Die Milliardenhilfe-Entschädigung des Bundes kommt. So können Selbständige, die vom Coronavirus und Erwerbsausfall betroffen sind und nicht arbeiten können, finanzielle Unterstützung bei der Ausgleichskasse beantragen. Eine Übersicht.
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Der Bund unterstützt Selbstständige, die wegen der Lockdown-Massnahmen und -Verbote einen Erwerbsausfall verzeichnen und ihr Geschäft deshalb auf Anweisung des Bundesrates schliessen bzw. die Arbeit einstellen mussten. Eine Entschädigung ist daher für folgende Betriebe bzw. Fälle vorgesehen: Schliessung eines selbstständig geführten öffentlich zugänglichen Betriebes. Nachfolgend einige Beispiele, wer Anspruch auf Entschädigung hat.
Beispiele für Selbständige mit Anspruch auf Unterstützung sind unter anderem:
*Die Regelung gilt auch für freischaffende Künstlerinnen und Künstler, die einen Erwerbsunterbruch erleiden, weil ihre Engagements wegen der Massnahmen gegen das Coronavirus annulliert werden oder weil sie einen eigenen Anlass absagen müssen.
CORONAVIRUS NOTSTAND
Aktuelle Liste: Was bleibt offen, was geschlossen? (LISTE)
Folgendes bleibt in der Schweiz trotz Lockdown offen und folgendes ist ab sofort geschlossen ...
Wichtig: Die Entschädigung und finanzielle Unterstützung des Bundes gilt nur für die Selbstständigen bzw. Inhaber der Geschäfte. Für die Angestellten bzw. das Personal der Selbständigen, können selbständig Erwerbende Kurzarbeit beantragen.
Selbstständigerwerbende, denen aufgrund der Massnahmen des Bundesrates zur Bekämpfung des Coronavirus (Art. 6 Abs. 1 und 2 der COVID-19-Verordnung 2) Erwerbsausfälle entstehen, haben Anspruch auf die Entschädigung.
Die Entschädigung vom Bund für Selbständige wird nicht automatisch ausgerichtet. Anspruchsberechtigte Selbständigerwerbende müssen die Entschädigung selber bei der zuständigen Ausgleichskasse beantragen.
Den Antrag auf finanzielle Unterstützung bei Erwerbsausfall können Selbstständige im Internet online beantragen. Und zwar über dieses Formular: Hier ausfüllen.
Das funktioniert so: Das Formular ausfüllen. Man braucht es nicht extra auszudrucken und kann es am Computer ausfüllen, dann als PDF-Datei abspeichern und den Antrag auf Entschädigung anschliessend per E-Mail an Ihre AHV-Ausgleichskasse senden. Hier gibt es eine übersichtliche Liste der Ausgleichskassen: Ansprechpartner.
Die Entschädigung durch den Bund bei Erwerbsausfall beträgt für Selbständigerwerbende 80% des Lohns bzw. 80% des durchschnittlichen Bruttoerwerbseinkommens, das vor Beginn des Anspruchs auf die Entschädigung erzielt wurde. Maximal sind es 196 Franken pro Tag Erwerbsausfall-Entschädigung. Oder auf den Monat gerechnet maximal 5900 Franken pro Monat an finanzieller Unterstützung. Den Höchstbetrag des Taggelds erreichen Arbeitnehmer mit einem durchschnittlichen Monatslohn von 7350 Franken (7350 x 0,8 / 30 Tage= 196 Franken/Tag). Entscheidend für die Berechnung ist das Jahreseinkommen 2019, das auch als Basis für die Berechnung der AHV-Beiträge diente.
Berechnung: Dazu wird das Jahreseinkommen mit 0,8 multipliziert und durch 360 geteilt. Beispiel: Beträgt dieses Jahreseinkommen 45’000 Franken, entspricht das einem Taggeld von 100 Franken (45’000 x 0,8 / 360 Tage = 100 Franken/Tag).
Bitte beachten: Die finanzielle Entschädigung für Selbständige ist subsidiär. Das bedeutet, wenn der/die anspruchsberechtigte selbständig Erwerbende bereits Leistungen aus einer anderen Sozial- oder Privatversicherung bezieht oder den Lohn weiterhin erhält, entfällt der Anspruch auf die Entschädigung.
Der Start / Beginn der finanziellen Unterstützung für Selbständige hängt vom Beruf bzw. von der Branche des Selbständigerwerbenden ab. Massgebend ist jeweils der Zeitpunkt bzw. der Beginn des Erwerbsausfall. Der Anspruch auf finanzielle Unterstützung beginnt also an jenem Tag, an dem alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, also frühestens am 17. März 2020 (dem Tag, an dem die vorliegende Entschädigung in Kraft getreten ist). Bei Grossveranstaltern mit mehr als 1000 Personen ist der 28. Februar der Stichtag.
Beispiele:
Die Dauer des Anspruchs auf Unterstützung bleibt dann solange bestehen, bis der Bundesrat die Lockdown-Verbote für Ihre Branche wieder aufhebt und Sie das Geschäft offiziell wieder öffnen dürfen.
Die finanzielle Entschädigung für Selbstständige mit Erwerbsausfall wird jeweils jeden Monat für den vergangenen Monat ausbezahlt. Es gilt also die gleiche Praxis wie bei der Erwerbsersatzordnung (EO-Entschädigung). Die ersten Auszahlungen von Geldern an Selbständige werden bereits im Monat April erfolgen.
Die Anzahl Taggelder für Selbstständige in Quarantäne oder mit Betreuungsaufgaben ist auf 10, respektive 30 befristet.
Weiterführende Informationen:
• Entschädigung bei Erwerbsausfällen für Selbständige (Staatssekretariat für Wirtschaft SECO)
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Autor: Schweiz - Redaktion