Kriminelle SVP-Politiker (Liste)
Die Schweizerische Verbrecher Partei *


Kriminalität Gefahr Anonymität

«Die Schweiz ist kein sicheres Land mehr!», warnt die Hardliner-Law-and-Order-Partei SVP. Wie Recht sie doch hat: Die SVP hätte in ihren eigenen Reihen genug aufzuräumen, um die Schweiz endlich wieder sicherer zu machen ...

An alle die, die von Einzelfällen schreiben - hier eine „Verbrecher“kartei mit ehemaligen und amtierenden SVP-Nationalräten, SVP-Regierungsräten, SVP-Kantonsräten, SVP-Parteisekretären und SVP-Parteipräsidenten.

Ihre Vergehen: Betrug, Brandstiftung, Diebstahl, Erpressung, Falschgeld, häusliche Gewalt, IV-Rentenbetrug, Menschenhandel, Rassendiskriminierung, Schwarzarbeit von Asylbewerbern, Sexuelle Belästigung, Sozialhilfe-Missbrauch, Steuerbetrug, Tierquälerei, Trunkenheit am Steuer, vollendeter Mordversuch, Wahlfälschung, Zuhälterei und noch einiges mehr hier im Überblick ...

Inhalte:

 

 

Schamlose Ausbeutung
durch SVP-Politiker


 

Akte L.S.

• SVP-NATIONALRAT
(2001 bis 2019)

• SVP-VIZEPRÄSIDENT
(2012 bis 2016)

Das SVP-Schwergewicht, damals 2008 für die SVP im Nationalrat, liess die Arbeitszeit der malaysischen Haushaltshilfe seiner Eltern von 36 auf 72(!) Stunden pro Woche erhöhen, bei gleichbleibendem Lohn von gerade mal 3000 Franken pro Monat.

Die von der Haushälterin aus ihrem eigenen Sack vorgeschossenen 209.60 Franken Essensspesen wollte der SVP-Nationalrat ihr ebenfalls nicht zurückerstatten.

Vor dem Arbeitsgericht verweigerten die Richter der Haushaltshilfe zwar die nachträgliche Lohnerhöhung, nur weil sie diese nicht explizit eingefordert hatte, verdonnerte den SVPler aber zur Rückzahlung des Essensgeldes.

Strafrechtlich bleibt seine Weste also rein, moralisch und ethisch gilt er aber als verurteilt: Massive Ausbeutung einer ausländischen Haushaltshilfe.

Quellen: Der BeobachterAargauer ZeitungTagesanzeiger

Akte U.G.

• SVP-NATIONALRAT
(1991 bis 2019)

Dieser SVPler und bis vor kurzem fast 30 Jahre lang Nationalrat für die SVP wurde 2006 zweitinstanzlich zu einer Busse von 500 Franken verurteilt, weil er seine Chauffeure zu lange hat fahren lassen, wegen Verstoss gegen die Arbeitszeit- und Ruhezeitverordnung.

Straflos ging er hingegen aus, nachdem er eine gefälschte Rolex aus Dubai in die Schweiz geschmuggelt hatte. Was der SVP-Nationalrat für ein Kavaliersdelikt hält, ist ein waschechter Gesetzesverstoss.

Yves Bugmann vom Verband der Schweizerischen Uhrenindustrie und Vorstand von Stop Piracy stellt gegenüber «20 Minuten» klar: «Fälschungen sind kein Spass, sie werden oft mit Kinderarbeit hergestellt und schaden der Schweizer Uhrenindustrie.»

Stop Privacy bedauert, dass ein gewählter Nationalrat solche Käufe ­öffentlich breitschlage: «Es schadet unserem Kampf gegen Fälschungen.» Anastasia Li-Treyer, Präsidentin von Stop Piracy, fasst es treffend zusammen: «Wer Fälschungen kauft, unterstützt Verbrecher.»

Der SVP-Nationalrat hingegen zeigt sich uneinsichtig: «Diese Vorwürfe sind lächerlich. Mit dem Kauf wollte ich nur allen zeigen, wie schlecht die Fälschungen gemacht sind.»

Quellen: Watson20 Minuten

 

 

 

Betrunken am Steuer
Fahrlässige Gefährdung im Strassenverkehr durch SVP-Politiker


 

Akte J.H.

• JSVP-PRÄSIDENT
(damals)

• JSVP-KONTAKTPERSON
(danach)

Der damalige Parteipräsident der Jungen SVP-Sektion des Kanton Obwalden verursachte mit 1,45 Promille Alkohol im Blut zum Unfallzeitpunkt einen tödlichen Autounfall.

Ein 43-jähriger Mann kam dabei ums Leben, als der SVP-Politiker mit übersetzter Geschwindigkeit versuchte, eine Unfallstelle auf dem Pannenstreifen zu umfahren.

«Der Anwalt des Unfallfahrers hat beantragt, dass die Ermittlungen komplett geheim bleiben, dies obwohl der Fall eine öffentliche Person betrifft – beim Unfallfahrer handelt es sich um den Präsidenten der Jungen SVP Obwalden», berichtete 2013 die «Luzerner Zeitung».

Gegen den laut «Watson» einschlägig vorbestraften JSVP-Politiker wurde ein Strafbefehl mit unbedingter Geldstrafe und Übernahme der Verfahrenskosten über 21'000 Franken erlassen. Er rekurriert dagegen. Das Präsidentenamt gab er nach dem Unfall ab, ist aber weiterhin als offizielle JSVP-Kontaktperson auf der Webseite von Lungern aufgeführt.

