Schwarzfahren und Graufahren in den ÖV Schweiz

Schwarzfahrer müssen sich künftig in Acht nehmen. Denn das Schwarzfahren bei der SBB in der Schweiz wird einen Schwarzfahrer ab dem Monat Juni 2011 massiv teurer zu stehen kommen. Die SBB erhöht die Geld Busse für das Schwarzfahren in Öffentlichen Verkehrsmitteln (ÖV).

 

Schwarzfahren kostet neu mehr als Graufahren


Schwarzfahrer GraufahrerWer sich in der Schweiz mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln bewegt, löst in der Regel ein Zug, Tram oder Bus Billet. Wer hingegen im SBB Zug, im Tram oder Bus ohne einen gültigen Fahrschein unterwegs ist, muss in Zukunft mit einer deutlich höheren Busse für das Schwarzfahren rechnen. So steigt ab dem Monat Juli im Jahr 2011 die Geldstrafe für Schwarzfahrer bei der SBB und den öffentlichen Verkehrsmitteln auf 100 Schweizer Franken pro Vergehen.

Doch die Erhöhung der SBB Bussgelder betreffend des Schwarzfahrens in den ÖV zieht noch weitere Kreise. So muss der fahrende SBB Kunde, Zugreisende, Tramfahrer oder Bus Passagier bei einer Fahrt ohne gültige Fahrkarte neu einen Zuschlag in der Höhe von 75 Schweizer Franken bezahlen. Hier betrifft die Änderung der Bussgelder folgende Regelung: Neu müssen die Fahrgäste der SBB und ÖV ohne vollwertiges Zug Ticket eine tiefere Geld Strafe bezahlen als die Schwarzfahrer. Demnach zahlt der Kunde mit ungenügendem Tram und Zug Billet 25 Franken weniger als der beim Schwarzfahren erwischte Tram- oder Zugpassagier.

Schwarzfahrer mit Graufahrer nicht mehr gleich gestellt


Den Grund für die Neuerungen der ÖV und SBB bezüglich der Preise fürs Schwarzfahren in Öffentlichen Verkehrsmitteln findet man in einem Entscheid des Bundesgericht. So lautet das Urteil des Bundesgericht vom Monat September 2010, dass die ÖV und SBB Kunden mit einem ungenügendem Zug Ticket, sogenannte Graufahrer, nicht mehr mit derselben Härte bestrafen dürfen, wie einen im Zug oder Bus erwischten Schwarzfahrer. Ein Anschauungs Beispiel für eine solche Situation ist ein Zug Reisender, der mit einem SBB Zug Ticket für die 2. Klasse im Zugabteil der 1. Klasse der SBB reist. Ein Graufahrer. Früher wurden jene Zug Passagiere die Graufahren genau gleich wie die Schwarzfahrer behandelt. Dementsprechend mussten die Graufahrer die gleich hohe Geld Busse wie jene Schwarzfahrer für das Schwarzfahren bezahlen.

Ab Mitte 2011 wird dieser Punkt im ÖV der Schweiz und bei der SBB jedoch anders und neu gehandhabt. So bezahlen Personen, die beim Schwarzfahren ertappt werden, 25 Franken mehr als fahrende Graufahrer mit einem nicht ausreichenden Zug oder Tram Billet. Das Bundesgericht beanstandete die vorherige Praxis der SBB und der ÖV Betriebe bezüglich der Gleichstellung von Graufahrern und Schwarzfahrern. Das Bundesgericht urteilte dahingehend, dass dieses Busse Verfahren der SBB für Zug Reisende und der ÖV Betrieb für Tram und Bus ungerecht sei.


Neue Busse für Graufahrer


Deshalb hat der Schweizer Verband für den öffentlichen Verkehr VöV nach dem Urteil des Bundesgerichts eine Anpassung in der Schwarzfahrer und Graufahrer Regelung vorgenommen. Bis die neuen Geldstrafen und Preise für das Schwarzfahren in den öffentlichen Verkehrsmitteln ab Juni 2011 eingeführt werden, hat der VöV die Geldstrafe für Graufahrer temporär von bisher 80 Franken auf 60 Schweizer Franken reduziert. Danach werden die Bussen für das Schwarzfahren und Graufahren mit den neuen Preisen erhöht. Der Graufahrer zahlt dann mit 75 Franken genau 5 Franken weniger als in der bisherigen Praxis, aber satte 15 Schweizer Franken mehr als für die aktuelle Zwischenlösung bis Mitte 2011. Der neue Preis von 75 Franken beinhaltet indessen einen Fahrtkosten Zuschlag für Graufahrer von 70 Franken und einer Fahrkostenpauschale von insgesamt 5 Franken.


Neue und höhere Busse bei Schwarzfahren


Doch nicht nur die Graufahrer kommen in den Genuss einer angepassten Geldstrafe, wenn sie mit einem ungenügendem Fahr Ticket unterwegs sind. Auch für die Schwarzfahrer gelten neue Preise. So bezahlt man für das Schwarzfahren in den ÖV neu eine 100 Franken Geld Busse. Dies bedeutet einen Anstieg der Busse fürs Schwarzfahren um total 20 Schweizer Franken mehr als der bisher von der SBB und von den ÖV Betrieben eingeforderten Geldstrafen. Zusammensetzen tut sich die massiv teurere Geldstrafe bei Schwarzfahren im ÖV aus zwei Teilen. Einerseits durch die 90 Franken Zuschlag für das Schwarzfahren, andererseits mittels der 10 Franken für die Fahrkostenpauschale.

Dennoch versucht der Verband öffentlicher Verkehr VöV diesen Umstand der höheren Bussen für Schwarzfahrer und Graufahrer im ÖV zu relativieren. So betonen Vertreter der VöV, dass HIER keine Erhöhung geschehe. Denn laut VöV wird ja der Zuschlag für den Graufahrer immerhin reduziert, währenddessen die Geld Bussen beim Schwarzfahren steigen.