregelt werden.
ð 13. Mustervorlagen: 5 DACH-kompatible Dokumente
Die folgenden Vorlagen dienen als Ausgangspunkt für Ihre eigene Erbvorbezugsvereinbarung. Sie sind für alle drei DACH-Länder konzipiert und enthalten länderspezifische Hinweise.
â ïž
WICHTIGER HINWEIS
Diese Vorlagen ersetzen keine Rechtsberatung. Bei grösseren Vermögenswerten oder komplexen Familienverhältnissen empfehlen wir dringend die Konsultation eines Notars oder Fachanwalts für Erbrecht.
ð¥ 5 Vorlagen zum kostenlosen Download:
ð Vorlage 1: Geldschenkung
Einfache Erbvorbezugsvereinbarung für Geldzuwendungen
ð¥ Download .docx
ð Vorlage 2: Immobilien
Erbvorbezugsvereinbarung für Immobilienübertragung
ð¥ Download .docx
ð Vorlage 3: Befreiung Ausgleichung
Erklärung zur Befreiung von der Ausgleichungspflicht
ð¥ Download .docx
â
Vorlage 4: Empfangsbestätigung
Bestätigung über den Erhalt des Erbvorbezugs
ð¥ Download .docx
â Alle Vorlagen DACH-kompatibel (CH/DE/AT) · â Word-Format (.docx) · â 100% kostenlos · â Keine Registrierung
âïž Wann brauche ich einen Notar?
| Situation |
ðšð CH |
ð©ðª DE |
ðŠð¹ AT |
| Geldschenkung |
Nicht zwingend |
Nicht zwingend |
Nicht zwingend |
| Immobilie |
â Ja, zwingend |
â Ja, zwingend |
â Ja, zwingend |
| GmbH-Anteile |
Je nach Form |
â Ja |
â Ja |
| Befreiung Ausgleichung |
Empfohlen |
Empfohlen |
Empfohlen |
â
Checkliste vor der Schenkung
- â Habe ich alle Kinder/Erben informiert?
- â Ist der Wert der Zuwendung dokumentiert?
- â Ist die Ausgleichungspflicht geklärt (ja/nein)?
- â Sind eventuelle Nutzungsrechte geregelt?
- â Habe ich eine Rückfallklausel geprüft?
- â Sind steuerliche Auswirkungen abgeklärt?
- â Habe ich die Dokumentation aktualisiert?
• • •
Weiter mit FAQ, Quellen und Schema-Markup...
â Häufige Fragen zum Erbvorbezug (FAQ)
ð Grundlagen
Was ist der Unterschied zwischen Erbvorbezug und Schenkung?
Ein Erbvorbezug ist eine Schenkung an einen künftigen Erben, die bei der späteren Erbteilung auf dessen Erbteil angerechnet wird. Eine "normale" Schenkung kann auch an Nicht-Erben erfolgen und unterliegt anderen Ausgleichsregeln. In der Schweiz wird bei Nachkommen automatisch ein Erbvorbezug vermutet (Art. 626 ZGB).
Muss ein Erbvorbezug schriftlich sein?
Für Geldschenkungen ist die Schriftform nicht zwingend, aber dringend empfohlen – sonst drohen Beweisschwierigkeiten bei der Erbteilung. Für Immobilien ist in allen DACH-Ländern die notarielle Beurkundung Pflicht.
Kann ich einen Erbvorbezug widerrufen?
Grundsätzlich nein – eine vollzogene Schenkung ist bindend. Ein Widerruf ist nur bei "grobem Undank" möglich (z.B. schwere Straftaten gegen den Schenker). Deshalb sollten Rückfallklauseln VOR der Schenkung vereinbart werden.
â±ïž Fristen und Anrechnung
Gibt es eine Verjährung für Erbvorbezüge?
Schweiz: Nein, Erbvorbezüge werden zeitlich unbegrenzt angerechnet.
Deutschland: Nach 10 Jahren wird eine Schenkung nicht mehr auf den Pflichtteil angerechnet (Abschmelzung um 10% pro Jahr).
Österreich: 2 Jahre für Nicht-Pflichtteilsberechtigte, unbefristet für Pflichtteilsberechtigte.
