Der Bundesrat plant ab Montag, dem 18. Januar 2021, weitreichende Verschärfungen der Corona-Massnahmen in der Schweiz. Viele Läden müssen schliessen, bestimmte Geschäfte dürfen aber geöffnet bleiben. So müssen zum Beispiel Museen und Elektronikgeschäfte schliessen, Baumärkte, Bordelle und Erotikbetriebe bleiben hingegen geöffnet. Es herrscht ein regelrechtes Durcheinander.
Was bleibt alles offen und wer muss bis zum 28. Februar schliessen? Hier gibt es eine detaillierte Übersicht.
Inhalte:
Die Liste richtet sich nach der Bundesebene, wird fortlaufend aktualisiert und ergänzt. Alle Angaben ohne Gewähr. Hinweise bitte an support[at]conviva-plus.ch
Was? | Offen / Geschlossen | Bemerkung |
Alle Lebensmittel-Läden | offen | Lebensmittel-Geschäfte dürfen wieder länger als bis 19:00 Uhr und auch am Sonntag geöffnet bleiben. Verkauft werden dürfen ausschliesslich Produkte, die zum täglichen Bedarf gehören. |
Airbnb-Angebote | offen | Bleiben erlaubt. |
Aldi | offen | Siehe Detailhandel. |
Ansammlung | beschränkt | Menschen-Ansammlungen sind auf max. 5 Personen limitiert. |
Apotheken | offen | Apotheken bleiben geöffnet. |
Archive | geschlossen | Bis mind. 28. Februar geschlossen. |
Arztpraxen | offen | Spitäler, Kliniken und Arztpraxen sowie Praxen und Einrichtungen von Gesundheits-Fachpersonen bleiben geöffnet. |
Augenarzt | offen | Spitäler, Kliniken und Arztpraxen sowie Praxen und Einrichtungen von Gesundheits-Fachpersonen bleiben geöffnet. |
Aus- und Einreisen | offen | → Siehe: Alle Corona Risiko- und Quarantäne-Länder (neue LISTE). |
Aussendienst | offen | Besuche von Aussendienst-Mitarbeitenden bei Privat- und Geschäftskunden sind zulässig. |
Auto-Garagen | offen | Auto-Garagen, die Reparaturen anbieten, dürfen wieder länger als bis 19:00 Uhr geöffnet bleiben. |
Auto-Vermietung | offen | Autovermietungs-Geschäfte dürfen wieder länger als bis 19:00 Uhr geöffnet bleiben. |
Autowasch-Anlagen | offen | Waschstrassen und -anlagen für Autos dürfen geöffnet bleiben, müssen aber zwischen 19:00 Uhr und 06:00 Uhr und an Sonntagen geschlossen bleiben. |
Babynahrungs-Geschäfte | offen | Läden mit Babynahrung dürfen wieder länger als bis 19:00 Uhr geöffnet bleiben. |
Bäckerei | offen | Bäckereien dürfen wieder länger als bis 19:00 Uhr und auch am Sonntag geöffnet bleiben. |
Badi / Freibad | geschlossen | Bis mind. 28. Februar geschlossen. |
Bahnhöfe | offen | Bahnhöfe bleiben geöffnet. Für Shops in Bahnhöfen gelten die entsprechenden Regeln für Läden (siehe Liste). |
Bankautomat | offen | Bankautomaten bleiben geöffnet. |
Banken | offen | Banken dürfen geöffnet bleiben, müssen aber zwischen 19:00 Uhr und 06:00 Uhr und an Sonntagen geschlossen bleiben. |
Bars | geschlossen | Bis mind. 28. Februar geschlossen. |
Baugewerbe | offen | Falls die Hygiene- und Distanz-Regeln eingehalten werden. |
Baumärkte | offen | Baumärkte dürfen wieder länger als bis 19:00 Uhr geöffnet bleiben. |
Baustellen | offen | Dürfen weiter betrieben werden, falls die Hygiene- und Distanz-Regeln eingehalten werden. |
Beerdigungen | offen | Beerdigungen im Familien- und engen Freundeskreis. |
Bergbahnen | offen | ÖV-Betriebe bleiben geöffnet. |
Bergführer | offen | Bergführungen bleiben unter strikter Einhaltung von Schutzkonzepten geöffnet. |
Betriebskantine | offen | Betriebskantinen bleiben geöffnet. |
Bibliothek | beschränkt | Lesesäle von Bibliotheken sind bis mind. 28. Februar geschlossen. Medien ausleihen und zurückgeben bleibt hingegen erlaubt. |
