Kriminelle Ausländer werden nicht ausgeschafft, so die weitläufige Meinung „besorgter rechter Bürger“ im Netz. «Ausgeschafft wird ja sowieso niemand!», ist in den Kommentarspalten von SVP-Anhängern häufig zu lesen, «das Ja zur Ausschaffungsinitiative wird missachtet!», «der Volkswille wird nicht umgesetzt!».
Was ist da dran?
Sind diese Sorgen berechtigt? Oder entbehren sie jeglicher Grundlage? Ein Überblick ...
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Fakt ist: Die verschärften Gesetzesbestimmungen der Ausschaffungsinitiative sind in der Schweiz seit dem 1. Oktober 2016 in Kraft. Das Bundesamt für Statistik (BfS) hat nun neue Zahlen publiziert. Gemäss dieser Ausschaffungsstatistik haben die Schweizer Gerichte im Jahr 2018 insgesamt «1702 obligatorische und nicht obligatorische Landesverweisungen ausgesprochen.»
«Die neuen Zahlen übertreffen selbst die Erwartungen der SVP. Sie hatte im Abstimmungsbüchlein geschrieben, bei einem Ja zur Initiative sei mit rund 1500 Ausschaffungen im Jahr zu rechnen», rechnet die «NZZ» vor.
Das sind +13.5% Landesverweisungen mehr als sich die SVP erhoffte.
Die meisten dieser Fälle (87%) sind „obligatorische Landesverweisungen“ basierend auf dem neuen Strafkatalog im Strafgesetzbuch (StGb) in Artikel 66a. Die darin aufgeführten Delikte führen automatisch zur Landesverweisung, wie z.Bsp. Raub oder Mord.
SVP-KRIMINALITÄT
Die kriminellste* Partei der Schweiz
Anbei eine „Verbrecher“kartei mit ehemaligen und amtierenden SVP-Nationalräten, SVP-Regierungsräten, SVP-Parteipräsidenten und SVP-Parteisekretären.
Ihre Vergehen: Betrug, Diebstahl, Erpressung, Menschenhandel, Rassendiskriminierung, Schwarzarbeit, Sozialhilfe-Missbrauch, Steuerbetrug, Tierquälerei, Trunkenheit am Steuer, vollendeter Mordversuch, Zuhälterei ...
Verurteilte Personen mit Landesverweisung gemäss Art. 66a oder 66abis nach Geschlecht, Nationalität und Aufenthaltsstatus:
Verurteilte Personen1 | ||||||||
Total Erwachsene | Geschlecht: | Nationalität: | Aufenthaltsstatus Ausländer/innen: | |||||
Jahr | männlich | weiblich | Total Ausländer/innen | davon EU-Bürger/innen | Ausländer/innen mit B-, C- und Ci-Ausweis | andere Ausländer/innen | Ausländer/innen mit unbekanntem Aufenthaltsstatus | |
20162 | 15 | 15 | 0 | 15 | 7 | 0 | 14 | 1 |
20172 | 1'098 | 1'012 | 86 | 1'098 | 339 | 50 | 947 | 101 |
20182 | 1'693 | 1'574 | 119 | 1'693 | 500 | 127 | 1'426 | 140 |
Stand des Strafregisters: 20.05.2019
1 Personen, die im Laufe eines Jahres mehr als ein Mal zu einer Landesverweisung verurteilt wurden, werden in dieser Rubrik pro Jahr nur ein Mal ausgewiesen.
2 Nur Straftaten, die nach dem 1.10.2016 begangen wurden, können mit einer strafrechtlichen Landesverweisung geahndet werden. Für das Jahr 2016 waren dies nur sehr wenige Verurteilungen. Ihr Anteil steigt jedes Jahr. Dies hat einen massgeblichen Einfluss auf die Entwicklung der ausgewiesenen Verurteilungszahlen.
Quelle: Bundesamt für Statistik (BfS)
AUSLÄNDER-KRIMINALITÄT
Auf Druck der SVP-Motion «Transparenz über die Herkunft Krimineller» veröffentlichte das Bundesamt für Statistik (BfS) erstmals Zahlen zur Nationalität der rechtskräftig Verurteilten ...
