Der als Sprayer-Grosi der Nation bekannt gewordenen 86-jährigen Friedensaktivistin Louise Schneider gelang mit dem Besprayen der Nationalbank-Fassade und der darauf folgenden Festnahme durch die Polizei ein viraler Coup. Die ganze Schweiz erfuhr in nur 24 Stunden vom Volksanliegen, das den Kriegswaffenherstellern dieser Welt das Schweizer Geld entziehen möchte. Die Initiative geht seither weiter durch die Decke. Zeit, eine erste Bilanz zu ziehen.
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Was will die Kriegsgeschäfte-Initiative?
«Kein Schweizer Geld für die Kriege dieser Welt! #Kriegsgeschäfte» - Die Volksinitiative fordert, dass die Nationalbank (SNB), sämtliche Stiftungen und Pensionskassen künftig nicht mehr in Kriegsmaterialproduzenten investieren dürfen.
Die Initianten von der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSOA) und der Jungen Grünen sind perfekt im Zeitplan und haben ihr Soll bislang mehr als erfüllt. Innerhalb von nur 6 Monaten konnten sie bereits über 80’000 der 100’000 notwendigen Unterschriften sammeln. Für die restlichen fehlenden 20’000 Unterschriften haben sie noch ein ganzes Jahr Zeit. Die Volksinitiative wird also zweifellos zustande kommen.
Da man getrost davon ausgehen kann, dass sowohl der Bundesrat wie auch das mit der Rüstungsindustrie verfilzte wohlgesinnte Parlament dem Ansinnen nicht zustimmen wird, kommt die Kriegsgeschäfte-Initiative zweifellos zur Abstimmung vors Volk.
Heutzutage werden unsere Pensionskassengelder und unser Volksvermögen bei der Nationalbank in Rüstungskonzerne investiert. Die Pensionskassen investieren zwischen 4 und 12 Milliarden Franken in Rüstungskonzerne und die SNB investierte 2016 über 800 Millionen Franken alleine in Atomwaffenproduzenten. Mit der Kriegsgeschäfte-Initiative ist Schluss damit!
Eine Leistung, die unser aller Respekt verdient. In der Regel tun sich die meisten Initiativen schwer damit, innert vorgegebener Zeit 100’000 Unterschriften zu sammeln. Das Verbot von Kriegsmaterial-Investitionen trifft also den Nerv der Zeit. Und findet augenscheinlich viele Befürworter. Man darf gespannt sein, wie sich die Initiative weiter schlägt. Die Zeichen stehen auf Sturm - für die SNB, Stiftungen und Pensionskassen.
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 107a Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten
1 Der Schweizerischen Nationalbank, Stiftungen sowie Einrichtungen der staatlichen und beruflichen Vorsorge ist die Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten untersagt.
2 Als Kriegsmaterialproduzenten gelten Unternehmen, die mehr als fünf Prozent ihres Jahresumsatzes mit der Herstellung von Kriegsmaterial erzielen. Davon ausgenommen sind Geräte zur humanitären Entminung sowie Jagd- und Sportwaffen und deren zugehörige Munition.
3 Als Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten gelten:
a. die Gewährung von Krediten, Darlehen und Schenkungen oder vergleichbaren finanziellen Vorteilen an Kriegsmaterialproduzenten;
b. die Beteiligung an Kriegsmaterialproduzenten und der Erwerb von Wertschriften, die durch Kriegsmaterialproduzenten ausgegeben werden;
c. der Erwerb von Anteilen an Finanzprodukten, wie kollektiven Kapitalanlagen oder strukturierten Produkten, wenn diese Finanzprodukte Anlageprodukte im Sinne von Buchstabe b enthalten.
4 Der Bund setzt sich auf nationaler und internationaler Ebene dafür ein, dass für Banken und Versicherungen entsprechende Bedingungen gelten.
Art. 197 Ziff. 12
12. Übergangsbestimmung zu Art. 107a (Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten)
1 Treten innerhalb von vier Jahren nach Annahme von Artikel 107a durch Volk und Stände die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen nicht in Kraft, so erlässt der Bundesrat die nötigen Ausführungsbestimmungen auf dem Verordnungsweg; diese gelten bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Bestimmungen.
2 Nach Annahme von Artikel 107a durch Volk und Stände dürfen keine neuen Finanzierungen gemäss Artikel 107a mehr getätigt werden. Bestehende Finanzierungen müssen innerhalb von vier Jahren abgestossen werden.
SRF-DOK: Louise Schneider, Friedensaktivistin [VIDEO]:
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Autor: Schweiz - Redaktion