Auto ummelden - Kfz ummelden



Auto - Kfz ummelden


Kfz Ummeldung ummeldenAuto und Kfz ummelden leicht gemacht. Egal ob Umzug und Wohnungswechsel innerhalb eines Kantons oder von Kanton zu Kanton. Die obligatorische Adressänderung beim kantonalen Strassenverkehrsamt sowie weitere Infos rund um das Auto Kennzeichen kurz zusammengefasst und erklärt. Auto ummelden leicht gemacht.

Umzug innerhalb Kanton
Umzug ausserhalb Kanton

 

Auto ummelden bei Umzug im Kanton


Auto ummelden
Das Auto ummelden bei einem Umzug im selben Kanton in der Schweiz.




Bei einem Umzug und Wohnungswechsel im selben Schweizer Kanton ist man dazu angewiesen, im Fahrausweis die alte Adresse durch die neue Adresse nach dem Umzug zu ersetzen bzw. entsprechend abzuändern. Die Frist für die obligatorische Adressänderung im Fahrausweis und das Ummelden des Autos beträgt maximal 14 Tage nach dem Umzug. Die Adressänderung für das ummelden des Auto ist in jedem Fall und bei jedem Ortswechsel notwendig.

Einfache telefonische Ummeldung

Auch wenn Sie bloss einen Wohnblock oder eine Strassennummer weiterziehen würden, so ist ein neuer Fahrzeugschein erforderlich. Ein neuer und angepasster Fahrausweis bekommt man normalerweise völlig unkompliziert innerhalb von wenigen Tagen nach der Anfrage gratis nach Hause zugesandt. Sie können das Auto telefonisch ummelden, ein Anruf an das zuständige Strassenverkehrsamt CH genügt in der Regel für eine einfache Adressänderung bei Umzug.

Nummernschild und Autokennzeichen

Das alte Nummernschild und Kennzeichen des Auto darf bei einem Umzug innerhalb eines Schweizer Kantons in Ihrem Besitz bleiben. Es wird also kein neues Auto Nummernschild beim Uzug innerhalb eines Kantons benötigt.

Auto ummelden bei Umzug von Kanton zu Kanton


Auto ummelden
Das Auto ummelden bei einem Umzug von Kanton zu Kanton in der Schweiz.




Auch beim Umzug vom einen Kanton in den anderen Kanton ist man dazu verpflichtet, die Adresse entsprechend anzupassen. Hinzu kommen aber noch einige Punkte mehr. So sollte man sich nach dem Umzug baldmöglichst beim Strassenverkehrsamt im neuen Kanton anmelden. Am besten gleich noch den Versicherungsnachweis mitnehmen. Falls kein Versicherungsnachweis für das Auto vorhanden ist, kann man bei der Motorfahrzeugversicherung ganz einfach telefonisch einen neuen Versicherungsnachweis bestellen.

Autokennzeichen und Nummernschild bei Umzug in einen anderen Kanton

Das alte Nummernschild des Auto muss beim Strassenverkehrsamt im neuen Kanton auch gleich mit abgeliefert werden. Sie erhalten dann vom Strassenverkehrsamt umgehend ein neues Nummernschild und Autokennzeichen, dem jeweiligen Kanton entsprechend.

Abwicklung und ummelden auf dem Postweg

Sollte die Zeit oder die Lust nicht vorhanden sein, persönlich beim neuen Strassenverkehrsamt vorbeizuschauen, kann man die nötigen Unterlagen und Daten inklusive Versicherungsnachweis für das Auto dem Strassenverkehrsamt auf dem Briefweg zukommen lassen. Sollten Sie noch keinen Ausweis in Kreditkartenform erhalten haben, so müssen Sie den Unterlagen für das Strassenverkehrsamt ein neueres und farbiges Foto (Passfoto Format) beifügen um einen entsprechenden neuen Fahrausweis in Kreditkartenformat zu erhalten.

Nummernschilder am Postschalter

In diesem Falle kann das alte Nummernschild am hiesigen Postschalter abgegeben werden. Sie erhalten auf der Poststelle dann auch ein neues Schild und Kennzeichen für Ihr Auto. Allerdings können die Kosten und Bedingungen für die Ummeldung des Autos je nach Kanton anders ausfallen.