Ärzte dürfen Kinder nicht behandeln - weil Eltern KK-Prämien nicht bezahlen können


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Rund 34‘000 Personen stehen in insgesamt acht Schweizer Kantonen auf sogenannt schwarzen Listen. Das heisst für Betroffene (auch für Kinder und Krebs-Patienten). Heisst: Medizinische Behandlung gibt es für diese Kinder nur noch im Notfall. Doch ein Notfall ist Auslegungssache wie die Praxis zeigt.

Wegen ausstehenden Krankenkassen-Rechnungen haben sie nur noch Anspruch auf medizinische Nothilfe. Davon sind in der Schweiz laut «Blick» allein im Kanton Thurgau 5787 Menschen betroffen - darunter 856 Kinder, also jede/r siebte Betroffene im Kanton Thurgau. Die schwarze Liste gilt (in den Kantonen Solothurn und Thurgau) also auch für Kinder, deren Eltern die Bezahlung der Krankenkassenprämien nicht mehr wahrnehmen (können). Ärzte behandeln diese Kinder nur im Notfall - aber auch Notfälle haben einen Haken und werden von den Kassen zuweilen eigenwillig interpretiert.


«Im Kantonsspital Baden findet sich auf der Liste von 30 Krebspatienten der Vermerk «nicht bezahlt». Einzelne Krankenkassen weigern sich vermehrt, die Kosten von Patienten zu übernehmen, die ihre Prämie nicht bezahlen. Auch wenn eine Behandlung dringend nötig ist.» Siehe: Bericht in der «Aargauer Zeitung». «Letztes Jahr zum Beispiel starb im Kanton Graubünden ein aidskranker Mann, weil die Krankenkasse aufgrund der Leistungs­beschränkung seine Medikamente nicht mehr bezahlte. Die Kasse taxierte die ­Sache nicht als Notfall.» Siehe: Bericht im «Beobachter».


Weil sie auf den schwarzen Listen stehen, behandeln Ärzte die Kinder nicht - ausser für Notfallbehandlungen. SP-Nationalrätin Edith Graf-Litscher kritisiert im «Blick»: «Es ist ein Armutszeugnis, wenn unschuldigen Kindern medizinische Leistungen verweigert werden.» Wahrlich ein Skandal in der reichen Schweiz mit ihrem regelmässigen Milliardenüberschuss.


  Wem Kinder egal sind, wählt SVP:

  • SVP+FDP verweigern Kindern medizinische Behandlungen

    Kinder, deren Eltern die Krankenkassenprämien nicht bezahlt haben, landen wegen der SVP und FDP auf Schwarzen Listen von Krankenkassen und müssen dies mit einem Behandlungsstopp bezahlen.

    Der Bundesrat taxierte das als groben Verstoss gegen die UNO-Kinderrechtskonvention. Trotzdem halten die beiden Rechtsparteien SVP und FDP im Kanton Thurgau weiterhin daran fest und überstimmen die anderen Parteien ...

 

 

 

Notfälle werden von Krankenkassen
eigenwillig interpretiert



Was gilt als Notfall?

Es sei praktisch unmöglich, den Notfall sinnvoll zu definieren. «Selbst Kopfschmerzen können ein Notfall sein, wenn eine Hirnblutung dahintersteckt. Um das herauszufinden, muss man den Patienten aber erst untersuchen», warnt SP-Nationalrat und Arzt Angelo Barrile im «Beobachter».

Es gebe Krankenkassen, «die den Begriff Notfall sehr eigenwillig interpretieren und Fälle wie Geburt, Darmverschluss, Gallensteine oder Gastroenteritis nicht als Notfall anerkennen», erklärt Markus Schwendinger, Leiter des Interdisziplinären Notfallzentrums des KSB gegenüber der «Aargauer Zeitung».

Weiterführende Informationen:
Über 800 Kinder stehen auf der Schwarzen Liste (Blick)

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Autor: INFO Schweiz - Redaktion

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(Last updated: 16.09.2019, 16:26)