Was bedeutet die 10-Jahres-Frist in Deutschland genau?
In Deutschland schmilzt der Pflichtteilsergänzungsanspruch jährlich um 10% ab: Im 1. Jahr = 100%, im 2. Jahr = 90%, im 3. Jahr = 80% usw. Nach 10 Jahren wird die Schenkung gar nicht mehr berücksichtigt.
â ïž Achtung: Bei Niessbrauch oder Wohnrecht beginnt die Frist erst nach deren Ende!
Wird ein Erbvorbezug von vor 20 Jahren noch angerechnet?
Schweiz: â Ja, vollständig
Österreich: â Ja, bei Pflichtteilsberechtigten (mit VPI-Aufwertung)
Deutschland: â Nein, die 10-Jahres-Frist ist abgelaufen
ð° Wertermittlung
Zu welchem Wert wird eine geschenkte Immobilie angerechnet?
Schweiz: Zum Verkehrswert im Zeitpunkt des Todes – das kann bei Wertsteigerungen nachteilig sein!
Deutschland: Zum niedrigeren Wert von Schenkung oder Tod (Niederstwertprinzip)
Österreich: Zum VPI-indexierten Wert (inflationsbereinigt)
Kann ich den Anrechnungswert selbst festlegen?
Ja! Der Erblasser kann in der Schweiz und Deutschland einen fixen Anrechnungswert bestimmen. Dies ist besonders bei Immobilien empfehlenswert, um das Wertsteigerungsrisiko zu begrenzen.
ðïž Steuern
Muss ich in der Schweiz Schenkungssteuer zahlen?
In 23 von 26 Kantonen sind Schenkungen an Kinder steuerfrei. Nur in Appenzell Innerrhoden, Neuenburg und Waadt zahlen auch direkte Nachkommen Schenkungssteuer. Schenkungen zwischen Ehepartnern sind in allen Kantonen steuerfrei.
Wie oft kann ich in Deutschland steuerfrei schenken?
Die Freibeträge (400'000 € für Kinder, 500'000 € für Ehepartner) können alle 10 Jahre neu genutzt werden. Ein Ehepaar kann so innerhalb von 20 Jahren bis zu 3,2 Millionen Euro steuerfrei an zwei Kinder übertragen.
Gibt es in Österreich noch Schenkungssteuer?
Nein! Die Schenkungssteuer wurde in Österreich 2008 abgeschafft. Bei Immobilien fällt aber Grunderwerbsteuer an (0,5-3,5% gestaffelt im Familienkreis).
â ïž Spezielle Situationen
Was passiert mit dem Erbvorbezug bei einer Scheidung?
In allen DACH-Ländern gilt: Der Erbvorbezug ist grundsätzlich Eigengut/Anfangsvermögen und muss nicht geteilt werden. Aber: Wertsteigerungen und Erträge können unter Umständen in den Zugewinnausgleich fallen. Ein Ehevertrag schafft Klarheit.
Beeinflusst ein Erbvorbezug meine Ergänzungsleistungen (Schweiz)?
Ja, erheblich! Ein Erbvorbezug gilt als "Vermögensverzicht" und wird bei der EL-Berechnung so angerechnet, als ob das Vermögen noch vorhanden wäre – abzüglich CHF 10'000 pro Jahr seit der Schenkung. Es gibt keine Verjährung. Dies kann dazu führen, dass Sie trotz Vermögenslosigkeit keine oder reduzierte EL erhalten.
Kann ich mein Haus verschenken und trotzdem darin wohnen?
Ja, durch Vereinbarung eines Wohnrechts oder einer Nutzniessung (Niessbrauch).
â ïž Aber Vorsicht in Deutschland: Bei Niessbrauch beginnt die 10-Jahres-Frist für den Pflichtteilsergänzungsanspruch nicht zu laufen!
Was passiert, wenn das beschenkte Kind vor mir stirbt?
Die Nachkommen des verstorbenen Kindes (Ihre Enkel) treten in dessen Rechte und Pflichten ein – einschliesslich der Ausgleichungspflicht. Sie müssen bei der Erbteilung den Erbvorbezug ihres Elternteils ausgleichen, obwohl sie ihn nie erhalten haben.
ð Grenzüberschreitende Fälle
Welches Recht gilt bei Grenzgängern?