Billardhalle | geschlossen | Bis mind. 28. Februar geschlossen. |
Blumenläden | offen | Blumenläden dürfen wieder länger als bis 19:00 Uhr geöffnet bleiben. |
Blutspenden | offen | Sie werden nicht als Veranstaltung eingestuft und sind weiterhin zulässig. |
Bowling-Center | geschlossen | Bis mind. 28. Februar geschlossen. |
Bordelle | offen | Bordelle dürfen geöffnet bleiben, müssen aber zwischen 19:00 Uhr und 06:00 Uhr und an Sonntagen geschlossen bleiben. |
Botanische Gärten | geschlossen | Bis mind. 28. Februar geschlossen. |
Boutiquen | geschlossen | Bis mind. 28. Februar geschlossen. |
Brillengeschäft | offen | Brillengeschäfte dürfen wieder länger als bis 19:00 Uhr geöffnet bleiben. |
Buchhandlung | geschlossen | Bis mind. 28. Februar geschlossen. |
Bus | offen | ÖV-Betriebe bleiben geöffnet. |
Café | geschlossen | Bis mind. 28. Februar geschlossen. |
Casinos | geschlossen | Bis mind. 28. Februar geschlossen. |
Coiffeur-Salon | offen | Friseursalons dürfen geöffnet bleiben, müssen aber zwischen 19:00 Uhr und 06:00 Uhr und an Sonntagen geschlossen bleiben. |
Computer-Geschäfte | geschlossen | Bis mind. 28. Februar geschlossen. |
Coop | offen | Siehe Detailhandel. |
Denner | offen | Siehe Detailhandel. |
Detailhandel | offen | Nur Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs erlaubt. Die restlichen Sortimente müssen abgesperrt werden. |
Diskotheken | geschlossen | Bis mind. 28. Februar geschlossen. |
Drogerien | offen | Drogerien bleiben geöffnet. |
Eisenwaren-Geschäfte | offen | Eisenwaren-Geschäfte dürfen wieder länger als bis 19:00 Uhr geöffnet bleiben. |
Elektriker | offen | Handwerker-Betriebe dürfen weiter arbeiten. |
Elektronik-Geschäfte | geschlossen | Bis mind. 28. Februar geschlossen. Einzig erlaubt ist die Abholung von bestellter Ware vor Ort. |
Erotikbetriebe | offen | Erotikbetriebe dürfen geöffnet bleiben, müssen aber zwischen 19:00 Uhr und 06:00 Uhr und an Sonntagen geschlossen bleiben. |
Escort-Service | offen? | - |
Fahrrad-Geschäfte | offen | Fahrrad-Geschäfte, die Reparaturen anbieten, dürfen wieder länger als bis 19:00 Uhr geöffnet bleiben. |
Fitnesszentren | geschlossen | Bis mind. 28. Februar geschlossen. |
Flughafen | offen | Der Flughafenbetrieb bleibt geöffnet. |
Fotofach-Geschäfte | offen | Fotofachgeschäfte dürfen wieder länger als bis 19:00 Uhr geöffnet bleiben. |
Freizeit-Betriebe Tourismus | geschlossen | Bis mind. 28. Februar geschlossen. |
Fundbüros | offen | Bleiben geöffnet. |
Gärtner | offen | Handwerker-Betriebe dürfen weiter arbeiten. |
Gärtnereien | offen | Gärtnereien dürfen wieder länger als bis 19:00 Uhr geöffnet bleiben. |
Garten-Fachmärkte | offen | Gartengeschäfte dürfen wieder länger als bis 19:00 Uhr geöffnet bleiben. |
Geldautomat | offen | Geldautomaten bleiben geöffnet. |
Gesundheits-Einrichtungen | offen | Bleiben geöffnet. |
Glacier Express | geschlossen | Ausser Betrieb. |
Globus | offen | Siehe Detailhandel. |
Gondelbahnen | offen | ÖV-Betriebe bleiben geöffnet. |
Gottesdienste | offen | Gottesdienste und Feiern aller Religionen bleiben erlaubt. |
H&M | geschlossen | Bis mind. 28. Februar geschlossen. Einzig erlaubt ist die Abholung von bestellter Ware vor Ort. |
Hallenbäder | geschlossen | Bis mind. 28. Februar geschlossen. |
Haus-Lieferdienste | offen | Lieferdienste bleiben erlaubt. |
HNO-Arzt | offen | Spitäler, Kliniken und Arztpraxen sowie Praxen und Einrichtungen von Gesundheits-Fachpersonen bleiben geöffnet. |