Verurteilungen aufgrund von Straftaten nach Art. 66a StGB – mit Ausnahme Art. 66a Abs. 1 Buchstabe d und teilweise Buchstaben e und f1 –, mit und ohne Landesverweisung nach Sanktionsart und - dauer:
2018 | 2018 | |
Total Verurteilungen mit Straftat des Art. 66a Abs. 1 StGB |
davon mit Landesverweisung | |
Total | 1'552 | 71% |
Freiheitsstrafe | 1'302 | 85% |
davon bis 6 Monate | 77 | 39% |
> 6 Monate - 1 Jahr | 179 | 79% |
> 1 Jahr bis 2 Jahre | 564 | 85% |
> 2 Jahre bis 3 Jahre | 343 | 94% |
> 3 Jahre bis 4 Jahre | 87 | 94% |
mehr als 4 Jahre | 52 | 94% |
Geldstrafe | 245 | 2% |
Gemeinnützige Arbeit | 1 | 0% |
Busse | 4 | 0% |
Stand des Strafregisters: 20.05.2019
1 Es fehlen:
Art.66a1d: Diebstahl (Art. 139) in Verbindung mit Hausfriedensbruch (Art. 186)
Art.66a1e: Betrug (Art. 146 Abs. 1) im Bereich einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe Art.66a1f: Betrug
(Art. 146 Abs. 1), Leistungs- und Abgabebetrug (Art. 14 Abs. 1, 2 und 4 des BG vom 22. März 1974 über das Verwaltungsstrafrecht)
Quelle: Bundesamt für Statistik (BfS)
BEISPIELE für gelungene Integration
von Flüchtlingen in der Schweiz:
Sind gut integrierte Flüchtlinge die Ausnahme? - Sind sie nicht. Eine Übersicht ...
Verurteilungen aufgrund der zehn häufigsten Straftaten nach Art. 66a StGB – mit Ausnahme Art. 66a Abs. 1 Buchstabe d und teilweise Buchstaben e und f1 –, mit und ohne Landesverweisung:
2018 | 2018 | |
Total Verurteilungen mit Straftat des Art. 66a Abs. 1 StGB |
davon mit Landesverweisung | |
Total | 1'552 | 71% |
schwerer Fall von Betäubungsmittelhandel (BetmG 19.2) | 649 | 88% |
qualifizierter Diebstahl (StGB 139 Ziff. 2 und 3) | 425 | 88% |
Raub (StGB 140) | 97 | 62% |
unrechtmässiger Bezug von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe (StGB 148a Abs. 1) | 54 | 4% |
schwere Körperverletzung (StGB 122) | 42 | 60% |
Pornografie (StGB 197 Abs. 4 Ziff. 2) | 42 | 7% |
Veruntreuung von Quellensteuern (DBG 187.1) | 38 | 0% |
gewerbsmässiger Betruf (StGB 146 Abs. 2) | 32 | 47% |
Angriff (StGB 134) | 28 | 25% |
gewerbsmässiger betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage (StGB 147 Abs. 2) | 27 | 81% |
Stand des Strafregisters: 20.05.2019
1 Es fehlen:
Art.66a1d: Diebstahl (Art. 139) in Verbindung mit Hausfriedensbruch (Art. 186)
Art.66a1e: Betrug (Art. 146 Abs. 1) im Bereich einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe Art.66a1f: Betrug
(Art. 146 Abs. 1), Leistungs- und Abgabebetrug (Art. 14 Abs. 1, 2 und 4 des BG vom 22. März 1974 über das Verwaltungsstrafrecht)
Quelle: Bundesamt für Statistik (BfS)
«Flüchtlinge haben
die neusten Handys!»
Was steckt dahinter? Wir sind dem Vorwurf nachgegangen ...