Quellen: Luzerner ZeitungWatson

Akte C.A.

• SVP-NATIONALRÄTIN
(2011 - HEUTE 2023)

• SVP-VIZE-PRÄSIDENTIN
(2016 - HEUTE 2023)

• SVP-KANTONAL-PRÄSIDENTIN
(2010 - 2016)

• SVP-GEMEINDEDRÄTIN
(2011 - 2015)

Die seit 2011 immer noch aktuelle SVP-Nationalrätin wurde 2017 wegen Trunkenheit am Steuer mit 1,92 Promille Alkohol verurteilt.

Sie sei wegen «Hinderung einer Amtshandlung» und des Fahrens in angetrunkenem Zustand mit einer «qualifizierten Atemalkoholkonzentration» schuldig gesprochen worden, dies bestätigte die Genfer Justiz gegenüber der Nachrichtenagentur sda.

Folge: Bedingte Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 450 Franken bei einer Bewährung von drei Jahren. Zusätzlich muss sie eine Busse von 9000 Franken bezahlen, wie aus dem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft hervorgeht.

Quellen: Parlament.chTagblattWatson

Akte S.B.

• SVP-STADT-PARLAMENTARIERIN
(damals)

• NATIONALRATS-KANDIDATIN
(2015)

• KANTONSRATS-KANDIDATIN
(2016)

• STÄNDERATS-KANDIDATIN
(2019)

Die damalige SVP-Parlamentarierin wurde 2015 von einer Polizeikontrolle mit 0,8 Promille Alkohol im Blut betrunken am Steuer erwischt. Anschliessend wetterte sie auf Facebook gegen die Polizei: «Wegen 0,++ (wahrscheinlich über 0.5) Promille muss ich ins Spital Blut abnehmen.»

Sie fühle sich frisch, spüre keinen Alkohol. «Werde von SG-Polizisten begleitet wie ein Sträfling. Unglaublich. Bin geschockt! Krasse Bürokratie.»

Die SVP-Politikerin musste den Führerausweis abgeben. Nach dem Vorfall verliess sie die SVP-Fraktion und politisiert nun parteilos.

Danach geriet sie erneut in die Schlagzeilen, weil sie «mehreren Politikern der Rechtspartei Geld für eine behinderten-gerechte Kita abgeluchst haben soll [darunter 5000 Fr. von Andreas Glarner] - zum Fliegen kam das Projekt nie, das Geld versickerte», wie der «Blick» berichtet. Bei den Ständeratswahlen 2019 kandidiert sie als Parteilose für einen Sitz im Stöckli.

Quellen: TagblattBlickAargauer Zeitung

Akte E.H.

• SVP-NATIONALRAT
(2015 - HEUTE 2023)

• SVP-STADTRAT
(2005 - HEUTE 2023)

• SVP-GROSSRAT
(2010 - 2020)

Dieser umtriebige SVP-Amtsträger und prominentes Aushängeschild der Partei verursachte 2009 im angetrunkenen Zustand mit 0,9 Promille Alkohol im Blut einen Unfall, glücklicherweise ohne Verletzte. «Kaum war er zur Garage raus» rammte er «einen korrekt entgegenkommenden Familienvan», berichtet «20 Minuten». Er musste seinen Fahrausweis daraufhin abgeben.

Besonders pikant: Der SVP-Nationalrat ist Berufschauffeur.

Quellen: 20 MinutenBlickAargauer Zeitung


 

Brandstiftung

SVP-Lokal-Politikerin (damals) aus Z.

«Wollte SVP-Politikerin ihren Feuerwehrmann verbrennen?», titelte der «Blick». Die damalige SVP-Kandidatin für den Einwohnerrat wurde verhaftet, «weil der Verdacht bestand, sie habe den Brand absichtlich gelegt, um ihren Mann zu töten», berichtete die Zeitung vor einem Jahr. «Den Ermittlern kommen Spurenbild und Aussagen verdächtig vor. Die Staatsanwaltschaft will sie für weitere drei Monate in U-Haft behalten. Sie bestreitet die Tatvorwürfe. Bei der örtlichen SVP geniesst sie weiter Rückhalt - und ist trotz Verfahren und Untersuchungshaft am Sonntag wählbar.» Es gilt die Unschuldsvermutung.

 

 

Diebstahl

SVP-Stadtrat (trat vor Amtsantritt zurück), Gründer einer städtischen SVP-Sektion aus L.

Wegen bandenmässigen Raub und mehrfacher Freiheitsberaubung zu achtzehn Monaten Gefängnis bedingt verurteilt. Der Anklage zufolge hatte der SVP-Politiker drei Männer zu einem Bijoutier-Einbruch angestiftet bzw. mit Informationen einen bedeutsamen Tatbeitrag geleistet. Die mit Pistolen bewaffneten kosovarischen Einbrecher, bei deren Familie der SVP-Politiker gewohnt hatte als er im Kosovo ein Geschäft aufzubauen versuchte, bedrohten bei der Straftat den 71-jährigen Bijouterie-Inhaber und dessen Ehefrau, fesselten die Opfer und entwendeten 836‘000 Franken. Das Urteil: «Weil ihm die Vorgehensweise der Täter nicht angerechnet werden konnte, ging das Obergericht in seinem Urteil vom September 2006 nur noch von Diebstahl aus und senkte die Gefängnisstrafe auf fünfzehn Monate. Dabei blieb es auch», schrieb die «WOZ», nachdem er im Oktober 2007 vor Bundesgericht abgeblitzt war.

