Zimmer Miete Abzug bei Wochenaufenthalt

Die Steuerabzüge für notwendige Mehrkosten bei Wochenaufenthalt beinhalten unter anderem auch die Kosten für die auswärtige Unterkunft unter der Woche. Hierfür kann der Wochenaufenthalter die ortsüblichen Auslagen für die Zimmer Miete von den Steuern als Abzug abziehen. Falls der Wochenaufenthalter unter der Woche in einer Wohnung wohnt, müssen die Kosten für die Miete anteilsmässig auf ein Zimmer verteilt werden, was dann als Betrag beim Abzug bei den Steuern zulässig ist.

Im Falle dass der Wochenaufenthalter eine Wohnung am Wochenaufenthaltsort von einem Verwandten zum Vorzugsmietzins bekommt, welcher deutlich unter dem ortsüblichen Mietzins liegt (für vergleichbare Wohnungen), erhält der Wochenaufenthalter Anspruch auf Steuerabzug der tatsächlichen Miete der Wohnung und Unterkunft, geteilt durch die Zahl der Zimmer in der Wohnung.


Maximaler Abzug von den Steuern bei den Zimmer Kosten


Wochenaufenthalter Zimmer MieteAusnahmen bei den Abzügen mit einem maximalen Steuerabzug-Betrag hinsichtlich der Abzüge für die auswärtige Unterkunft und Zimmer Miete Abzüge bilden hier einige Kantone der Schweiz.

Zum Beispiel der Kanton Genf und der Kanton Glarus. Beide Schweizer Kantone beschränken die Zimmerkosten der Unterkunft und Miete für den Abzug auf 6000 Schweizer Franken. Im Kanton Nidwalden liegen die maximalen Steuerabzüge Kosten für die Zimmermiete bei nur 2000 Franken pro Jahr. Im Kanton Graubünden und im Kt. Basel-Land wird der maximale abziehbare Betrag für die Zimmerkosten und Miete auf 8400 Franken begrenzt, was 28 SFr. Abzug pro Tag bedeutet. Im Kanton Uri beträgt der maximale Abzug für die Unterkunft Miete der Wochenaufenthalter 10800 Franken pro Jahr.

Wochenaufenthalter Abzug bei der Miete und Unterkunft. Kosten abziehen bei den Steuern für den Wochenaufenthalt in der Schweiz Info CH.