Die SwissCovid App für iPhone und Android jetzt offiziell im Apple Store und Google Play Store zum Download. Schlägt die App Alarm, kann man sich kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. Wer danach in Quarantäne muss und nicht arbeiten kann, hat Anrecht auf Corona-Erwerbsersatz (Lohnausfall-Entschädigung). Das musst du alles wissen.
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Seit heute 25. Juni ist die offizielle SwissCovid App zum Download im Apple Store und Google Play Store erhältlich. Bereits über 150'000 Menschen haben sich die App heute heruntergeladen. Die Schweizer Corona-App soll die Ausbreitung des neuen Coronavirus mittels Contact Tracing eindämmen: Denn so können Infektionsketten zurückverfolgt werden und neue Ansteckungen verhindert bzw. Übertragungsketten gestoppt werden.
Die Installation der Corona-Handy-App ist freiwillig und kostenlos
Allerdings gilt das Prinzip, je mehr Personen die Corona-App auf ihrem Handy installieren, desto wirksamer hilft SwissCovid bei der Eindämmung der Coronavirus-Pandemie.
Wer die SwissCovid-App auf sein Apple- oder Android-Smartphone installiert, muss lediglich seine Bluetooth-Funktion einschalten und schon funktioniert das Contact Tracing. Das Handy sendet dann über verschlüsselte IDs sogenannte Prüfsummen aus (zufällige Zeichenketten). Nach einem Zeitraum von zwei Wochen werden alle Prüfsummen auf dem Handy automatisch gelöscht.
Und so geht‘s:
Wer Whatsapp und/oder Facebook nutzt, der gibt deutlich mehr private Daten preis als mit der Corona-App. Die SwissCovid-App sammelt und speichert die Daten laut Bundesamt für Gesundheit (BAG) ausschliesslich lokal auf dem eigenen Smartphone, nicht auf einem Server. Die Corona-App sende niemandem Personen- und Ortungsdaten. Aus diesem Grund sei kein Rekonstruktion möglich, mit wem eine Person Kontakt hatte, so das BAG. Das System werde wieder deaktiviert, sobald die Corona-Krise vorüber ist oder sich die SwissCovid-App als wirkungslos herausstellt.
Personen sollen sich gemäss dem Parlamentsbeschluss kostenlos testen lassen können, wenn sie via SwissCovid App eine Meldung erhalten, dass sie engen Kontakt mit einer infizierten Person hatten.
Personen, die sich aufgrund einer Benachrichtigung durch die SwissCovid App in Quarantäne begeben, erhalten eine Erwerbsausfallentschädigung. Voraussetzung dafür ist: Die Quarantäne erfolgt auf behördliche Anordnung oder ist mit einem ärztlichen Attest belegt.
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Autor: Schweiz - Redaktion