 

 

Erpressung

Kriminalität Handschellen verhaftet

SVP-Grossrat (ehemalig) aus B.

Verurteilung wegen versuchter Erpressung, mehrfacher Veruntreuung sowie gewerbsmässigem Betrug. Der SVP-Politiker veruntreute 230‘000 Franken. Die Strafe: Achtzehn Monate Gefängnis bedingt mit einer Probezeit von drei Jahren. Drei Jahre später war der SVPler erneut wegen Betrug vor Gericht. Deliktsumme: 94‘000 Franken, die er einem Kollegen ausgeliehen hatte, aber nicht zurückzahlte. Die «Aargauer Zeitung» berichtete: «Ein Häufchen Elend sass da, in Selbstmitleid zerfliessend.» Der SVP-Politiker wird von der Zeitung wie folgt zitiert: «Ich will doch kein Sozialfall sein», wäre aber wohl doch froh drum gewesen: «Jedem Asylanten» helfe das Sozialamt, «mir nicht». Das erstinstanzliche Urteil unter Berücksichtigung der Vorstrafe: Zehn Monate unbedingt. Das Obergericht reduzierte die Freiheitsstrafe aber auf eine Geldstrafe von 210 Tagessätzen à 20 Franken und eine Busse von 200 Franken.

 

 

Falschaussage

SVP-Grossrätin (aktuell) aus B.

Die aktuelle SVP-Grossrätin wurde als Zeugin in einem Fall von Ehrverletzung wegen Falschaussage zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen und zu einer Busse von 3000 Franken verurteilt. Insgesamt kostete sie das Verfahren 5110 Franken.

 

 

Falscher Doktortitel

SVP-Nationalrätin (aktuell) aus L.

Die SVP-Nationalrätin nannte sich ungerechtfertigterweise Dr. med., bis ihr der Schweizer Ärzteverband VSAO mangels einer Dissertation (Doktorarbeit) das Recht auf den akademischen Doktortitel aberkannte, den sie «nicht rechtens» jahrelang öffentlich führte. In der Schweiz ist das Führen eines falschen Titels für sich alleine zwar nicht strafbar, aber die Verwendung des Titels gegenüber Arbeitgebern und Kunden. Nun ist sie ihren Doktortitel los, die strafrechtliche Weste hingegen ist rein.

 

 

Falschgeld

SVP-Nationalrat (bis 2019) aus C.

Dieser SVP-Nationalrat brachte während der Wintersession einen Koffer mit einer Million Euro Falschgeld direkt ins Bundeshaus. Er habe den Koffer auf einer Autobahn-Raststätte in Italien entgegengenommen, auf Bitte des Sohns einer Freundin. Die Herkunft des Falschgeldes bleibt schleierhaft, da ist von russischen Tätern und später von einem Deal in Amsterdam die Rede. «Pikant: Er hat das Falschgeld über die Grenze in die Schweiz geschmuggelt», führt der «Blick» die Geschichte aus. Demnach hat er der Bundesanwaltschaft die Geschichte zwar erzählt, aber das Falschgeld nicht abgegeben. Wo sich das Geld zurzeit befindet, ist unklar. «Er sei von seinem Klienten bezahlt und werde diesen «sicherlich nicht ans Messer liefern»», zitiert die Zeitung den praktizierenden Rechtsanwalt. Die Bundesanwaltschaft führt in diesem Zusammenhang kein Strafverfahren.

 

 

Häusliche Gewalt

SVP-Kantonsrat (bis vor kurzem) aus T.

Der 54-Jährige war am 21. August 2019 von einem Strafgericht wegen häuslicher Gewalt schuldig gesprochen worden. Seine Ehefrau, mit der er Kinder hat und von der er mittlerweile getrennt lebt, hatte ihn ein halbes Jahr zuvor angezeigt. Er wurde zu einer Geldstrafe von 80 Franken à 60 Tage und einer Busse in Höhe von 960 Franken mit einer Bewährungsfrist von zwei Jahren verurteilt. Während des Scheidungsverfahrens hatte er seine Frau bedroht. Erst nach medialem Druck trat der SVP-Grossrat am 14. Januar 2020 von seinem Amt - und somit auch vom Präsidium - mit sofortiger Wirkung zurück.


 

Illegale Bauten

SVP-Kantonsrat (ehemalig) aus B.

Dieser SVP-Politiker und ehemalige Kantonsrat baute ohne Baubewilligung auf seinem Land ausserhalb der Bauzone. «Ich brauche hier keine Behörden-Latschis, die mir sagen, wie ich auf meinem Land bauen soll!», zitiert ihn der «Blick». Jetzt muss er gar um eine nachträgliche Bewilligung zittern. «In rund 90% der Fälle verfügt das Bundesgericht bei nicht bewilligungsfähigen Projekten den Abbruch», so die Zeitung.

 

 

IV-Renten-Betrug

SVP-Kantonsrat (damals) und SVP-Fraktionschef (ehemals) aus A.

