Steuern Abzug für Wochenaufenthalter in der Schweiz

Als ein Wochenaufenthalter gilt in der Schweiz ein Steuerpflichtiger Bürger, der sich unter der Woche an seinem Arbeitsort aufhält und regelmässig am Wochenende vom Arbeitsort nach Hause zurück kehrt. So bleibt der Steuerpflichtige in der Schweiz per Gesetz an seinem Wohnort steuerpflichtig. Doch Wochenaufenthalter können für ihren Wochenaufenthalt unter der Woche bei den Steuern bestimmte Abzüge vornehmen.


Abzug der Kosten von den Steuern für Wochenaufenthalter


Wochenaufenthalter Steuern AbzugSteuerpflichtige Arbeitnehmer in der Schweiz, welche an den Arbeits- und Werktagen an ihrem Arbeitsort bleiben und dort jeweils übernachten müssen (gilt als Wochenaufenthalt), können die Mehrkosten für den auswärtigen Wochenaufenthalt von den Steuern abziehen. Voraussetzung für den Abzug ist jedoch, dass man an den freien Tagen und Wochenenden regelmässig nach Hause zurückkehrt, um weiterhin am Wohnort als steuerpflichtig eingestuft zu bleiben und die Wochenaufenthalter-Abzüge bei den Steuern geltend machen zu können.

Hierfür zählen zu den Steuerabzügen der Wochenaufenthalter alle notwendigen Mehrkosten und Fahrkosten des Wochenaufenthalts am Arbeitsort. Zu den notwendigen Mehrkosten versteht man folgende von den Steuern abziehbare Wochenaufenthalter-Kosten:

  • Für die Mehrkosten der auswärtigen Verpflegung während dem Wochenaufenthalt gelten gemäss Artikel 3 Pauschalansätze als Abzug bei den Steuern. Höhere Kosten als die Pauschalabzüge werden bei der auswärtigen Verpflegung am Arbeitsort nicht angenommen.

  • Ebenfalls zu den notwendigen Mehrkosten der Wochenaufenthalter in der Schweiz zählt die Unterkunft und Miete. Als Wochenaufenthalter können Sie also die ortsüblichen Auslagen und Miete für ein Wochenaufenthalt-Zimmer von den Steuern abziehen.

  • Zu den notwendigen Mehrkosten gehören auch die notwendigen Fahrtkosten der Wochenaufenthalter für die regelmässige Heimkehr vom Arbeitsort zum steuerlichen Wohnort am Wochenende. Gemäss Artikel 5 ebenfalls von den Steuern abziehen können Wochenaufenthalter die Fahrkosten für die Strecke von der Wochenaufenthalt-Unterkunft zum Arbeitsort. Zusätzliche Fahrten unter der Woche (zum Beispiel aus familiären Gründen) zählen zu den Lebenshaltungkosten. Diese Kosten sind deshalb für Wochenaufenthalter in der Schweiz nicht von den Steuern abziehbar.

Quelle: Verordnung des EFD Eidgenössischen Finanzdepartement über den Abzug der Berufskosten bei unselbständiger Erwerbstätigkeit von der direkten Bundessteuer, siehe Artikel 9 Wochenaufenthalt. Abzug bei den Steuern für Wochenaufenthalter in der Schweiz CH.