Die dritte Ausländergeneration kann sich seit dem 15. Februar 2018 einfacher und schneller in der Schweiz einbürgern lassen. So hat das Stimmvolk 2017 mit über 60% der Stimmen entschieden. Rund 25'000 Kinder und junge Erwachsene erfüllen hierzulande die Kriterien für eine erleichterte Einbürgerung zum Schweizer. Laut Staatssekretariat für Migration (SEM) scheint das Interesse daran aber klein.
So haben dem SEM zufolge bis und mit Juni 2018 schweizweit 482 Ausländerinnen und Ausländer der 3. Generation eine erleichterte Einbürgerung vorgenommen, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet. Weitere 337 Verfahren sind pendent.
Erleichterte Einbürgerung nach Nationalität:
Land | Erleichtert eingebürgert | |
1. | Italien | 255 |
2. | Türkei | 65 |
3. | Kosovo | 38 |
4. | Spanien | 30 |
5. | Portugal | 17 |
6. | Mazedonien | 17 |
Die erleichterte Einbürgerung dauert deutlich weniger lang und kostet auch weniger als die ordentliche Einbürgerung. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
Geburtsort | Muss in der Schweiz geboren sein, in der dritten Generation. |
Aufenthaltsstatus | Niederlassungsbewilligung C |
Alter | Maximal bis zum 25. Geburtsjahr (während der 5-jährigen Übergangsfrist bis zum 35. Geburtsjahr) |
Schulbildung | Mindestens 5 Jahre in der obligatorischen Schule in der Schweiz |
Familie: Eltern | Mindestens ein Elternteil muss a) eine Niederlassungsbewilligung aufweisen, b) sich mindestens 10 Jahre in der Schweiz aufhalten und c) hier wenigstens fünf Jahre die obligatorische Schule besucht haben. |
Familie: Grosseltern | Mindestens ein Grosselternteil muss ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz besessen haben (Ausweis B / C / F / Ci / Ev. Ausweis L und A) oder schon hier geboren worden sein. |
Integration | Gut integriert ist Grundvoraussetzung. «D.h. eine Landessprache sprechen, die Gesetze einhalten, die Werte der Bundesverfassung respektieren sowie arbeiten oder eine Ausbildung machen.» |
Kosten volljährig | 500 Franken |
Kosten minderjährig | 250 Franken |
Die Kosten werden bei Ablehnung des Einbürgerungsgesuchs nicht zurückerstattet. Es fallen zusätzliche Gebühren für die notwendigen Dokumente an. Je nach Kanton oder Gemeinde fallen diese unterschiedlich hoch aus.
Weiterführende Informationen:
• Die erleichterte Einbürgerung der 3. Ausländergeneration (Eidgenössische Migrationskommission)
• Erleichterte Einbürgerung der dritten Ausländergeneration tritt in Kraft (SEM)
• Wenig Interesse am Schweizer Pass (Aargauer Zeitung)
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Autor: Schweiz - Redaktion