1. August soll abgeschafft und durch den 16. März (Tag der Einführung des Frauenstimmrechts) ersetzt werden

Der Nationalfeiertag der Schweiz soll vom 1. August auf den 16. März verlegt werden - dem Tag der Einführung des Frauenstimmrechts im Jahr 1971. Als eines der letzten Länder Europas hatte die Schweiz 123 Jahre nach Einführung der Direkten Demokratie den Frauen endlich das Stimmrecht zugestanden. Dieses Datum soll nun eine entsprechende nationale Würdigung erhalten und den 1. August als Nationalfeiertag ablösen.

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Neuer Nationalfeiertag der Schweiz?

Diesem historischen Datum werde von der offiziellen Schweiz allerdings kaum Rechnung getragen, kritisiert die Grünen-Nationalrätin Alice Trede. Dabei sei die Direkte Demokratie in der Schweiz erst am 16. März 1971, am Tag der Einführung des Frauenstimmrechts, auch tatsächlich Wirklichkeit geworden. Zu behaupten, die Schweiz sei bereits seit 1848 eine Demokratie, sei äusserst zynisch, weil die Hälfte der Schweizer Bevölkerung noch 120 Jahre lang von der politischen Partizipation ausgeschlossen blieb.


Aus diesem Grund reichte Nationalrätin Trede im Parlament eine Interpellation ein mit der Frage, ob der Bundesrat bereit wäre, den 16. März zu einem nationalen Feiertag zu erklären. Und dabei gleichzeitig den 1. August abzuschaffen, da ein zusätzlicher Feiertag mit Kosten verbunden wäre (siehe: 1. August kostet die Schweiz 1,7 Milliarden Franken). Sollte der 16. März als Nationalfeiertag nicht machbar sein, könne auch der 8. März (Internationaler Tag der Frau) zum nationalen Feiertag erklärt werden.


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Die Interpellation

Die Interpellation «Einführung Frauenstimmrecht. Nationaler Feiertag am 16. März?» lautet wie folgt:


Das Frauenstimmrecht wurde am 16. März 1971 eingeführt. Diesem Datum wird kaum Rechnung getragen. Der Bundesrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten:

  1. Sieht er die historische Wichtigkeit des 16. März für die Schweiz, für die Schweizer Bevölkerung?
  2. Ist er bereit, den 16. März zu einem Feiertag zu erklären? Wenn nein, warum nicht?
  3. Ist er bereit, den 8. März zu einem Feiertag zu erklären? Wenn nein, warum nicht?
  4. Ein weiterer Feiertag ist mit Kosten verbunden, sieht der Bundesrat eine Möglichkeit den 1. August mit dem 16. März zu tauschen oder doch einen zusätzlichen Feiertag einzuführen?

 

 

Die Begründung

«In der Antwort zum Vorstoss 15.3179 schreibt der Bundesrat: "Der Bundesrat ist gegen die Einführung eines zweiten nationalen Feiertags zur Erinnerung an die Einführung des Frauenstimmrechts auf Bundesebene. Er ist überzeugt, dass die grosse Bedeutung der Einführung des Frauenstimmrechts auch ohne einen nationalen Feiertag gebührend anerkannt und gewürdigt wird.

Soweit bekannt gibt es in keinem Land einen nationalen Feiertag zur Erinnerung an die Einführung des Frauenstimmrechts. Dagegen gibt es den internationalen Frauentag des 8. März, der heute im europäischen Raum allerdings nur in wenigen Staaten als nationaler Feiertag gilt. Der internationale Frauentag des 8. März ist aber weltweit anerkannt und Teil der internationalen Tage der Vereinten Nationen. Als solcher bietet er auch die Gelegenheit, an die Einführung des Frauenstimmrechts als zentrale Errungenschaft der Gleichstellung von Frau und Mann zu erinnern."

Heute, fünf Jahre später hat sich bezüglich Gleichstellung von Mann und Frau nicht viel getan. 2021 jährt sich die Einführung des Frauenstimmrechts zum 50. mal, ein guter Anlass, um diesem Datum eine anständige Feier zu gewähren. Die Frage nach einem nationalen Feiertag am 16. März (oder dem 8. März, da dies dem Bundesrat anscheinend leichter zu fallen scheint) stellt sich deshalb immer noch.
»


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Die Antwort des Bundesrates

«Zu Frage 1: Der Bundesrat teilt die Auffassung der Interpellantin, dass die Einführung des Frauenstimmrechts am 16. März 1971 ein denkwürdiges Ereignis ist und eine herausragende Bedeutung für unser Land hat.

Bereits in seiner Stellungnahme vom 8. Mai 2015 auf die von der Interpellantin am 18. März 2015 eingereichte und vom Nationalrat am 15. März 2017 abgelehnte Motion 15.3179 "Nationaler Feiertag zur Einführung des Frauenstimmrechts" sprach der Bundesrat von einem "Meilenstein in der Entwicklung unserer Demokratie ..., der einen stossenden Mangel behoben hat." Deshalb sind bereits zahlreiche Aktivitäten im Jahr 2021 geplant, um das 50-jährige Jubiläum dieser wichtigen Etappe in der Schweizer Geschichte zu feiern (vgl. den für diesen Anlass geschaffenen Kalender auf der Internetseite des Vereins CH2021, www.ch2021.ch).

Zu den Fragen 2 und 3: Wie der Bundesrat ebenfalls bereits im Mai 2015 ausführte, bestimmen in der Schweiz die Kantone die gesetzlichen Feiertage. Der einzige nationale Feiertag ist der Bundesfeiertag am 1. August, der aufgrund einer von Volk und Ständen am 26. September 1993 angenommenen Volksinitiative eingeführt wurde. Der Bundesrat möchte an dieser föderalistischen Lösung festhalten und keinen zusätzlichen nationalen Feiertag einführen.

Zu Frage 4: Der Bundesrat ist dagegen, den 1. August durch den 16. März zu ersetzen. Der Bundesrat ist weiterhin überzeugt, dass die Einführung des Frauenstimmrechts auch ohne einen nationalen Feiertag gebührend gewürdigt werden kann und gewürdigt wird. Am Bundesfeiertag feiern wir nicht nur ein historisches Datum, sondern ebensosehr die Entwicklung unseres Landes hin zu einer ausgebauten Demokratie, einem freiheitlichen Rechtsstaat, und einer Gesellschaft mit Chancengleichheit für Frauen und Männer.
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Als Nächstes wird der Nationalrat (grosse Parlamentskammer) als erstbehandelnder Rat über die Interpellation der Grünen-Nationalrätin Alice Trede beraten und abstimmen.

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(Last updated: 24.05.2019, 13:07)