Die beiden rechten Parteien SVP und EDU fordern die Verlegung der Schweizer Botschaft von Tel Aviv nach Jerusalem. Die Schweiz solle dem Entscheid von US-Präsident Donald Trump folgen, der zu massiven Protesten und Dutzenden toten Palästinensern führte, darunter auch Kinder. Mit Ausnahme der USA erkennt die internationale Gemeinschaft den israelischen Anspruch nicht an.
SVP-Nationalräte machen Druck. Die Schweizer Botschaft soll von der Stadt Tel Aviv in die völkerrechtlich umstrittene israelische Hauptstadt Jerusalem verlegt werden. SVP-Nationalrat Alfred Heer hat per Postulat im Parlament die Verlegung der Botschaft gefordert: «Jerusalem ist die Hauptstadt Israels. Die Knesset ist dort und das höchste israelische Gericht ebenso. Die Beglaubigungen der ausländischen Botschafter findet in Jerusalem statt.»
«Der Heuchelei muss ein Ende gesetzt werden», so Heer.
Der Vorstoss von SVP-Nationalrat Alfred Heer wird vom Parlament in dieser Sommersession behandelt. Vor Alfred Heer hat bereits SVP-Nationalrat Erich von Siebenthal, seines Zeichens Präsident der Parlaments-Gruppe Schweiz-Israel, mittels Interpellation die Botschaftsverlegung eingefordert: «Es geht darum, mit der Verlegung der Schweizer Botschaft nach Jerusalem ein Zeichen zu setzen für den demokratischen Staat Israel und seine Rechte, ein Land, das umgeben ist von unversöhnlichen Kräften, die seine Vernichtung wollen. Zu diesen zählen auch die PA und Hamas, für die ein palästinensisches Ostjerusalem nur ein taktischer Schritt in diese Richtung wäre. Die Schweiz mag sich offiziell zum Nahostkonflikt äussern, hat sich jedoch nicht unrechtmässig und einseitig in territoriale Fragen einzumischen. Eine Verlegung der Botschaft ist auch ein Zeichen der Solidarität gegen die Stigmatisierung Israels durch Länder und Institutionen, wie Uno, Uno-Menschenrechtsrat, WHO, Unesco usw.», so der SVP-Nationalrat.
Der Schweizer Bundesrat machte in seinen Antworten auf die Vorstösse jedoch klar, an der Botschaft in Tel Aviv festhalten zu wollen: «Die Schweiz setzt sich für einen auf dem Verhandlungsweg erzielten, gerechten und dauerhaften Frieden zwischen Israelis und Palästinensern ein, der auf einer Zweistaatenlösung basiert. Sie anerkennt die Staatshoheit Israels nur innerhalb der Grenzen von 1967 und engagiert sich für die Schaffung eines lebensfähigen, zusammenhängenden und souveränen Staates Palästina mit Ostjerusalem als Hauptstadt.
Der Status Jerusalems als Hauptstadt des israelischen Staates ist völkerrechtlich umstritten. Am 30. Juli 1980 verabschiedete das israelische Parlament einen Verfassungstext, der besagt, dass Jerusalem eins und unteilbar ist sowie die östlichen und westlichen Teile der Stadt zusammengeführt werden. Ebenfalls wurde festgehalten, dass Jerusalem die Hauptstadt des Staates Israel ist. Im Rahmen des völkerrechtlichen Verbots der Annexion, also der Untersagung jeglichen territorialen Erwerbs durch Gewaltanwendung, wurde dieser einseitige Akt - mit Ausnahme der jüngsten Entscheidung der USA - durch die internationale Gemeinschaft nicht anerkannt. Trotz des israelischen Gesetzes von 1980 ist der östliche Teil Jerusalems weiterhin, im Sinne des humanitären Völkerrechts, besetzt worden. Diese Position wurde in der Resolution 478 des Uno-Sicherheitsrates bekräftigt.
Die Schweiz ist der Auffassung, dass eine Lösung des Konflikts im Nahen Osten in Übereinstimmung mit der obengenannten Resolution insbesondere auf einer umfassenden verhandelten Regelung über den endgültigen Status von Jerusalem beruhen muss, welche die Rechte und Forderungen aller interessierten Parteien wahrt», erklärt der Bundesrat. Jerusalem sei völkerrechtlich als Hauptstadt Israels umstritten. Ostjerusalem gilt als besetztes Gebiet.
Der Status Jersualems müsse über Verhandlungen geklärt werden: «Folglich ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Verlegung der Schweizer Botschaft von Tel Aviv nach Jerusalem nicht auf der Tagesordnung steht. Ein solcher Akt würde der zentralen Frage des endgültigen Status von Jerusalem vorgreifen, die in Verhandlungen zwischen den Konfliktparteien geregelt werden muss», erklärt die Schweizer Landesregierung ihre ablehnende Haltung.
Die rechts-konservative Eidgenössisch-Demokratische Union (EDU) überreichte dem Bundesrat und Parlament heute eine entsprechende Petition mit 20‘000 Unterschriften.
«Bereits seit 70 Jahren wird der Wille von Israel ignoriert, wonach Jerusalem dessen Hauptstadt ist. Auch von der Schweiz!», so die EDU-Petition. «Doch die Zeit ist gekommen, dass die Betonung der freundschaftlichen Beziehungen nicht mehr nur Lippenbekenntnis bleibt, sondern dass Taten folgen.» Die EDU will der Entscheidung des US-Präsidenten Trump folgen: «Wir erwarten den politischen Willen und Mut zur Anerkennung, dass Jerusalem historisch dem jüdischen Volk gehört und die Schweizer Botschaft deshalb von Tel Aviv nach Jerusalem verlegt wird.»
Weiterführende Informationen:
• Anerkennung von Jerusalem als Hauptstadt Israels durch die Schweiz (Parlament)
• Die Schweizer Botschaft nach Jerusalem verlegen (Parlament)
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Autor: Schweiz - Redaktion