Grundsätzlich das Recht des Wohnsitzstaates. Sie können aber durch Rechtswahl Ihr Heimatrecht wählen. Bei Immobilien gilt oft zusätzlich das Recht des Belegenheitsstaates. Bei grenzüberschreitenden Konstellationen ist Fachberatung unerlässlich.
Kann es bei grenzüberschreitenden Schenkungen zu Doppelbesteuerung kommen?
Ja, bei grenzüberschreitenden Schenkungen ist Doppelbesteuerung möglich. Zwischen der Schweiz und Deutschland gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen für Erbschaften und Schenkungen. Zwischen Schweiz und Österreich nicht. Fachberatung ist unerlässlich.
ð Quellen & Verweise
ðšð Schweiz – Tier 1 Quellen (Offizielle Stellen):
- Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB) – Art. 626-632 (Ausgleichung): fedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen (ELG) – Art. 11a (Vermögensverzicht): fedlex.admin.ch
- ESTV Steuerübersicht – Erbschafts- und Schenkungssteuern 2025: estv.admin.ch
- Bundesamt für Statistik – Vermögensstatistiken: bfs.admin.ch
ð©ðª Deutschland – Tier 1 Quellen:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – §§ 2050-2057a (Ausgleichung), § 2325 (Pflichtteilsergänzung): gesetze-im-internet.de
- Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) – § 16 (Freibeträge), § 19 (Steuersätze): gesetze-im-internet.de
- Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) – § 3 Nr. 2 (Befreiung Verwandte): gesetze-im-internet.de
- Bundesministerium der Justiz – Erbrecht-Informationen: bmj.de
ðŠð¹ Österreich – Tier 1 Quellen:
- Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) – §§ 782-792 (Pflichtteilsrecht nach ErbRÄG 2015): ris.bka.gv.at
- Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) – Steuersätze Immobilien: ris.bka.gv.at
- oesterreich.gv.at – Amtliche Informationen Erbrecht: oesterreich.gv.at
- Statistik Austria – Verbraucherpreisindex (VPI): statistik.at
ð° Tier 2 Quellen (Qualitätsmedien, Fachpublikationen):
- Neue Zürcher Zeitung (NZZ) – Erbrechts-Ratgeber
- SRF – Kassensturz/Espresso Beiträge zu Erbvorbezug
- Handelsblatt – Steuerplanung Deutschland
- Der Standard (AT) – Erbrechtsreform 2017
- successio – Zeitschrift für Erbrecht (CH)
- ZEV – Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DE)
ð Tier 3 Quellen (Ergänzend):
- Kantonale Steuerverwaltungen (für aktuelle Steuersätze)
- Notariatskammern CH/DE/AT
- Anwaltskammern – Fachanwaltsverzeichnisse Erbrecht
Stand: Januar 2026 – Alle Angaben ohne Gewähr.
ð¯ Fazit: Erbvorbezug richtig planen
Ein Erbvorbezug kann eine sinnvolle Möglichkeit sein, Vermögen bereits zu Lebzeiten an die nächste Generation zu übertragen. Die Unterschiede im DACH-Raum sind jedoch erheblich:
ðšð Schweiz
- Automatische Ausgleichspflicht
- Keine zeitliche Frist
- Verkehrswert bei Tod
ð©ðª Deutschland
- Anrechnung nur bei Anordnung
- 10-Jahres-Abschmelzung
- Freibeträge alle 10 Jahre
ðŠð¹ Österreich
- Anrechnung auf Verlangen
- 2/∞ Jahre Frist
- Keine Schenkungssteuer!
Die wichtigsten Tipps:
- â
Dokumentieren Sie alles schriftlich – auch Geldschenkungen
- â
Klären Sie die Ausgleichungspflicht – soll angerechnet werden oder nicht?
- â
Beachten Sie die Fristen – besonders die 10-Jahres-Regel in Deutschland
- â
Denken Sie an die EL-Falle (Schweiz) – Vermögensverzicht wird angerechnet
- â
Holen Sie Fachberatung – bei Immobilien und grenzüberschreitenden Fällen
âïž Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient ausschliesslich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte übernommen werden. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an einen Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater.
Autor: Redaktion ConvivaPlus
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