Hörgeräte-Laden | offen | Hörgeräte-Anbieter dürfen wieder länger als bis 19:00 Uhr geöffnet bleiben. |
Hotels | offen | Restaurants sind nur für Hotel-Gäste geöffnet, unter strikter Einhaltung von Schutzkonzepten. |
Imbiss-Betriebe | offen | Take-Away bleibt erlaubt. |
Invaliden-Einrichtungen | offen | Wohnheime, Tagesstätten und Werkstätten dürfen offen bleiben. |
Jugend-Herbergen | offen | Bleiben geöffnet. |
Kegelbahnen | geschlossen | Bis mind. 28. Februar geschlossen. |
Kinder-Spielplätze | offen | Gruppen von mehr als 5 Kindern in Parks oder anderen Orten sind nicht erlaubt. |
Kinos | geschlossen | Bis mind. 28. Februar geschlossen. |
Kioske | offen | Kioske dürfen wieder länger als bis 19:00 Uhr und auch am Sonntag geöffnet bleiben. |
Kirchen | offen | Gottesdienste und Feiern aller Religionen bleiben erlaubt. |
Kita | offen | Bleiben geöffnet. |
Kliniken | offen | Spitäler, Kliniken und Arztpraxen sowie Praxen und Einrichtungen von Gesundheits-Fachpersonen bleiben geöffnet. |
Kleider-Geschäfte | geschlossen | Bis mind. 28. Februar geschlossen. Einzig erlaubt ist die Abholung von bestellter Ware vor Ort. |
Konditoreien | offen | Konditoreien dürfen wieder länger als bis 19:00 Uhr und auch am Sonntag geöffnet bleiben. |
Konferenzen | geschlossen | Bis mind. 28. Februar verboten. |
Konzerthäuser | geschlossen | Bis mind. 28. Februar geschlossen. |
Kosmetik-Studios | offen | Kosmetik-Studios dürfen geöffnet bleiben, müssen aber zwischen 19:00 Uhr und 06:00 Uhr und an Sonntagen geschlossen bleiben. |
Kunsthaus | geschlossen | Bis mind. 28. Februar geschlossen. |
Landi | offen | Siehe Detailhandel. |
Lebensmittel-Marktstand | offen | Er ist den Lebensmittelläden gleichgestellt und darf geöffnet bleiben, vorausgesetzt die Abstandregeln werden eingehalten. |
Lidl | offen | Siehe Detailhandel. |
Lieferdienste für Mahlzeiten | offen | Lieferdienste bleiben erlaubt. |
Märkte | geschlossen | Märkte sind sowohl Indoor als auch Outdoor verboten. Ausnahme bilden Vieh- und Schlachtvieh-Märkte. |
Massage-Studios | offen | Massage-Studios dürfen geöffnet bleiben, müssen aber zwischen 19:00 Uhr und 06:00 Uhr und an Sonntagen geschlossen bleiben. |
Metzgereien | offen | Lebensmittelläden dürfen geöffnet bleiben. |
Migros | offen | Siehe Detailhandel. |
Möbel-Geschäfte | geschlossen | Bis mind. 28. Februar geschlossen. Einzig erlaubt ist die Abholung von bestellter Ware vor Ort. |
Mobilezone-Shops | offen | Telekom-Geschäfte dürfen wieder länger als bis 19:00 Uhr geöffnet bleiben. |
Moscheen | offen | Gottesdienste und Feiern aller Religionen bleiben erlaubt. |
Museen | geschlossen | Bis mind. 28. Februar geschlossen. |
Nachtklubs | geschlossen? | - |
Nagelstudios | offen | Nagelstudios dürfen geöffnet bleiben, müssen aber zwischen 19:00 Uhr und 06:00 Uhr und an Sonntagen geschlossen bleiben. |
Nähereien | offen | Nähereien dürfen geöffnet bleiben, müssen aber zwischen 19:00 Uhr und 06:00 Uhr und an Sonntagen geschlossen bleiben. |
Normaler Gewerbe-Betrieb | offen | Falls die Hygiene- und Distanz-Regeln eingehalten werden. |
Obachlose (Anlaufstellen) | offen | Soziale Einrichtungen bleiben geöffnet. |
Öffentliche Verwaltung | offen | Ämter bleiben geöffnet. |
Opernhaus | geschlossen | Bis mind. 28. Februar geschlossen. |
Optiker-Geschäfte | offen | Brillengeschäfte dürfen wieder länger als bis 19:00 Uhr geöffnet bleiben. |
