Neue Regel für Pendlerabzug und Autofahrer

Der Pendlerabzug bei den Steuern ist ein spezieller Steuerabzug für Pendler in der Schweiz. Der Plan des Bundesrat sah vor, den Pendlerabzug für die Steuererklärung auf 800 Schweizer Franken zu reduzieren. Die höheren Einnahmen aus den Steuern sollen den Ausbau der Bahninfrastruktur der SBB finanzieren. Die Reduzierung für den Pendlerabzug in den Steuern stösst aber auf Widerstand bei den Pendlern. Weshalb der Bundesrat nun eine neue Abzug-Regelung einführt.

 

Pendlerabzug maximal bis 3000 Franken


Pendlerabzug Steuern PendlerDer Bundesrat reagiert auf die Kritik, den Pendlerabzug in der Schweiz auf 800 Franken zu senken. Im Rahmen der Vorlage «Finanzierung und Ausbau» für die Infrastruktur der Bahn beabsichtigte der Bundesrat den Abzug für die Pendler auf 800 Franken zu begrenzen. Dafür erntete der Bundesrat herbe Kritik. Nun also die Korrektur des Entscheides über die tieferen Pendlerabzüge.

Die Pendler in der Schweiz können zwar immer noch einen bestimmten Betrag an ihren Fahrtkosten und Pendlerkosten von den Steuern abziehen. Die Obergrenze von 800 Schweizer Franken wurde nämlich verworfen. Neu wird der höchst mögliche Pendlerabzug in den Steuern aber auf 3000 Schweizer Franken festgesetzt.

Die Änderung bei der neuen Pendlerabzug-Regelung ist folgende. Aktuell können alle Pendlerinnen und Pendler ihre Fahrtkosten von den Steuern abziehen (direkte Bundessteuer). In Zukunft kann man nur noch nachgewiesene Fahrtkosten bis maximal 3000 Schweizer Franken von den Steuern abziehen.


Autofahrer Pendlerdistanz bei max. 20 Kilometer


Für Autofahrer und Pendler mit eigenen Fahrzeugen gilt, dass die Autofahrer bei den Steuern ihre Kosten für eine Pendlerdistanz von 20 Kilometer Entfernung pro Tag abziehen können. Von dieser neuen Regel für Autofahrer bei der Pendlerdistanz profitiert vor allem der Bund. Die Steuereinnahmen des Bundes erhöhen sich allein durch diese Massnahme um mehr als 200 Millionen Schweizer Franken. Dies sind rund 50 Millionen weniger, als es der Plan mit dem tieferen Pendlerabzug bei einer Limite von 800 Franken vorsah.