Atomunfall Einstufung Skala 1 - 7

Für den Fall, dass es zum Atomunfall kommt, wird auf einer Skala zwischen sieben Stufen für atomare Unfälle unterschieden. Diese Skala für die Bewertung eines Atomunfall wird durch die INES, die Internationale Bewertungsskala für nukleare Ereignisse, bestimmt. Atomunfall Stufen

Internationale Atomunfall Skala


Atomunfälle EinstufungDie Internationale Bewertungsskala für nukleare Ereignisse INES bewertet atomare Unfälle je nach Ausmass von Störung Stufe 1 bis Atomunfall Stufe 7. Die INES-Skala ist also siebenstufig und steht im englischen für International Nuclear Event Scale. Anhand dieser Bewertungsskala werden Störfälle und schwere AKW Unfälle international einheitlich eingestuft.

Die Atomunfall Einstufung 7 steht derweil für «katastrophale Atomunfälle» wie jener in Tschernobyl im Jahr 1986, der bisher einzige Atomunfall mit der Bewertung 7. Auf der höchsten Stufe 7 der internationalen Werteskala für nukleare Ereignisse wird die Radioaktivität in unkontrolliert hohem Masse freigesetzt.


INES Internationale Bewertungsskala für nukleare Ereignisse und Atomunfälle


Stufe 0:        
Diese Einstufung gilt für Vorfälle und Ereignisse im AKW, welche nicht oder nur gering sicherheitsrelevant sind.

Stufe 1:        
AKW Störungen. Es werden keinerlei radioaktive Strahlung freigesetzt, welche über dem maximal erlaubten Grenzwert liegen.

Stufen 2-3:   
AKW Störfälle auf den Stufen 2 und 3. Bei der Skala Einstufung eines Atomunfalls mit der Zahl 3 wird bereits eine geringe Menge an Radioaktivität ausserhalb der AKW Anlage freigesetzt.

Stufen 4-6:   
Einstufung für schwere AKW Unfälle. Bei der Werte-Skala 4 wird bereits einiges an Radioaktivität freigesetzt und das AKW und sein Reaktorkern sind schwer beschädigt. Für Japan galt anfangs eine Einstufung zwischen 4 und 6.

Stufe 7 (grösste Freisetzung):        
katastrophaler Unfall und Super-GAU. Siehe Tschernobyl. Auch für den AKW Unfall in Japan gilt mittlerweile mit 7 die höchste aller Atomunfall Stufen wie in Tschernobyl.


IAEA Meldepflicht bei Atomunfälle und Störungen


Für den Fall, dass es in einem AKW Kernkraftwerk zu Störungen, Störfällen oder Unfällen kommt, müssen die AKW Betreiber atomare Zwischenfälle und weitere nukleare Ereignisse der IAEA melden. AKWs sind meldepflichtig bei bestimmten Ereignissen. Die Meldung über Störungen oder einen Atomunfall gehen an die IAEA, die Internationale Atomenergiebehörde mit Sitz in Wien. Die IAEA stuft dann die gemeldete Störung, Störfall oder Atomunfall anhand der Internationalen Bewertungsskala für nukleare Ereignisse zwischen Stufe 1 bis 7 ein.