Der BVG Mindestzinssatz in der Schweiz ist in den letzten Jahren um -75% gesunken. Die SVP fordert für 2020 gar eine Senkung des Mindestzins um -87.5% seit 2002 auf 0.5%.
Der Bundesrat hat entschieden, den BVG-Mindestzinssatz 2020 in der zweiten Säule bei 1% zu belassen. Er folgt damit der Empfehlung der BVG-Kommission und nicht etwa den Arbeitgebern und der Schweizerischen Volkspartei (SVP), die eine Senkung auf 0.5% forderten - die Versicherungslobby sogar auf 0.25% (-93.75%). Seit dem Jahr 2002 ist der Mindestzins im obligatorischen Teil der Beruflichen Vorsorge kontinuierlich von 4% auf die historisch tiefe Mindestverzinsung von nur 1% gesunken. Ein Überblick zum BVG-Mindestzinssatz in der Schweiz.
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Je tiefer der BVG-Mindestzins, desto weniger wachsen die Altersguthaben der Versicherten.
In der Schweiz bildet der BVG-Mindestzinssatz jenen Zins, mit dem die angesparten BVG-Altersguthaben von berufstätigen Versicherten mindestens verzinst werden müssen. Basierend auf Art. 15 Abs. 2 BVG legt der Bundesrat den BVG-Mindestzins fest. Mindestens alle zwei Jahre überprüft er den Mindestzinssatz erneut.
Überobligatorisch: Anders als der BVG-Mindestzinssatz wird die Verzinsung der Altersguthaben ausserhalb des BVG-Obligatoriums (überobligatorische berufliche Vorsorge) festgelegt. Statt vom Bundesrat wird sie vom obersten Organ der Vorsorgeeinrichtung beschlossen.
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«Wer in der zweiten Säule nicht über ein Alterskapital von mindestens 500'000 Franken ansparen kann, wird [...] eine PK-Rente erhalten, die zusammen mit der AHV-Rente die Fortsetzung des gewohnten Lebens in angemessener Weise nicht mehr ermöglicht», warnt der SGB ...
Jahr | Mindestzinssatz |
2020 | 1.00% |
2019 | 1.00% |
2018 | 1.00% |
2017 | 1.00% |
2016 | 1.25% |
2015 | 1.75% |
2014 | 1.75% |
2013 | 1.50% |
2012 | 1.50% |
2011 | 2.00% |
2010 | 2.00% |
2009 | 2.00% |
2008 | 2.75% |
2007 | 2.50% |
2006 | 2.50% |
2005 | 2.50% |
2004 | 2.25% |
2003 | 3.25% |
2002 | 4.00% |
2001 | 4.00% |
2000 | 4.00% |
1995 | 4.00% |
1990 | 4.00% |
1985 | 4.00% |
4000 Fr. statt nur 1175 Fr.
AHV-MINDESTRENTE
- 2. Säule abschaffen -
Die AHV-Mindestrente soll von 1175 Franken auf 4000 Franken steigen, die Maximalrente von 2350 Franken auf 6000 Franken. Eine Revolution der Altersvorsorge ...
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Autor: Schweiz - Redaktion