Optometristen | offen | Spitäler, Kliniken und Arztpraxen sowie Praxen und Einrichtungen von Gesundheits-Fachpersonen bleiben geöffnet. |
Osteopathen | offen | Spitäler, Kliniken und Arztpraxen sowie Praxen und Einrichtungen von Gesundheits-Fachpersonen bleiben geöffnet. |
Otto's | offen | Siehe Detailhandel. |
ÖV-Schalter | offen | ÖV-Betriebe bleiben geöffnet. |
Papeterie | offen? | - |
Physiotherapie-Praxen | offen | Physios dürfen geöffnet haben. |
Piercing-Studios | offen | Piercing-Studios dürfen geöffnet bleiben, müssen aber zwischen 19:00 Uhr und 06:00 Uhr und an Sonntagen geschlossen bleiben. |
Pizzakuriere | offen | Lieferdienste bleiben erlaubt. |
Postautos | offen | ÖV-Betriebe bleiben geöffnet. |
Poststellen | offen | Postfilialen dürfen geöffnet bleiben, müssen aber zwischen 19:00 Uhr und 06:00 Uhr und an Sonntagen geschlossen bleiben. |
Präsentation | geschlossen | Bis mind. 28. Februar verboten. |
Profi- und Leistungssport | eingeschränkt | Profispiele können ohne Zuschauer stattfinden. |
Prostitution | offen | Bordelle und Erotikbetriebe dürfen geöffnet bleiben, müssen aber zwischen 19:00 Uhr und 06:00 Uhr und an Sonntagen geschlossen bleiben. |
Pubs | geschlossen | Bis mind. 28. Februar geschlossen. |
Reisebüros | offen | Reisebüros dürfen geöffnet bleiben, müssen aber zwischen 19:00 Uhr und 06:00 Uhr und an Sonntagen geschlossen bleiben. |
Restaurants | geschlossen | Bis mind. 28. Februar geschlossen. |
Rodelbahnen | geschlossen | Bis mind. 28. Februar geschlossen. |
Salt-Shops | offen | Telekom-Geschäfte dürfen wieder länger als bis 19:00 Uhr geöffnet bleiben. |
Sanitär | offen | Handwerker-Betriebe dürfen weiter arbeiten. |
SBB Züge | offen | ÖV-Betriebe bleiben geöffnet. |
Schlüssel-Dienste | offen | Schlüsseldienste dürfen wieder länger als bis 19:00 Uhr geöffnet bleiben. |
Schreiner | offen | Handwerker-Betriebe dürfen weiter arbeiten. |
Schuhläden | geschlossen | Bis mind. 28. Februar geschlossen. |
Schuhmacher | offen | Schuhmacher, die Reparaturen anbieten, dürfen wieder länger als bis 19:00 Uhr geöffnet bleiben. |
Schulen obligatorische | offen | Obligatorische Schulen (Primar- und Sekundarstufe I) bleiben geöffnet. |
Schwimmbäder | geschlossen | Bis mind. 28. Februar geschlossen. |
Seilbahnen | offen | ÖV-Betriebe bleiben geöffnet. |
Seminare | geschlossen | Bis mind. 28. Februar verboten. |
Skigebiete | offen | Skigebiete bleiben geöffnet. Die Verantwortung bleibt bei den Kantonen. |
Skischulen | offen | Skischulen bleiben unter strikter Einhaltung von Schutzkonzepten geöffnet. |
Skiverkauf | geschlossen | Skiverkauf bleibt geschlossen. |
Skivermietung | offen | Skivermietung bleibt erlaubt. |
Solarien | offen | Solarien dürfen geöffnet bleiben, müssen aber zwischen 19:00 Uhr und 06:00 Uhr und an Sonntagen geschlossen bleiben. |
Soziale Einrichtungen | offen | Soziale Einrichtungen bleiben offen. |
Spaziergang im Wald | offen | Spaziergänge sind bis zu einer maximalen Personenanzahl von 5 Personen erlaubt. |
Spielwaren-Läden | geschlossen | Bis mind. 28. Februar geschlossen. |
Spitäler | offen | Spitäler, Kliniken und Arztpraxen sowie Praxen und Einrichtungen von Gesundheits-Fachpersonen bleiben geöffnet. |
Sport | eingeschränkt | Sämtliche Sportbetriebe bleiben bis zum 28. Februar geschlossen. Im Freien dürfen maximal bis zu fünf Personen zusammen Sport treiben. Profspiele bleiben ohne Publikum erlaubt. Erlaubt sind auch Trainings von Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahre. |
