Firmen Kirchensteuer Abschaffung durch Jungfreisinnige

Die Kirchensteuer ist weiterhin im Fokus und Gegenstand heftiger Steuer Diskussionen. Denn die Kirchensteuern für Firmen und Unternehmen in der Schweiz sind umstritten. Obschon juristische Personen, also Firmen, eigentlich keinen religiösen Glauben haben, müssen die Unternehmen Jahr für Jahr im Kanton Zürich und in der übrigen Schweiz die Kirchensteuer entrichten.

Die jungen Freisinnigen der FDP haben sich nun dieser Wirtschafts Firmen-Problematik angenommen. Sie knöpfen sich die Kirchensteuer im Kanton Zürich vor, die es für juristische Personen abzuschaffen gilt. Gemäss den Jungfreisinnigen handelt es sich bei der kirchlichen Besteuerung von Firmen nämlich um ein «Relikt aus dem Mittelalter». Um nun die veraltete Steuerpflicht im Rahmen der Kirchensteuer für Firmen abschaffen zu können, haben die Jungfreisinnigen JFZH Politiker eine Initiative zur Abschaffung der Firmen Kirchensteuer gestartet.


100 Millionen weniger Steuerausgaben bei Kirchensteuer Abschaffung


Abschaffung Firmen KirchensteuerAus der Sicht der Jungfreisinninigen JFZH sind Firmen und Unternehmen in der Regel religiös neutral ausgerichtet. Demzufolge können Firmen auch keine religiösen Traditionen abhalten. Zudem besitzen Unternehmen, also juristische Personen, kein Stimmrecht in der Kirchengemeinde. Aus diesem Grund sollen Firmen von der Kirchensteuer befreit und die Besteuerung durch die Kirche abgeschafft werden.

Die JFZH - der Jungfreisinn - sammelt nun im Rahmen ihrer Initiative Unterschriften für eine Aufhebung und Abschaffung der Kirchensteuern für juristische Personen. Falls die JFZH mit ihrer Abschaffung Initiative Erfolg haben, so müssten die Firmen im Kanton Zürich pro Jahr einen Betrag in der Höhe von über 100 Millionen Schweizer Franken weniger zahlen. Die JFZH möchte mit dem Wegfall und der Abschaffung der Kirchensteuer die Wirtschaft, die Firmen und Unternehmen mit Millionenbeträgen entlasten.

Abschaffung der Firmen Kirchensteuer-Pflicht ist nicht neu


Das politische Begehren auf Abschaffung der Kirchensteuer-Pflicht für Firmen ist keineswegs neu und wurde bereits einmal als Einzelinitiative und zuletzt von der SVP lanciert. Der Kanton Zürich gab der SVP Motion zur Abschaffung der Kirchensteuer damals im Jahr 2005 einen negativen Bescheid und lehnte den SVP Vorstoss ab. Doch auch weitere Kantone in der Schweiz waren ins Visier der Kirchensteuer-Gegner geraten. Doch auch in den übrigen Schweizer Kantonen zeigten die Bemühungen auf Abschaffung keinen Erfolg. So wurde sowohl im Kanton Bern, im Kanton Thurgau, im Kt. Uri und im Kanton Zug jeder Vorstoss auf Abschaffung der Kirchensteuer Pflicht für Unternehmen deutlich niedergeschmettert. Die Vorstösse kamen entweder aus dem Lager der SVP oder aus dem Lager der FDP Freisinnigen.

Einen weiteren Rückschlag erlitten die Gegner der Kirchenbesteuerung von juristischen Personen aus der Wirtschaft vor Bundesgericht. Die Befürworter der Firmensteuer durch die Kirche konnten sich hingegen freuen. Denn im Monat September im Jahr 2010 urteilte das Bundesgericht über die Kirchensteuer im Kanton Schwyz und über die Pflicht der juristischen Personen. Das Bundesgericht entschied, dass diese Steuer für Unternehmen erlaubt und rechtens ist und eine Abschaffung zufolge nicht in Frage kommt.
Die Firmen müssen also die Kirchensteuer zahlen.