Die SVP versäumt keine Gelegenheit, um gegen den Sozialhilfemissbrauch zu wettern. Der ehemalige SVP-Fraktionschef und SVP-Kantonsparlamentarier bezog über mehrere Jahre aufgrund eines Gutachtens seines Hausarztes zu Unrecht eine volle Invalidenrente (IV-Rente) trotz einer Vielzahl politischer und anderer Aktivitäten. Die Zürich Versicherung fing an, den SVP-Politiker zu observieren, weil er aus der Pensionskasse seines früheren Arbeitgebers Leistungen bezog (Stichwort Sozialdetektive). Als der Fall publik wurde, trat er von seinen Ämtern zurück. Das Zürcher Sozialversicherungsgericht beurteilte ihn «aufgrund der Observation der Zürich und weiterer Gutachten als 100 Prozent arbeitsfähig, weswegen er die erhaltenen Beträge rückwirkend zurückzahlen müsse», berichtet «watson». Das Bundesgericht bestätigte später, dass der SVP-Politier «wohl arbeitsfähig gewesen sei, weswegen die Zürich Versicherung 164'000 Franken ausbezahlte Invaliditätsleistungen mit dem Freizügigkeitsguthaben» des ehemaligen SVP-Kantonsrat verrechnen durfte. Das Bundesgericht rehabilierte den SVP-Politiker hernach insofern, dass er die IV-Rente nicht zurückbezahlen muss, da nicht feststehe, ob er die Invalidenrente unrechtmässig erwirkt habe (IV-Betrug), da er „gutgläubig“ gehandelt habe. «Das heisst aber nicht, dass nach neuem Recht kein Sozialmissbrauch vorliegt. Denn dieser setzt im Unterschied zum Sozialbetrug keine Arglist voraus», schreibt die «Neue Zürcher Zeitung (NZZ)».

 

 

Kasachstan-Affäre

SVP-Nationalrat (damals) aus T.

«Die Kasachstan-Affäre könnte doch noch ein juristisches Nachspiel haben», titelt «20 Minuten». Die zuständigen Parlamentskommissionen hoben im September 2018 die parlamentarische Immunität dieses SVP-Nationalrats auf - zum ersten Mal überhaupt bei einem Parlamentsmitglied. «Für die Rechtskommission wiegt das rechtsstaatliche Interesse an einer Strafverfolgung schwerer als die institutionellen Interessen des Parlaments.» Die Bundesanwaltschaft will im Zusammenhang mit der sogenannten Kasachstan-Affäre gegen das ehemalige Parlamentsmitglied ermitteln, sie verdächtigt den Politiker, «Geld für die Einreichung einer Interpellation kassiert zu haben. Es geht um passive Bestechung und Vorteilsannahme», so der Zeitungsbericht.

 

 

Kokain-Kauf

SVP-Nationalrat (bis 2019) aus C.

Dieser SVP-Bundesparlamentarier kaufte auf den Strassen Berns für 45 Franken «ein Gramm Kokain mit dem Ziel, der Drogen-Mafia in der Schweiz das Handwerk zu legen», schreibt «watson» und bringt das weisse Pülverchen ins Bundeshaus, wo er zunächst E-Mails beantwortet. «Er habe das Kokain zuerst im Bundeshaus verstecken wollen, um am Morgen die Polizei aufzubieten und Anzeige zu erstatten. Doch der Sicherheitsdienst bat ihn, das Säckli wieder mitzunehmen.» Daraufhin kehrte der SVP-Nationalrat in die Berner Altstadt zurück, konnte den Dealer aber nicht mehr finden. Er «stärkte sich mit einem Whopper im Burger King und holte darauf sein Auto. «Ich bin nach Mitternacht noch drei Runden gefahren, durch die Stadt, der Aare entlang, um nach verdächtigen Personen zu suchen», sagt er». Anschliessend fuhr er nach Hause. Am nächsten Morgen informierte er die Polizei und gab diese Geschichte zu Protokoll.

 

 

Körperverletzung

SVP-Mitglied aus T.

Ein SVP-Baumeister attackierte auf einer Baustelle „mehrmals brutal“ und mit einer Schaufel einen Unia-Gewerkschaftssekretär, der die Bauarbeiter vor Ort über ihre gesetzlich garantierten Rechte informieren und die Mindestlöhne kontrollieren wollte. Die Unia reichte Anzeige wegen versuchter Körperverletzung ein. Die beiden Parteien einigten sich nach einer Entschuldigung des Täters beim Opfer in einem Vergleich.

 

 

Lohnabzweigung

SVP-Präsident (damals) aus F.

Der SVP-Parteipräsident und Direktor einer Transportfirma wurde zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt, weil er knapp anderthalb Jahre lang die gepfändeten Lohnbestandteile eines langjährigen Mitarbeiters in der Höhe von rund 25‘000 Franken nicht an das Betreibungsamt weitergeitet hatte. Ausserdem wurde der SVP-Politiker dazu «verpflichtet, dem ehemaligen Angestellten, der achtzehn Jahre für ihn gearbeitet hatte, den unrechtmässig verwendeten Lohn nachzuzahlen», wie die «Wochenzeitung» berichtet.

 

 

Menschenhandel & Förderung von Prostitution

SVP-Grossstadtrat (ehemals) und SVP-Kantonsrat-Kandidat (damals) aus S.

Verurteilung zweitinstanzlich wegen mehrfacher sexueller Nötigung und mehrfacher Förderung der Prostitution zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren bei dreijähriger Probezeit. Der damalige SVP-Kantonsratskandidat hatte ein Cabaret betrieben und dabei Frauen zu sexuellen Handlungen mit Gästen gezwungen. Der Schuldspruch ist rechtskräftig, nachdem das Bundesgericht eine Beschwerde abwies.

 

 

Messerfuchtler

SVP-Gemeinderat (damals) aus Z.

