Die Arbeitslosenversicherung (ALV) stellt in der Schweiz sowie in vielen anderen Staaten eine wichtige Sozialversicherung dar. Sie verfolgt das primäre Ziel, arbeitslosen Personen ein Einkommen zu sichern, während sich diese auf der Suche nach Arbeit befinden.
Doch die ALV Schweiz ist noch weit mehr.
Im Drei-Säulen-Versicherungssystem der Schweiz ist die Arbeitslosenversicherung den Sozialversicherungen zugehörig. Verantwortlich für die ALV Schweiz ist das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) sowie die jeweiligen Behörden in den verschiedenen Kantonen.
Der Beitragssatz für die ALV liegt bei 2,2 Prozent des verdienten Bruttoeinkommens mit einer Beitragsbemessungsgrenze von 126000 Schweizer Franken jährlich. Dabei erfolgt die gerechte Aufteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu je 50 Prozent des Beitrages.
Inhalt:
Die Leistungen der Arbeitslosenversicherung werden über die verschiedenen Arbeitslosenkassen an Arbeitslose in der ganzen Schweiz ausgezahlt, wobei dies eine Prüfung des Anspruchs auf Leistungen eines jeden Empfängers durch die Kassen voraussetzt.
Selbstständige können sich in der Arbeitslosenversicherung freiwillig versichern, zwingend notwendig ist dies aber nicht.
Die detaillierten Versicherungsleistungen gibt es direkt unter ALV Leistungen beim Bundesamt für Sozialversicherungen.
Der Anspruch gründet auf einigen Vorraussetzungen. Unter anderem muss:
Im Regelfall erfolgt durch die Arbeitslosenversicherung eine Auszahlung von 70 Prozent des versicherten Lohns als Arbeitslosenentschädigung, wenn:
Der Maximalbetrag, der durch die ALV ausgezahlt werden kann, liegt unter Zugrundelegung des 80 Prozent-Anspruchs bei 7120 Schweizer Franken.
Nicht nur bei vollkommener Arbeitslosigkeit springt die ALV Schweiz ein, auch in einigen anderen Fällen finden Auszahlungen an die Arbeitnehmer statt.
Auch im im Falle einer Insolvenz eines Arbeitgebers wird von der Arbeitslosenversicherung der Verdienstausfall für bereits abgeleistete Arbeit für bis zu 3 Monate ausgeglichen.
Bei Kurzarbeit in einem Unternehmen erhält der Arbeitgeber über eine festgelegte Zeit 60 oder auch 67 Prozent des Lohns, den er auszahlen müsste.
Diese Regelung dient primär dem Schutz vor Kündigungen.
Ebenfalls dem Entgegenwirken von Kündigungen dient die Schlechtwetterentschädigung aus dem Kapital der Arbeitslosenversicherung. Bei der Schlechtwetterversicherung der ALV werden Arbeitsausfälle aufgrund von schlechter Witterung abgegolten und findet eine Auszahlung an den Arbeitgeber statt.