Kommanditgesellschaft Gründung, Haftung und KG Infos

Bei der Kommanditgesellschaft (Art. 594 ff. OR) handelt es sich um eine sogenannte Personengesellschaft. Bei dieser Art Gesellschaft erfolgt ein Zusammenschluss von mindestens zwei natürlichen oder juristischen Personen. Die beiden Personen schliessen sich in der Schweiz zu einer Kommanditgesellschaft zusammen, um gemeinsam ein Handelsgewerbe unter einer Firma bzw. einem Unternehmen zu betreiben. Gründung Kommanditgesellschaft


Die Schweizer Personengesellschaft Kommanditgesellschaft KG


Kommanditgesellschaft KG SchweizDie Kommanditgesellschaft (KG) in der Schweiz besteht aus mindestens einem Komplementär (was soviel heisst wie persönlich haftender Gesellschafter) auf der einen Seite und einem oder mehreren Kommanditisten auf der anderen Seite.

Der Komplementär haftet in einer Kommanditgesellschaft in der Schweiz jeweils mit seinem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Kommanditgesellschaft. Der Komplementär ist zudem zur Geschäftsführung der KG Kommanditgesellschaft berechtigt und sogar verpflichtet. Wohingegen der Kommanditist bzw. die Kommanditisten in der Schweiz jeweils maximal bis zur Höhe seiner bzw. ihrer Einlagen in die Kommanditgesellschaft haften. Ausserdem ist der Kommanditist von der KG Geschäftsführung in der Kommanditgesellschaft ausgeschlossen. Die Kommanditisten haben jedoch eine Art Kontrollrecht. Die Zustimmung des Kommanditisten ist zuweilen bei bestimmten Geschäftsvorfällen einer KG Voraussetzung.


Vorteile Kommanditgesellschaft gründen in der Schweiz


Für die KG Gründung einer Kommanditgesellschaft wird kein Mindestkapital benötigt. Die KG Gesellschaft kann also ohne Mindest Kapitaleinlage gegründet werden.

Wie geht die KG Gründung von statten?

Die Kommanditgesellschaft Schweiz entsteht in der internen Struktur durch einen Gesellschaftsvertrag der KG Gesellschafter. Hierbei ist zwar keineswegs ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag notwendig und per Gesetz Voraussetzung oder erforderlich. Dennoch wird für die Schweiz und für die Gründung einer Kommanditgesellschaft unbedingt empfohlen und den Gesellschaftern nahegelegt, einen entsprechenden Gesellschaftsvertrag zwischen den Gesellschaftern zu erstellen und zu unterzeichnen. Denn auf diese Weise können folgenschwere spätere Konflikte verhindert und das Fortbestehen der KG gewahrt werden. Mithilfe eines Gesellschaftsvertrages wird zum Beispiel bei Streitigkeiten der Gesellschafter nicht die Existenz der KG gefährdet.

Anders als die interne Struktur einer KG gestaltet sich die Gründung der Kommanditgesellschaft in der Schweiz nach aussen hin. Eine Schweizer KG entsteht jeweils mit der Aufnahme der entsprechenden Geschäftstätigkeit. Spätestens aber entsteht die Kommanditgesellschaft mit der deklaratorischen Eintragung ins HR Handelsregister bzw. der Eintragung der Personengesellschaft. Achtung: Bis zu diesem HR-Eintrag haften auch die Kommanditisten dieser (noch) nicht eingetragenen Kommanditgesellschaft mit Ihrem gesamten persönlichen Vermögen für alle Verbindlichkeiten der KG.

Die Gründung einer Kommanditgesellschaft ist hierzulande in der Schweiz populär und erfreut sich sowohl bei kleinen wie auch bei mittleren Unternehmen grosser Beliebtheit. Der Vorteil der KG ist nämlich, dass eine Kommanditgesellschaft den Gesellschaftern die Möglichkeit bietet, die Eigenkapitalbasis der KG zu erweitern und aufzustocken, ohne gleichzeitig die Geschäftsführung der Kommanditgesellschaft und deren Vertretung erweitern zu müssen. Kommanditgesellschaften Schweiz.