«Ich schlitz dir die Kehle auf!» soll das damalige SVP-Gemeinderatsmitglied mit einem Sackmesser fuchtelnd einem Gast in einer Bar gedroht haben. Auch habe er «den Barchef mit Fäusten traktiert und Gäste belästigt», berichtete der «Blick». Daraufhin sass der SVP-Politiker 101 Tage in U-Haft. Die Stadtzürcher SVP warf ihn hernach aus der Fraktion.

 

 

Nötigung

SVP-Nationalrat (aktuell) und Fast-Bundesrats-Kandidat aus G.

In einem Kreisel mit Stau entschied sich der SVP-Parlamentarier wider des Gesetzes abrupt die Richtung zu wechseln. Als sich ein Mitarbeiter der Verkehrsbetriebe, der wegen Strassenarbeiten den Verkehr regelte, dem SVP-Nationalrat in den Weg stellte, ignorierte dieser die Vorwarnung, fuhr auf den Mann zu und „touchierte“ ihn. Der SVP-Parlamentarier wurde daraufhin wegen Nötigung und schwerer Verletzung des Strassenverkehrsgesetzes zu einer bedingten Strafe von 60 Tagen Busse und einer Busse von 3300 Franken verurteilt. Dieser wehrte sich gegen den Strafbefehl, erhob Einspruch und erhielt vor dem Polizeigericht teilweise Recht. Die ursprüngliche Busse wurde auf 1500 Franken Geldstrafe reduziert und der SVP-Politiker der einfachen Verletzung des Strassenverkehrsgesetzes schuldig gesprochen.

 

 

Rassendiskriminierung

SVP-Kantonsrat
-Kandidat (damals) aus S.

Der SVP-Politiker hetzte in den sozialen Medien gegen Ausländer. Er forderte auf Facebook die standesrechtliche Erschiessung von Asylbewerbern und deren Unterbringung in KZ-ähnlichen Lagern, nach Geschlechter getrennt («minimiert die Replikation») und mit einer Hungerration von nur noch 1000 Kalorien täglich. Ausserdem forderte er die Deportation von Muslimen („Entsorgung“) und bezeichnete diese als „Schädlinge“. Er wurde zu eine teilbedingten Geldstrafe über 120 Tagessätze verurteilt und trat aus der SVP aus.

SVP-Fraktions-Präsident (damals) aus W.

Der SVP-Fraktionspräsident im Gemeindeparlament äusserte sich auf Facebook in Zusammenhang mit einer IS-Enthauptung: «Mir kommt gleich das Kotzen … wann wird diese Religion endlich ausgerottet?!?» Oder: «Weisheit des Tages: Hast du Allah in der Birne, ist kein Platz mehr fürs Gehirne.» Die Folge: Der SVP-Parlamentarier wurde wegen mehrfacher Rassendiskriminierung erstinstanzlich zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 140 Franken (16‘800 Franken) mit einer Probezeit von zwei Jahren und einer Busse von 1000 Franken (oder 10 Tage Haft) und der Übernahme der Verfahrenskosten von 3800 Franken verurteilt. Es gehe «um eine Grenzziehung zwischen freier Meinungsäusserung und menschenverachtender Hetze», sagte der Richter und qualifizierte den SVP-Politiker als ein «Hassprediger in einem anderen Sinne». Seine Äusserungen seien dazu geeignet, den «öffentlichen Frieden zu stören» und stellten eine «zentrale Degradierung und grobe Geringschätzung» anderer Religionsangehöriger dar. Die SVP-Fraktion stellte sich hinter ihren Präsidenten. Aus der SVP trat er erst ein Jahr später aus gesundheitlichen Gründen aus und war bis dahin weiterhin als SVP-Fraktionspräsident tätig. «Ich bin nicht ganz zufrieden mit der Arbeit der heutigen SVP», zitiert ihn das Tagblatt. Er legte Berufung ein und wurde daraufhin auch von zweiter Instanz der mehrfachen Rassendiskriminierung schuldig gesprochen. Allerdings wurde im zweit­instanzlichen Urteil das Strafmass halbiert. Kurz nach dem Vorfall gelangte der damalige SVP-Fraktionspräsident wieder in die Schlagzeilen und wurde wegen Ehrverletzungsdelikten angezeigt, weil er die ehemalige Zuger Grünen-Politikerin Jolanda Spiess-Hegglin (heute Verein Netzcourage) als „verlogenes Miststück“ und „Bordsteinschwalbe“ bezeichnete. Die beiden Parteien einigten sich aussergerichtlich. Der ehemalige SVP-Fraktionspräsident entschuldigte sich zudem bei Spiess-Hegglin. Über die Höhe der ausbezahlten Genugtuung wurde Stillschweigen vereinbart.

SVP-Lokalpolitiker (damals) aus Z.

Der ehemalige SVP-Schulkreispfleger wurde wegen Rassendiskriminierung zu einer bedingten Geldstrafe von 75 Tagessätzen à 120 Franken und einer unbedingten Busse von 1800 Franken verurteilt. Er zog bis vors Bundesgericht, das den Schuldspruch des Obergerichts bestätigte. Der SVP-Politiker hatte in einem Tweet auf Twitter konstatiert: «Vielleicht brauchen wir wieder eine Kristallnacht...diesmal für Moscheen», bevor die Regierung auf die Islamisierung der Schweiz reagiere, berichtet «watson». Besagter Tweet zerstörte dessen Existenz und beendete die politische Karriere des ehemaligen SVP-Politikers.

SVP-Gemeinderat (damals, und früher FDP) aus B.

