Einkommensabhängige Billag-Gebühren (Serafe Radio/TV): Wer weniger verdient, soll weniger Gebühren zahlen

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Radio- und TV-Gebühren progressiv abhängig vom Einkommen erheben: Nationalrätin Irène Kälin von den Grünen reichte vor zwei Jahren im Parlament ein Postulat ein, dass einkommensabhängige Billag-Gebühren (heute Serafe) für Privathaushalte forderte. Also soziale, progressive Serafe-Abgaben anhand der durchschnittlichen Einkommenshöhe pro Kopf eines Haushaltes berechnet.

Heisst: Wer weniger verdient und ein geringeres Einkommen hat, muss weniger Radio-/TV-Gebühren bezahlen. Eine Entlastung für Schlechtverdienende. Was aber sagt das Parlament? Vor allem SVP-Politiker schimpfen ja regelmässig gegen die zu hohen Radio- und Fernsehgebühren. Als „Volks“partei und stärkste Kraft im Parlament müsste ihr eigentlich daran gelegen sein, Privathaushalte mit weniger Einkommen zu entlasten. Man durfte daher gespannt sein, ob die wählerstärkste „Volks“partei die Anliegen der einkommensschwachen Bevölkerung unterstützt, wie sie stets vorgaukelt. Oder ob sie nur die Interessen der Reichen und Unternehmen vertritt.

Inhalte:

 

 

Progressive Radio-/TV-Gebühren

Einkommen Chart

Das Grünen-Postulat im originalen Wortlaut:

«Der Bundesrat wird beauftragt, verschiedene Varianten zu prüfen, inwiefern die Fernseh- und Radiogebühren (Billag-Gebühren) für Privathaushalte einkommensabhängig erhoben werden können.»

 

 

Gute Gründe für einkommensabhängige Fernseh- und Radiogebühren

«Teuerung, hohe Mietpreise und insbesondere die stetig steigenden Krankenkassenprämien belasten immer mehr Menschen in der Schweiz. Die Kaufkraft von mittleren und tiefen Einkommen stagniert oder sinkt in vielen Regionen der Schweiz. Gebühren belasten Haushalte mit tiefen Einkommen überproportional und sind unsozial. Während für Haushalte mit hohem Einkommen die Billag-Gebühren kein Problem darstellen, sind für Geringverdienende 365 Franken eine aktive Belastung des Haushaltbudgets.

Ein progressives System, in welchem beispielsweise die Höhe der Billag-Gebühr anhand der durchschnittlichen Einkommenshöhe pro Kopf eines Haushaltes berechnet wird, schafft Abhilfe und ist gerecht. Kinder sollten in diesen Kalkulationen gesondert behandelt werden.
Progressive Abgaben erhöhen die Akzeptanz von öffentlich-rechtlichen Institutionen», erklärt Nationalrätin Irène Kälin.

 

 

Bundesrat (2xSVP, 2xFDP) sagt Nein

Stellungnahme des Bundesrates

«Durch den Wechsel von der Empfangsgebühr zu einer allgemeinen Abgabe für Radio und Fernsehen ab 2019 wird der jährliche Betrag pro Haushalt von heute 451 auf 365 Franken sinken. Der Bundesrat hat anlässlich der Festlegung der Abgabenhöhe ausdrücklich festgehalten, dass er bereits im Jahr 2020 und danach alle zwei Jahre die Höhe der Abgabe überprüfen wird mit dem Ziel, sie weiter zu senken, was auch die Belastung der Haushalte weiter verringern wird. Zu berücksichtigen ist zudem, dass Personen mit jährlichen Ergänzungsleistungen nach AHV und IV auf Gesuch hin von der Abgabe befreit werden. Während fünf Jahren gilt dies ebenso für Haushalte ohne Radio- und Fernseh-Empfangsmöglichkeit. Ausserdem werden die Kosten der Haushaltabgabe im Grundbedarf von sozialhilfebeziehenden Personen berücksichtigt. Durch diese Massnahmen wird dem Anliegen des Postulates bereits massgeblich Rechnung getragen. Einen neuerlichen Wechsel beim Erhebungssystem ins Auge zu fassen, bevor der anstehende Wechsel zur neuen Abgabe vollzogen ist und Erfahrungen damit gesammelt werden konnten, wäre deshalb unverhältnismässig und würde zur Verunsicherung der Abgabepflichtigen führen.

Der Bundesrat hat im Übrigen eine einkommensabhängige Finanzierung des Service public in Radio und Fernsehen bereits bei der Vorbereitung der neuen Abgabe geprüft, nämlich die Finanzierung aus dem Ertrag der direkten Bundessteuer, deren Tarife entsprechend erhöht würden (vgl. Bericht des Bundesrates "Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen, Überprüfung von Erhebung und Inkasso" in Erfüllung des Postulates 09.3012 KVF des Nationalrates vom 17. Februar 2009). Diese Variante weist allerdings erhebliche Nachteile gegenüber anderen möglichen Finanzierungssystemen auf. So würde dadurch der Mittelstand übermässig stark belastet, dies wegen der Befreiung der einkommensschwachen Personen einerseits und der faktischen Befreiung der einkommensstärksten Personen durch den Höchststeuersatz gemäss Bundesverfassung andererseits. Die Finanzierung aus der direkten Bundessteuer ist insofern die teuerste aller damals geprüften Finanzierungsmethoden, als den Kantonen per Bundesverfassung 17 Prozent der Einnahmen aus der direkten Bundessteuer zustehen. Schliesslich könnte diese Finanzierungsmethode die von der Verfassung garantierte Unabhängigkeit von Radio und Fernsehen dadurch tangieren, dass das Parlament über das Budget indirekt Einfluss auf die Programmgestaltung nehmen könnte.»

Der Bundesrat beantragte beim Parlament daher die Ablehnung des Postulats.


 

 

Das Parlament entscheidet

Und was macht das rechtslastige Parlament mit der Schweizerischen Volkspartei (SVP) als stärkste Kraft in Sachen einkommensabhängige Radio- und Fernsehgebühren?


Es behandelt das Postulat nicht mal.


Das Postulat wird definitiv abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt.

Hier der Link zum Postulat 18.3065 Irène Kälin «Einkommenabhängige Billag-Gebühren» von Grünen-Nationalrätin auf Parlament.ch.

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(Last updated: 23.06.2020, 10:56)