Mietvertrag - Kündigungstermine und Kündigungsfrist Schweiz

Mietvertrag Kündigungsfrist und Kündigungstermine Schweiz - Wohnung fristgerecht kündigen inkl. Muster Vorlage. Mietvertrag Kündigungstermine und Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter.

Mietvertrag kündigen leicht gemacht - kostenlose Vorlage. Wer die Wohnung korrekt kündigen möchte, muss für eine ordentliche Kündigung unbedingt die Kündigungsfrist und die Kündigungstermine in der Schweiz beachten. In der Regel ist die Frist einer Wohnungskündigung schriftlich im Mietvertrag festgehalten. Nebst dieser Kündigungsfrist sind im Mietvertrag meist auch gleich die Kündigungstermine zu finden. Für eine hieb und stichfeste Wohnungskündigung müssen sowohl die Frist sowie der im Mietvertrag vereinbarte Kündigungstermin zwingend eingehalten werden. Andernfalls kann die Kündigung der Wohnung und des Mietvertrags angefochten werden.

Inhalt:



Kündigungsfrist - für Mietvertrag der Wohnung


Die Kündigungsfrist für eine Wohnung in der Schweiz beträgt mindestens 3 Monate.

Diese dreimonatige Kündigungsfrist für Wohnungen ist so im Gesetz festgehalten - als quasi eine Mindestfrist.

Die Kündigungsfrist gilt aber nicht nur für Wohnungen, sondern auch für vermietete Zimmer in einer Wohngemeinschaft (WG) mit mehreren Bewohnern. Hier gilt ebenfalls eine gesetzliche Kündigungsfrist.

Für möblierte WG-Zimmer beträgt die Frist der Wohnungskündigung im Mietvertrag resp. Untermietvertrag in der Regel zwei Wochen. Falls von beiden Vertragsparteien erwünscht, können selbstverständlich auch längere Kündigungsfristen im gemeinsam vereinbarten Mietvertrag festgehalten werden.


Kündigungstermine - für Mietvertrag der Wohnung


Bei der Wahl der Kündigungstermine sind die Vertragsparteien frei. Vermieter und Mieter können gemeinsam einen beliebiegen Kündigungstermin vereinbaren und diesen Termin entsprechend schriftlich im Mietvertrag festhalten.

Haben der Mieter und der Vermieter im Mietvertrag keine Kündigungstermine ausgewählt, so kommen für jene Kündigungsdaten zum Zug, welche vor Ort üblich sind. Über die entsprechenden Kündigungstermine kann man sich jeweils entweder vor Ort direkt im Kreisbüro oder aber auf der Gemeinde informieren lassen.


Mietvertrag kündigen: Tipps für die rechtzeitige Zustellung


Kündigungsfrist MietvertragDamit die Wohnungskündigung vor dem Gesetz rechtsgültig wird, muss die bei der Kündigung der Wohnung vereinbarte Kündigungsfrist unbedingt eingehalten werden. Eine Wohnungskündigung gilt jeweils nur dann als erfolgreich und pünktlich beim Vermieter oder beim Mieter zugestellt, wenn er sie noch vor Ablauf der Kündigungsfrist erhält.

Anders als von vielen Mietern und Vermietern angenommen ist also nicht das Datum auf dem Poststempel ausschlaggebend für die rechtzeitige Zustellung der Wohnungskündigung. Wichtig und entscheidend ist allein der Zeitpunkt der Erhalts der Wohnungskündigung - unter Einhaltung der Kündigungsfrist.

Was gilt aber nun für den Fall, dass die Post dem adressierten Empfänger der eingeschriebenen Wohnungskündigung diese nicht zustellen kann? In diesem Fall verfasst der Pöstler eine Abholeinladung und hinterlegt sie im Briefkasten. Hier sieht das Gesetz es vor, dass der Empfänger der Kündigung imstande ist, bereits am nächsten Tag die Wohnungskündigung auf der Post gegen das Vorweisen eines beglaubigten Ausweises abzuholen. Es kann aber durchaus vorkommen, dass der Empfänger des Kündigungsschreibens aufgrund von Krankheit oder ferienbedingter Abwesenheit ausser Stande ist, die Kündigung auf der Poststelle abzuholen. Deshalb gilt die Abholfrist des Kündigungsschreibens jeweils für den nächsten Tag und weitere 6 Tage - also 7 Tage. Wird die schriftliche Wohnungskündigung vom Mieter oder vom Vermieter nicht abgeholt, so gilt die Kündigung am siebten Tag der Abholfrist auf der Post als zugestellt.

Falls die Kündigung nicht unter Einhaltung der Kündigungsfrist zugestellt wird, so ist die zugestellte Wohnungskündigung automatisch für den nächsten Kündgungstermin gültig.