Der SVP-Gemeinderat sprayte rassistische Parolen wie «Neger geht nach Hause» und «Keine Neger» auf Mauern und Hauswände. Er wurde wegen Rassendiskriminierung zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 150 Franken verurteilt. Dazu musste er eine Busse wegen Sachbeschädigung von 1500 Franken bezahlen sowie für die Gerichtskosten aufkommen. Der SVP-Gemeinderat trat aus der Volkspartei aus und politisiert mittlerweile für den Mouvement Citoyen.

SVP-Parteipräsident (damals) aus W.

Wegen rassistischen Slogans wie «Dreck Jugos», «Sau Türken» und «Ausländer raus» öffentlich mitten auf der SVP-Parteiwebseite wurde der damalige Parteipräsident der SVP W. zusammen mit zwei Mittätern (darunter der SVP-Vizepräsident) wegen Verstosses gegen die Antirassismus-Strafnorm rechtskräftig zu bedingten Geldstrafen verurteilt. Die beiden Vorstandsmitglieder wurden in der Folge zu bedingten Geldstrafen von je 30 Tagessätzen à 100 beziehungsweise à 80 Franken verurteilt. Dazu kamen Bussen von 600 respektive 500 Franken. Der SVP-Parteipräsident erhielt eine bedingte Geldstrafe von 15 Tagessätzen à 30 Franken sowie eine Busse von 300 Franken.

SVP-Generalsekretärin (aktuell) und SVP-Generalsekretär (damals, aktuell Vorstands-Mitglied einer Kantonalsektion) aus B.

Die beiden Generalsekretäre der SVP Schweiz sind wegen der Zeitungsinserate «Kosovaren schlitzen Schweizer auf» wegen Verstosses gegen die Antirassismus-Strafnorm zu bedingten Geldstrafen von 45 Tagessätzen à 220 bzw. 300 Franken wegen Rassendiskriminierung verurteilt worden, weil sie eine Ethnie herabgewürdigt und zu Hass und Diskriminierung aufgerufen haben. Das Bundesgericht hat das Urteil bestätigt. Der Parteipräsident der SVP Schweiz konnte hingegen nur wegen seiner parlamentarischer Immunität nicht belangt werden.

JSVP-Co-Präsident (aktuell) aus O.

Der Co-Präsident der Jungen SVP Kantonalpartei «wurde erstinstanzlich wegen Rassendiskriminierung verurteilt», berichtet «20 Minuten». Bei den kantonalen Wahlen machten er und seine Mitstreiter mit einem Flyer Stimmung gegen Transitplätze für ausländische Fahrende. «Die Illustration zeigt einen Schweizer in Sennentracht, der sich vor einem Abfallhaufen einer Wohnwagensiedlung die Nase zuhält. «Wir sagen Nein zu Transitplätzen für ausländische Zigeuner» war auf dem Plakat zu lesen», so «SRF» in seiner Berichterstattung. Der Verband Sinti und Roma Schweiz erstatteten mit Unterstützung der Gesellschaft für bedrohte Völker Anzeige wegen Verletzung der Rassismus-Strafnorm. Das Regionalgericht verurteilte die beiden Angeklagten zu Geldstrafen von je 30 Tagessätzen. Der JSVP-Co-Präsident und sein Mitangeklagter Parteikamerad haben gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung eingelegt.

SVP-Fraktions-Präsident Stadtparlament (aktuell) aus A.

Dieser SVP-Amtsträger und ehemalige Kantonspolizist wurde vom Bezirksgericht «des Verstosses gegen die Rassendiskriminierungsnorm schuldig» gesprochen, wie «Tagblatt» berichtet. Der Beschuldigte hatte Fahrende als «Schlitzohren und Kleinkriminelle» bezeichnet. Daraufhin reichten sowohl die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) wie auch der Verband Sinti und Roma Schweiz (VSRS) Strafanzeige ein. «Was ihn teuer zu stehen kommt: Neben einer Busse von 450 Franken werden dem Verurteilten über 4200 Franken Verfahrenskosten auferlegt.»

SVP-Grossrat (damals), SVP-Nationalrat (aktuell) aus S.

SVP-Nationalrat wegen Rassendiskriminierung verurteilt. «Im August 2014 kommt bei einem Schusswechsel in einer Moschee in St. Gallen ein Mann ums Leben. «On en redemande» kommentiert der damalige Walliser Grossrat und heutige Nationalrat» der SVP auf Twitter die Bluttat - «wir wollen mehr davon», berichtet die «NZZ». «Wegen diesem Tweet wird der umstrittene SVP-Politiker drei Jahre später wegen Rassendiskriminierung zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 300 Franken verurteilt. Hinzu kommt eine Busse von 3000 Franken.»


 

Schwarzarbeit

SVP-Nationalrat (damals, über 20 Jahre) aus E.

Der langjährige SVP-Nationalrat und dessen Ehefrau haben eine serbische Asylbewerberin ohne eine Arbeitsbewilligung (schwarz) beschäftigt und keine AHV-Abgaben abgeführt. Brisant: Ausgerechnet dieser SVP-Nationalrat machte sich mit unzähligen Vorstössen im Parlament einen Namen, die sich gegen Schwarzarbeit richteten. Nach einer öffentlichen Entschuldigung des SVP-Parlamentariers und dem Versprechen, die nicht bezahlten Sozialversicherungsausgaben nachzuzahlen, wurde das Strafverfahren eingestellt. Offenbar hätte ausgerechnet der SVP-Parlamentarier, selbsternannter Kämpfer gegen Schwarzarbeit, nicht gewusst, dass die Frau nicht arbeiten dürfe. Einzig die Verfahrenskosten musste der SVP-Nationalrat berappen, weil dieses durch sein «schuldhaftes Verhalten» ausgelöst worden sei.

