Mindestzinssatz BVG 2020: -75% gesunken seit 2002

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Der BVG Mindestzinssatz in der Schweiz ist in den letzten Jahren um -75% gesunken. Die SVP fordert für 2020 gar eine Senkung des Mindestzins um -87.5% seit 2002 auf 0.5%.

Der Bundesrat hat entschieden, den BVG-Mindestzinssatz 2020 in der zweiten Säule bei 1% zu belassen. Er folgt damit der Empfehlung der BVG-Kommission und nicht etwa den Arbeitgebern und der Schweizerischen Volkspartei (SVP), die eine Senkung auf 0.5% forderten - die Versicherungslobby sogar auf 0.25% (-93.75%). Seit dem Jahr 2002 ist der Mindestzins im obligatorischen Teil der Beruflichen Vorsorge kontinuierlich von 4% auf die historisch tiefe Mindestverzinsung von nur 1% gesunken. Ein Überblick zum BVG-Mindestzinssatz in der Schweiz.

Inhalte

 

 

Was ist der BVG-Mindestzins?


Je tiefer der BVG-Mindestzins, desto weniger wachsen die Altersguthaben der Versicherten.


In der Schweiz bildet der BVG-Mindestzinssatz jenen Zins, mit dem die angesparten BVG-Altersguthaben von berufstätigen Versicherten mindestens verzinst werden müssen. Basierend auf Art. 15 Abs. 2 BVG legt der Bundesrat den BVG-Mindestzins fest. Mindestens alle zwei Jahre überprüft er den Mindestzinssatz erneut.

Überobligatorisch: Anders als der BVG-Mindestzinssatz wird die Verzinsung der Altersguthaben ausserhalb des BVG-Obligatoriums (überobligatorische berufliche Vorsorge) festgelegt. Statt vom Bundesrat wird sie vom obersten Organ der Vorsorgeeinrichtung beschlossen.


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Mindestzinssatz 1985-2020

Jahr Mindestzinssatz
2020 1.00%
2019 1.00%
2018 1.00%
2017 1.00%
2016 1.25%
2015 1.75%
2014 1.75%
2013 1.50%
2012 1.50%
2011 2.00%
2010 2.00%
2009 2.00%
2008 2.75%
2007 2.50%
2006 2.50%
2005 2.50%
2004 2.25%
2003 3.25%
2002 4.00%
2001 4.00%
2000 4.00%
1995 4.00%
1990 4.00%
1985 4.00%

Quelle: Bundesrat



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(Last updated: 16.11.2019, 11:11)