Die Zollbestimmungen und Zollgebühren der Schweiz

Während für den Handel innerhalb der EU die Zollgebühren entfallen sind, werden für Einfuhren in die Schweiz sowohl aus dem EU - wie auch Nicht-EU-Ausland Zölle erhoben.

Zuständig für die Zollgebühren ist hierfür die Eidgenössische Zollverwaltung.

Unterschieden wird in der Schweiz zwischen Zoll Bestimmungen für Firmen und Bestimmungen für Privatleute.

Anbei finden Sie die Zollbestimmungen und Regelungen für Unternehmen und für Privatpersonen.



Die Zollgebühren und Zollbestimmungen der Schweiz


Der dem international anerkannten Harmonisierten System (HS) zugrundeliegende schweizer Zolltarif für Firmen bestimmt die Meldung sämtlicher Handels- und Privatwaren, die sich weder im persönlichen Reisegepäck noch im privaten Motorfahrzeug befinden.


Zollgebühren für Firmen in der Schweiz


Für Firmen gelten Zollgebühren und eine Versteuerung der eingeführten Ware nach dem schweizer Mehrwertsteuersatz von 8% bzw. 2,5% (bei Waren des täglichen Bedarfs). Eine besondere Versteuerung erfahren Monopolwaren (Spirituosen, Brände, Aperitifs usw.), Bier (nach der Plato-Skala), Tabak, Automobile (4% des Wertes - Update: Die Auto Zollgebühr soll bald auf 8 % verdoppelt werden und klimafreundlichere Fahrzeuge erhalten vom Bund einen Rabatt), Mineralöl und flüchtige organische Verbindungen bzw. Lösungsmittel. Ausserdem besteht laut Zollbestimmung die Verpflichtung zu einer CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe.


Von Zollgebühren befreit


Vom Zoll und Zollgebühren befreit sind in der Schweiz Warenmuster und Warenproben, Rückwaren, Waren für gemeinützige Organisationen und Hilfswerke, Kunst- und Ausstellungsgegenstände für Museen und Stiftungen sowie alle Gegenstände, die offiziell in Botschaften und Konsulaten oder persönlich von Diplomaten verwendet werden. Dabei gilt bei ausländischen Rückwaren, dass die bei der Ersteinfuhr erhobene Gebühr erstattet wird. Zollbegünstigungen werden in der Schweiz bei Pet-Food (Futtermittel für den Haustier-, Labor- und Zoobedarf) und im Bereich der Spezialmüllerei gewährt.


Zollgebühren für Privatpersonen


Für Privatpersonen gilt bei der Einfuhr von Waren und Tieren in die Schweiz eine Meldepflicht. Abgabenfrei und von Zollgebühren befreit sind persönliche Gegenstände von Privatpersonen, die sich bereits im Gebrauch befinden. Dazu zählen u.a. Bekleidung, Sportgeräte, Kosmetikartikel und mobile Elektrogeräte. Auch Reiseproviant für den Reisetag und Bargeld bis zu CHF 10.000,- dürfen eingeführt werden, ohne dass vom Schweizer Zoll hierfür Zollegebühren erhoben werden.

Zoll Gebühren SchweizAb einem Alter von 17 Jahren dürfen darüber hinaus pro Person alkoholische Getränke in Mengen von zwei Litern (bis 15%) und einem Liter (über 15%) und Tabakwaren im Umfang von 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Schnitttabak in die Schweiz eingeführt werden.

Übrige Waren sind bis zu einem Wert von CHF 300 abgabenfrei, das heisst es fallen keine Zollgebühren an. Wird der Wert jedoch übertroffen, so betrifft die Abgabepflicht in Höhe des Mehrwertsteuersatzes von 8% bzw. 2,5% alle Waren. Eine Aufteilung des Gesamtwertes auf mehrere Personen ist in keinem Fall zulässig. Falls nichts zu verzollen mitgeführt wird, kann auf Flughäfen den grüne Weg gegangen bzw. im Auto die grüne Sichtzollanmeldung auf dem Amaturenbrett angebracht werden.

Bei Postsendungen aus dem Ausland gilt sowohl die Zoll- als auch die Mehrwertsteuerpflicht. Die Zollgebühr bemisst sich nach dem Bruttogewicht, das in der Regel mit maximal CHF 1,- pro Kilo veranschlagt wird. Bei der Mehrwertsteuer gelten die bekannten Sätze von 8% bzw. 2,5%, die auf den Warenwert angerechnet werden. Zollbestimmungen und Zollgebühren Schweiz.