 

 

Sexuelle Belästigung

SVP-Kantonsrat (damals) aus O.

Gegen den SVP-Kantonsrat und Leiter einer örtlichen Polizeistation der Kantonspolizei wurde seitens Dritter eine Strafanzeige «wegen Verdachts auf sexuelle Belästigung von Berufskolleginnen», wie «watson» berichtet. Laut «Blick» gingen gar gleich mehrere Strafanzeigen ein. In der Folge reichte der Beschuldigte bei der Kantonspolizei seine Kündigung ein und wurde inzwischen auch vom Dienst freigestellt. Ausserdem trat er von allen öffentlichen Ämtern zurück. Es gilt die Unschuldsvermutung.

 

 

Sozialhilfe-Betrug

SVP-Gemeinderats-Kandidatin (damals) und SVP-Vorstands-Mitglied (damals) aus Z.

Die SVP-Politikerin aus jener Partei, die den Sozialhilfemissbrauch am lautesten anprangert, hat zu Unrecht Sozialhilfe-Gelder bezogen. Obwohl sie aus Renten und privater Vorsorge Vermögen übrig hatte, hatte sie sich als mittelloses Scheidungsopfer ausgegeben und die Sozialhilfe illegal um 36‘000 Franken geprellt. Sie verschwieg ihre Einkünfte. Die Sozialwohnung, die ihr die Stadt vermittelt hatte, vermietete die Frau für 1100 Franken im Monat Miete «an eine dankbare Untermieterin mit orientalischem Namen» (20min) weiter, während sie selbst längst bei ihrem Lebenspartner in dessen Wohnung wohnte. Die SVP-Gemeinderatskandidatin wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 30 Franken und 300 Franken Busse verurteilt.


 

Steuerbetrug

SVP-Parteipräsident (damals), SVP-Kantonsrat (damals) und SVP-Vorstands-Mitglied (ehemals) aus G.

Der kantonale SVP-Präsident hatte sich aus seiner Firma rund 170’000 Franken als Wahlkampfaufwendungen für die Nationalratswahlen als Geschäftsaufwand ausgezahlt und zudem Kosten aus einem privaten Liegenschaftsfeal als Geschäftsaufwand verbucht. Dadurch sanken Gewinn und Steuerbelastung der Unternehmenssteuern der Firma. Freigesprochen wurde der SVP-Politiker in zweiter Instanz vom Hauptvorwurf, auch Wahlkampfkosten zu Unrecht über die Geschäftsbuchhaltung abgerechnet zu haben. Das Bundesgericht bestätigte aber das Urteil des Obergerichts. Der SVP-Parteipräsident wurde wegen Steuerbetrugs und Urkundenfälschung zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 330 Franken verurteilt. Hinzu kommen noch Gerichtskosten von 4000 Franken.

 

 

Tierquälerei

SVP-Grossrat (aktuell) aus J.

Der SVP-Gemeinderat und SVP-Grossrat ist zwei Mal wegen Wilderei und Tierquälerei mit dem Gesetz in Koflikt geraten. Er hatte in der Nähe einer Wohnsiedlung ausserhalb der Jagdsaison drei Füchse geschossen, die «ihn und seine Gäste gestört» hätten. Er steckte die Füchse in einen Sack, wobei einer der Füchse noch atmete, wie der Wildhüter feststellte und von diesem sofort getötet werden musste. Gegenüber dem «Blick» widerspricht er dem Bericht und sagt, dass alle drei Füchse bereits tot waren. Der SVP-Grossrat erhielt eine bedingte Geldstrafe und eine Busse von 1000 Franken. Zwei Jahre später verurteilte ihn das Polizeigericht zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 130 Franken und einer Probezeit von vier Jahren sowie einer Busse von 500 Franken, weil er bei der Jagd eine Gämse nicht richtig schoss und zu lange leiden liess. In einem dritten Fall rund um den Vergiftungstod der Wölfin F-13 (in der Nähe fanden sich weitere tote Tiere, darunter sechs Füchse und ein Rotmilan) wurde er hingegen freigesprochen und mit 3000 Franken Genugtuung entschädigt, da das bei ihm in einer Hausdurchsuchung gefundene Gift keine Verbindung zu den Giftspuren beim toten Tierkadaver aufwies. Dafür wurde der SVP-Grossrat aber wegen Verletzung des Waffengesetzes zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.

SVP-Regierungsrätin (damals), SVP-Nationalrätin (ehemals) und BDP-Politikerin (aktuell) aus B.

Das «Krähen-Massaker» lautete die Blick-Schlagzeile damals. Die SVP-Regierungsrätin startete eine Vogel-Vergiftungsaktion, um 4000 bis 6000 Rabenkrähen auszumerzen. «Die Rabenkrähen waren mit Jauche angelockt worden. Zu fressen erhielten sie Maiskörner, die mit Betäubungsmittel behandelt worden waren. Hatten die Krähen die Körner gefressen, fielen sie nach wenigen Flügelschlägen vom Himmel. Ihr Kreislauf brach zusammen und sie erfroren», schreibt der «Blick». Aufgrund lautstarkem Protest der Bevölkerung stoppte sie das Krähen-Massaker früher als geplant. Früh genug, um ein Verwaltungsstrafverfahren zu vermeiden, für 1075 tote Vögel allerdings zu spät.

