Erwerbsersatzordnung EO Schweiz

Die Erwerbsersatzordnung Schweiz (EO) kommt für Verdienstausfälle von Personen auf, die Zivil-, Zivilschutz- oder Militärdienst leisten. Eingeschlossen in der EO sind hier auch der militärische Frauendienst sowie verschiedene Hilfsdienste, die mit dem Schweizer Militär in enger Verbindung stehen.

In Zeiten des Zweiten Weltkriegs noch als Wehrmannsschutz ins Leben gerufen, richten sich die aktuell ausgezahlten Beträge der Erwerbsersatzordnung, kurz EO, nach dem Einkommen des Begünstigten.

Jede Person, welche die Unterstützung für Verdienstausfälle in Anspruch nimmt, erhält pro Diensttag, an dem sie einen Dienstausfall erleiden, mindestens 62 Schweizer Franken aus der EO als Entschädigung.

Inhalt:



Die Schweizer Erwerbsersatzordnung


Die Gesamtentschädigung bilden dabei die Grundentschädigung und die Zulagen für vorhandene Kinder. Betreuungskosten können dabei zusätzlich zur Entschädigung aus der EO übernommen werden.

Seit Mitte des Jahres 2005 ist die EO auch für den Ersatz von Erwerbsausfall bei Frauen zuständig, die sich für einen Mutterschaftsurlaub entscheiden.

Finanzierung der EO Schweiz

Die Finanzierung der Erwerbsersatzordnung erfolgt sowohl durch Lohnbeiträge in Höhe von 0,5 Prozent, wobei diese jeweils zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgebracht werden, als auch durch Erträge, die durch eine Verzinsung des Kapitals in der EO entstehen.

Erwerbsersatzordnung EO SchweizGemeinsam mit der Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV, der Invalidenversicherung IV sowie ihren ergänzenden Leistungen bildet die Erwerbsersatzordnung eine wichtige Säule des Drei-Säulen-Systems in der Schweiz als Vorsorge für Alter, Tod und Erwerbsausfall.

Durch das im Jahre 2004 erreichte Durchbringen der Initiative Triponenz bezüglich einer Revision der Erwerbsersatzordnung und Integration der oben genannten Mutterschaftsentschädigung ab Juli des Jahres 2005 konnte die EO einen deutlichen Anstieg der Bezugsberechtigten durch arbeitende Mütter verzeichnen, die sich zeitweise im Mutterschutz befinden.

Defizite und Überschuss der EO

Seit 2006 führte diese Entwicklung dazu, dass die Ausgaben die Einnahmen überstiegen und somit ein Defizit in der Erwerbsersatzordnung entstand. Dieses konnte jedoch durch eine Reserve an Kapital vor Beginn des Jahres 2011 wieder ausgeglichen werden.

Um allerdings nach 2010 nicht ein erneutes Defizit zu schaffen und dazu zu führen, dass die gesetzliche Mindestreserve in der Folge wieder unterschritten wird, entschied man sich dazu, die Beiträge von 2011 bis geplant 2015 auf 0,5 Prozent anzuheben, was zu einem Überschuss in der EO von 100 Millionen Schweizer Franken führte.

Weiterführende Informationen beim Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) - Erwerbsersatzordnung.