Sportanlagen für Trainings | geschlossen | Bis mind. 28. Februar geschlossen. |
Suchtprobleme (Anlaufstellen) | offen | Soziale Einrichtungen bleiben geöffnet. |
Sunrise-Shops | offen | Telekom-Geschäfte dürfen wieder länger als bis 19:00 Uhr geöffnet bleiben. |
Supermärkte | offen | Siehe Detailhandel. |
Synagogen | offen | Gottesdienste und Feiern aller Religionen bleiben erlaubt. |
Swisscom-Shops | offen | Telekom-Geschäfte dürfen wieder länger als bis 19:00 Uhr geöffnet bleiben. |
Tagungen | geschlossen | Bis mind. 28. Februar verboten. |
Take-Aways | offen | Take-Away bleibt erlaubt. |
Tankstellen | offen | Tankstellen dürfen wieder länger als bis 19:00 Uhr und auch am Sonntag geöffnet bleiben. |
Tankstellen-Shops | offen | Tankstellen-Shops dürfen wieder länger als bis 19:00 Uhr und auch am Sonntag geöffnet bleiben. |
Tanzlokale | geschlossen | Bis mind. 28. Februar geschlossen. |
Tattoo-Studios | offen | Tattoo-Studios dürfen geöffnet bleiben, müssen aber zwischen 19:00 Uhr und 06:00 Uhr und an Sonntagen geschlossen bleiben. |
Taxis | offen | Taxifahrten bleiben geöffnet. |
Tennis-Hallen | geschlossen | Bis mind. 28. Februar geschlossen. |
Theater | geschlossen | Bis mind. 28. Februar geschlossen. |
Tierarzt-Praxis | offen | Gesundheits-Einrichtungen für Mensch und Tier bleiben geöffnet. |
Tierparks | geschlossen | Bis mind. 28. Februar geschlossen. |
Tiernahrungs-Geschäfte | offen | Tiernahrungs-Geschäfte dürfen wieder länger als bis 19:00 Uhr geöffnet bleiben. |
Töffliwerkstatt | offen | Töffliwerkstätten dürfen wieder länger als bis 19:00 Uhr geöffnet bleiben. |
Tram | offen | ÖV-Betriebe bleiben geöffnet. |
Treffen bis 5 Personen | eingeschränkt | Sämtliche Menschen-Ansammlungen, ob private oder öffentliche Veranstaltungen, werden neu auf maximal 5 Personen beschränkt - Kinder inklusive. Es gilt weiter die Empfehlung, private Treffe auf maximal zwei Haushalte zu beschränken. |
Uhren-Geschäfte | geschlossen | Bis mind. 28. Februar geschlossen. |
Velo-Geschäfte | offen | Velogeschäfte, die Reparaturen anbieten, dürfen wieder länger als bis 19:00 Uhr geöffnet bleiben. |
Velo-Werkstatt | offen | Velowerkstätten, die Reparaturen anbieten, dürfen wieder länger als bis 19:00 Uhr geöffnet bleiben. |
Vereins-Aktivitäten | geschlossen | Öffentliche und private Veranstaltungen mit Publikum bleiben weiterhin geschlossen / verboten. |
Vernissagen | geschlossen | Bis mind. 28. Februar verboten. |
Visilab | offen | Brillengeschäfte dürfen wieder länger als bis 19:00 Uhr geöffnet bleiben. |
Vitaparcours | offen | Bleiben geöffnet. |
Volg | offen | Siehe Detailhandel. |
Wäschereien | offen | Wäschereien dürfen wieder länger als bis 19:00 Uhr geöffnet bleiben. |
Waschsalons | offen | Waschsalons zählen zum täglichen Bedarf und dürfen geöffnet bleiben. |
Wellness-Zentren | geschlossen | Bis mind. 28. Februar geschlossen. |
Werkstätten für Transportmittel | offen | Werkstätten, die Reparaturen anbieten, dürfen wieder länger als bis 19:00 Uhr geöffnet bleiben. |
Zahnarzt-Praxen | offen | Spitäler, Kliniken und Arztpraxen sowie Praxen und Einrichtungen von Gesundheits-Fachpersonen bleiben geöffnet. |
Zoologische Gärten | geschlossen | Bis mind. 28. Februar geschlossen. |
Zoos | geschlossen | Bis mind. 28. Februar geschlossen. |
Stand: 14.01.2021 - Liste wird fortlaufend aktualisiert, sobald neue Infos erhältlich sind [alle Angaben ohne Gewähr]
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Autor: INFO Schweiz - Redaktion