Verurteilte Personen1 aufgrund von Straftaten nach Art. 66a StGB – mit Ausnahme Art. 66a Abs. 1 Buchstabe d und teilweise Buchstaben e und f1 –, mit und ohne Landesverweisung nach Aufenthaltsstatus:
Total | davon EU-Bürger/innen | |||
Total Verurteilungen mit Straftat des Art. 66a Abs. 1 StGB |
davon mit Landesverweisung | Total Verurteilungen mit Straftat des Art. 66a Abs. 1 StGB | davon mit Landesverweisung | |
Total | 1'547 | 71% | 539 | 49% |
Wohnbevölkerung | 401 | 25% | 204 | 25% |
davon in der Schweiz geboren | 62 | 16% | 42 | 19% |
davon im Ausland geboren | 339 | 27% | 162 | 27% |
andere Ausländer | 1'015 | 91% | 272 | 82% |
Aufenthaltsstatus unbekannt | 131 | 65% | 63 | 54% |
Stand des Strafregisters: 20.05.2019
1 Die Tabelle weist jede Person nur einmal aus. Da es Personen gegeben hat, die mehrfach zu einer Landesverweisung verurteilt wurden, entsprechen die Werte in dieser Tabelle nicht denjenigen der Tabellen, die Verurteilungen ausweisen.
2 Es fehlen:
Art.66a1d: Diebstahl (Art. 139) in Verbindung mit Hausfriedensbruch (Art. 186)
Art.66a1e: Betrug (Art. 146 Abs. 1) im Bereich einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe Art.66a1f: Betrug
(Art. 146 Abs. 1), Leistungs- und Abgabebetrug (Art. 14 Abs. 1, 2 und 4 des BG vom 22. März 1974 über das Verwaltungsstrafrecht)
Quelle: Bundesamt für Statistik (BfS)
SVP+FDP:
«Steuerzahler soll UBS-Busse zahlen!»
Um Richterinnen und Richtern zumindest einen minimen Spielraum zu zugestehen, wurde die Härtefallklausel eingeführt, die für sogenannte Härtefälle verfassungskonform einen Verzicht auf Landesverweisung möglich macht (Stichwort: Verhältnismässigkeitsprinzip in der Bundesverfassung Art. 5 Abs. 2 BV).
Die Härtefallklausel soll es Richtern ermöglichen, dass sie trotz automatischer Ausschaffung die Verhältnismässigkeit jeder einzelnen Ausschaffung überprüfen können. Damit ein Richter überhaupt und ausnahmsweise auf eine Landesverweisung verzichten kann, müssen allerdings zwei kumulative Bedingungen erfüllt sein:
«Die Ausschaffung bewirkt für den betroffenen Ausländer einen schweren persönlichen Härtefall und das öffentliche Interesse an einer Landesverweisung überwiegt das private Interesse am Verbleib in der Schweiz nicht. Dabei ist der Situation von Ausländern, die in der Schweiz geboren und aufgewachsen sind, besonders Rechnung zu tragen», erklärt die «NZZ» die unabdingbaren Kriterien.
ABER ...
Nebst der Härtefallklausel kann ein Verzicht auf Landesverweisung auch ganz andere Gründe haben: Zum Beispiel «Notwehr, Notstand und - vor allem - die Personenfreizügigkeit mit der EU, die Ausschaffungen zum Teil verhindert», so die «NZZ».
Die "Sorgen" dieser Bürgerinnen und Bürger sind nachweislich unbegründet. Die Schweiz schafft kriminelle Ausländer gesetzeskonform aus. «Bei 71% aller Verurteilungen, bei denen alle gesetzlichen Voraussetzungen für eine obligatorische Landesverweisung im Strafregister identifiziert werden konnten, wurde im Jahr 2018 auch effektiv eine Landesverweisung ausgesprochen», bestätigt das BfS und betont: «Die Anwendungsrate gibt keine Auskunft darüber, wie häufig aufgrund eines Härtefalls, auf eine Landesverweisung verzichtet wurde.» Im Kanton Zürich z.Bsp. müssen fast 90% der kriminellen Ausländer die Schweiz verlassen. Trotz Härtefallklausel.
Weiterführende Informationen:
• Landesverweisungen in der Strafurteilsstatistik (Bundesamt für Statistik)
• Neues Ausschaffungsrecht tritt am 1. Oktober 2016 in Kraft (Bundesamt für Justiz)
• Ausführungsbestimmungen zur neuen Landesverweisung verabschiedet (Bundesamt für Justiz)
• Härtefall-Regelung beim Landesverweis wird konkreter (NZZ)
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Autor: Schweiz - Redaktion