Der Bundesrat hat seinen Plan zur Lockerung der Lockdown-Massnahmen präsentiert. Ab dem 27. April wird es in der Schweiz erste Lockerungen geben, zeitlich abgestuft in drei verschiedene Phasen: Am 27. April, ab 11. Mai und ab 8. Juni. Eine Maskenpflicht wird es vorerst nicht geben, über weitere Schutzmassnahmen wird in den nächsten Tagen beraten. Die Regeln zur sozialen Distanzierung werden beibehalten, Gruppen von mehr als 5 Personen bleiben verboten. Eine Übersicht, wer in der Schweiz wann genau wieder öffnen darf, wann die Schweiz ihre Grenzen öffnet und wie lange der Lockdown noch andauern wird.
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Am 16. April hat der Bundesrat seine Lockerungs-Pläne präsentiert. Demnach sollen die ersten Öffnungsschritte in drei Phasen aufgeteilt werden. Zwischen den einzelnen Schritten der Lockerung soll es Zeitabstände geben, um die Öffnungen und die Lage analysieren zu können, u.a. auch wie sich die Lockerungen auf die Volksgesundheit auswirken. Das Verbot von Gruppen mit mehr als 5 Personen wird nicht aufgehoben und gilt für alle drei Etappen weiterhin.
Ab Montag, dem 27. April, dürfen Betriebe mit «personenbezogenen Dienstleistungen» wieder öffnen. Dazu zählen:
Hier lassen sich potentielle Ansteckungen nämlich gut nachverfolgen. Dabei soll die Kundenzahl allerdings wie bei den Supermärkten im Detailhandel entsprechend beschränkt werden und verschärfte Hygienemassnahmen gelten. Ebenfalls geöffnet werden:
Spitälern wird neu wieder erlaubt, auch alle nicht dringlichen Eingriffe wieder vorzunehmen. Zudem werden die Massnahmen im stationären medizinischen Bereich gelockert. Öffnen dürfen ausserdem:
Lockerungen gibt es auch für Bestattungen. Die Beschränkung auf den engen Familienkreis wird wieder aufgehoben:
Ab Montag, dem 11. Mai, erfolgt die zweite Etappe der Lockerungen. Ab diesem Zeitpunkt dürfen wieder öffnen:
Den definitiven Entscheid und die Details diesbezüglich fällt der Bundesrat allerdings am 29. April.
Ab Montag, dem 8. Juni, sollen in einem dritten Schritt nach den obligatorischen Schulen auch alle anderen Präsenzunterrichtsveranstaltungen ihren Betrieb wieder aufnehmen dürfen:
Zur gleichen Zeit dürfen auch Unterhaltungs- und Freizeitangebote wieder öffnen:
Den definitiven Entscheid und die Details diesbezüglich fällt der Bundesrat am 27. Mai.
Über weitere Etappen hat der Bundesrat noch keine Beschlüsse gefasst. Ab wann wieder Grossveranstaltungen wie Konzerte, Open-Airs, Fussballspiele möglich sein werden, entscheidet der Bundesrat in einer seiner nächsten Sitzungen.
Frühestens im Sommer irgendwann zwischen Juni und August sollen Bars und Restaurants wieder öffnen dürfen. Der Bundesrat hat sich diesbezüglich noch auf kein fixes Datum festgelegt. Die Entscheidung dürfte eng mit der Entwicklung der Coronavirus-Pandemie zusammenhängen, wann genau eine schrittweise Öffnung der Gastrobranche ins Auge gefasst wird. Die Verbände könnten Konzepte für eine etappenweise Öffnung der Restaurants vorlegen.
Massnahmen werden immer mit Blick auf die Nachbarländer getroffen und im Hinblick darauf, was für die Schweiz möglich ist, sagt Bundespräsidentin Sommaruga. Konkrete Ergebnisse gibt es momentan nicht. Man prüfe fortlaufend verschiedenste Aspekte, auch Grossveranstaltungen und die Möglichkeit, Gemeindeversammlungen durchzuführen. Eine Grenzöffnung ist also bislang noch nicht festgelegt.
Für alle praktischen Lehrabschlussprüfungen wurde schweizweit eine durchführbare Variante beschlossen. Die schulischen bzw. schriftlichen LAP-Prüfungen fallen aus. Sie werden durch Erfahrungsnoten ersetzt. Die praktische Prüfung wird aber durchgeführt. Alle Jugendliche, die in diesem Sommer ihre Grundausbildung abschliessen, erhalten so trotzdem ihr anerkanntes eidgenössisches Fähigkeitszeugnis. Bezüglich Maturitätsprüfungen steht ein konkreter Entscheid noch aus.
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Autor: Schweiz - Redaktion