Vorzugsaktien

Die Vorzugsaktie ist in der Praxis unter verschiedenen Begriffen bekannt. Während im deutschsprachigen Raum bei Vorzugsaktien von Vorrechtsaktien und Prioritätsaktien die Rede ist, wird im englischsprachigen Umfeld der Begriff „preferred stock“ oder „preference share“ verwendet.


Die Vorzugsaktien als Stammaktien


Vorzugsaktien Börse AktienIm Allgemeinen wird unter einer Vorzugsaktie eine Stammaktie verstanden, die gemäss Satzung der Aktiengesellschaft über besondere Rechte verfügt. Dies ist in § 11 des Aktiengesetzes geregelt. Für die Art der Vorteile der Vorzugsaktien gibt es verschiedene Gestaltungsoptionen. Dabei kann es sich um eine bevorzugte Dividende oder eine Beteilung am Erlös aus dem Verkauf der Aktiengesellschaft handeln. Erweiterte Stimmrechte von Vorzugsaktien sind per Gesetz (§ 12 AktG) jedoch verboten.

Insbesondere bei der Gewinnbeteiligung der Vorzugsaktien besteht ein breiter Gestaltungsrahmen. So ist es beispielsweise möglich, Vorzugsaktien mit einem sogenannten Nachbezugsrecht auszustatten. Nicht ausgeschüttete Gewinne des laufenden Jahres können in Folgejahren nachträglich ausgeschüttet werden. Dies ist insbesondere in schlechten Geschäftsjahren für den langfristig orientieren Anleger von Vorteil. Weitere Gewinnverteilungsvarianten der Vorzugsaktien sind denkbar.

Eine weitere Sonderform der Vorzugsaktie ist zunehmen populär: die Vorzugsaktie ohne Stimmrecht. Üblicherweise wird für Aktionäre im Besitz dieser Aktien eine höhere Dividende als Ausgleich gewährt.

Insbesondere in familiengeführten Aktiengesellschaften kann die Ausgabe von stimmrechtslosen Aktien eine gute Alternative darstellen. Das Eigenkapital kann somit ohne Verlust des Mitbestimmungsrechts durch die Inhaberfamilie(n) mittels Vorzugsaktien erhöht werden.