Wahlrecht Schweiz - Das Schweizer Wahl- und Stimmrecht

So funktioniert das Wahlrecht in der Schweiz - Das Schweizer Wahlrecht ist ganz besonders: Aufgrund von Volksabstimmungen sind die Bürger viel direkter an der Demokratie beteiligt als dies in anderen Ländern der Fall ist. Dieses Prinzip der demokratischen Beteiligung gibt es in der Schweiz, das in insgesamt 26 autonome Kantone unterteilt ist, jedoch nicht nur auf nationaler Ebene. Die Schweizer können auch in ihren Kommunen (Gemeindeebene) und in den jeweiligen Kantonen (Kantonsebene) abstimmen.

Alleine im Jahr 2014 gab es bisher vier Eidgenössische Volksabstimmungen (siehe auch: Abstimmungsresultate). So konnten die Schweizerinnen und Schweizer erst kürzlich, am 28. September, über die Mehrwertsteuer für das Gastgewerbe und eine öffentliche Krankenkasse abstimmen. Am 30. November folgen die Abstimmungen zur Ecopop-Initiative, Goldinitiative und Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre (Abschaffung der Pauschalbesteuerung). Seit diese Form der direkten Demokratie besteht, wurden hierzulande bereits zahlreiche Volksabstimmungen an der Urne durchgeführt.

Inhalt:





Das Zwei-Kammern-System im Parlament


Die sogenannte moderne Schweiz, wie wir sie heute kennen, wurde im Jahr 1848 gegründet. Seitdem haben sich die politischen Institutionen des Landes kaum verändert. Es gibt – wie auch in der Bundesrepublik Deutschland und in vielen anderen Ländern – ein sogenanntes Zwei-Kammern-System. Die beiden Kammern, das sind zum Einen der Nationalrat (grosse Kammer) und zum Anderen der Ständerat (kleine Kammer), sind gleichberechtigt. Sie bilden gemeinsam die Bundesversammlung - die oberste Gewalt in der Schweiz. Und nur wenn Nationalrat und Ständerat übereinstimmen, ist die Bundesversammlung auch beschlussfähig.

Mehr zum Thema: Die mächtigste Lobby im Bundeshaus-Parlament in Bern.

 

Nationalrat


Der Nationalrat verfügt über insgesamt 200 Sitze. Die Sitzverteilung richtet sich nach der Einwohnerzahl und wird auf die 26 Kantone verteilt. Damit alle Kantone berücksichtigt werden, hat jeder Kanton mindestens einen Sitz im Nationalratsparlament. Diese Parlamentskammer wird auch als die grosse Kammer bezeichnet, da sie gut vier Mal soviele Mandatsträger wie der Ständerat stellt.


Ständerat


Die Zusammensetzung der kleinen Kammer, des Ständerates, ist komplizierter geregelt als die der Nationalräte: Die Ständeratskammer setzt sich aus total 46 Vertretern der Kantone zusammen. Jeder Kanton darf dabei zwei Vertreter entsenden, mit folgenden Ausnahmen:

Die Halbkantone Obwalden (OW), Nidwalden (NW), Basel-Stadt (BS) und Basel-Landschaft (BL). Und auch Appenzell Ausserrhoden (AR) und Appenzell Innerrhoden (AI) wählen lediglich einen Vertreter.

Der Kanton Zürich (ZH), der mit über eine Million Einwohner die grösste Stadt des Landes beheimatet, wählt ebenfalls zwei Vertreter. Übrigens ist nicht Zürich, wie oft fälschlicherweise vermutet die Hauptstadt der Schweiz. Das Land verfügt de facto über keine Hauptstadt, sondern hat mit Bern eine eigene Bundesstadt. Für den Kanton Uri (UR) gibt es ebenfalls eine Sonderregelung. Die 35’000 Urner Einwohner wählen auch zwei Vertreter in den Ständerat.

Entsprechend begehrt und konservativ ist ein Sitz in der kleineren Parlamentskammer, da hier der Einfluss des einzelnen Parlamentariers wesentlich höher ist als im Nationalrat.

 

Bundesrat: Die Schweizer Regierung


In der Schweiz ist der Bundesrat die Regierung, die aus sieben Mitgliedern und dem Bundeskanzler besteht. Diese acht Personen werden jeweils von der Bundesversammlung gewählt.

Darüber hinaus bestimmt das Parlament unter anderem auch die Zusammensetzung der Gerichte.

Die Bundesversammlung hat damit mehr Macht als beispielsweise die Parlamente in den USA und Frankreich.

Mit der Zusammensetzung des Bundesrates kann die Bundesversammlung die politische Ausrichtung der Schweiz bestimmen. Am 23. Oktober 2011 war übrigens die letzte Parlamentswahl.

Im Herbst 2015 folgen die nächsten Eidgenössischen Wahlen in der Schweiz - inklusive Bundesratswahl.

 

Regierungsbildung nach Parteiengrösse


Ungewöhnlich ist in der Schweiz auch die Regierungsbildung. Denn die Sitzverteilung orientiert sich in der Regel an der Grösse der Parteien.

Vier grössere Parteien dominieren das politische System der Schweiz - die Freisinnig-Demokratische Partei (FDP), die Sozialdemokratische Partei (SPS), die Christlichdemokratische Volkspartei (CVP) und die Schweizerische Volkspartei (SVP). Siehe auch: Die Parteien-Übersicht Schweiz.

Eingeführt in den 60er Jahren, erhielten die drei grössten Parteien zunächst (FDP, SP und CVP) je zwei Sitze im Bundesrat, die kleinere SVP einen Sitz. Diese Sitzverteilung bleibt stets bestehen, selbst wenn die Wähler anders entschieden haben. Mittlerweile hat sich das Grössenverhältnis allerdings verschoben und die Sitzverteilung wurde entsprechend der Parteiengrösse angepasst.



Weitere Themen rund um das Wahlrecht


Frauenwahlrecht


Die Schweiz befindet sich für einmal im internationalen Vergleich auf dem Schlussrang. Bei der Einführung des Wahlrechtes für Frauen war die Eidgenossenschaft beinahe Schlusslicht in Europa.

Frauen dürfen in der Schweiz erst seit dem Jahr 1971 an Wahlen auf Bundesebene teilnehmen; Männer allerdings schon seit 1848.

Nur Ländernachbar Fürstentum Liechtenstein war noch später mit der Einführung des Frauenwahlrechts dran (1984) als die Schweiz.

 

Schweiz - Deutschland


Schweizer und Deutsche Parlamentarier stehen übrigens stets in engem Austausch. So gibt es eine eigens gegründete Delegation für die Beziehungen der offiziellen Schweiz zum Deutschen Bundestag. Mitglieder dieser Delegation sind an einem ständigen Kontakt zu deutschen Parlamentariern interessiert. Diese Beziehung soll besonders in Krisensituationen Vorteile bewirken. Die Treffen finden regelmässig statt.

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(Last updated: 17.11.2014, 02:11 Uhr)

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