 

 

Tötung fahrlässige

SVP-Nationalrat (aktuell) aus W.

Der Landwirt war morgens mit seinem Traktor auf einer Nebenstrasse unterwegs. Als er bei einer Kreuzung auf die Kantonsstrasse einbog, übersah er einen von links herannahenden Personenwagen, worauf es zu einer heftigen Kollision mit Todesfolge kam. Der SVP-Nationalrat wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt und der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen.

 

 

Üble Nachrede

SVP-Kantonsrat (aktuell) aus B.

Verurteilung wegen übler Nachrede und zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 150 Franken, weil er einen Grünliberalen-Politiker als Beispiel für Vorbestrafte wegen übler Nachrede in seinem Blog aufführte und dies auf Twitter verbreitete. Der Genannte war aber nur wegen Beschimpfung verurteilt worden, ohne Strafe, d.h. er ist nicht vorbestraft. Der Grünliberale erstattete Anzeige wegen Verleumdung. Der SVP-Kantonsrat wurde zwar einmal verurteilt, gilt aber nicht als vorbestraft. Das heisst, dass trotz seiner Verurteilung keine Strafe ausgefällt wurde.

Jung-SVP-Präsident (damals) aus W.

Der Parteipräsident der JSVP hatte ein Foto eines grünen Jungpolitikers mit der Überschrift «Wer kennt diesen Chaoten?» veröffentlicht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der ehemalige Parteipräsident hat es weitergezogen. Das Verfahren ist pendent, da der SVP-Politiker seinerseits eine Anzeige gegen jene, die ihn angezeigt haben, eingereicht hat.

 

 

Ungetreue Geschäftsführung

SVP-Grossrat (damals), SVP-Nationalrat (aktuell) aus O.L.

Das prominente Aushängeschild der Schweizerischen Volkspartei wurde 1996 vom Aargauer Obergericht wegen ungetreuer Geschäftsführung zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 20 Tagen verurteilt.

 

 

Verletzung des Bankgeheimnis

SVP-Kantonsrat (aktuell) aus F.

Angeklagt wegen Anstiftung zur Bankgeheimnisverletzung: Die Staatsanwaltschaft erliess 2013 einen Strafbefehl wegen versuchter Anstiftung und Gehilfenschaft zur Verletzung des Bankgeheimnisses sowie mehrfacher Verletzung des Schriftgeheimnisses. Der Beschuldigte erhob Einspruch gegen den Strafbefehl. Im Berufungsprozess sprach ihn das Obergericht 2017 wegen Gehilfenschaft zur Verletzung des Bahnkgeheimnisses schuldig.


 

Veruntreuung mehrfache

SVP-Nationalrat (damals), SVP-Bundesrats-Kandidat (damals) aus H.

Als offiziell nominierter Bundesratskandidat schien der SVP-Nationalrat den Höhepunkt seiner Politikerkarriere erreicht zu haben. So war dem auch. Ab da an ging es im Sturzflug abwärts. Kurz vor der Bundesratswahl wurde bekannt, dass er 240'000 Franken aus der Erbschaft einer verstorbenen Mitarbeiterin dazu nutzte, um eigene Rechnungen zu bezahlen. Er wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 13 Monaten bei einer Probezeit von 2 Jahren, 1500 Franken Busse sowie Verfahrenskosten von 4000 Franken verurteilt.

SVP-Gemeinderat (damals) aus B.

Der Ex-SVP-Politiker wurde erstinstanzlich verurteilt, weil er als Treuhänder 460'000 Franken veruntreut hatte. Die aussergerichtliche Einigung wurde als Schuldeingeständnis gewertet.

SVP-Gemeinderat (damals) aus L.

Über Jahre hinweg plünderte der ehemalige SVP-Gemeinderat die Vereinskasse eines Kulturvereins. Der entwendete Betrag wird auf deutlich über 100‘000 Franken beziffert. Der betroffene Kulturverein zog die Klage zurück, der ex-Gemeinderat muss dem Verein aber bis zum Jahr 2024 inklusive Zinsen 147‘000 Franken zurückzahlen.

 

 

Vollendeter Mordversuch

Handschellen Kriminalität

SVP-Grossrat (damals) aus L.

Der damalige SVP-Grossrat schoss 2003 einem Bauunternehmer ins Gesicht, um eine Veruntreuung in der Höhe von 3,2 Millionen Franken zu vertuschen. 2004 wurde er von einem Geschworenengericht wegen vollendeten Mordversuchs und Veruntreuung zu elf Jahren Zuchthaus verurteilt. Sowohl das Kassationsgericht wie auch das Bundesgericht bestätigten die Haftstrafe.

 

 

Wahlfälschung

SVP-Einwohnerrat (damals) aus O.

Dieser SVP-Politiker war als Abwart des Gemeindehauses angestellt und fischte vor den Wahlen 150 bis 200 Stimmcouverts aus dem Gemeindebriefkasten, um seinem Vorgesetzten, einem CVP-Gemeindepräsidenten, das Wahlergebnis zu vermiesen. Er strich Namen, ergänzte Wahlzettel oder füllte leere aus. Dann schloss er die Couverts wieder und legte sie zurück zur Post. Erst eine Handschriften-Analyse überführte den Täter. Ihm drohen wegen Wahl- und Urkundenfälschung bis zu 3 Jahre Gefängnis. Die Neuwahlen kosteten die Gemeinde 10‘000 Franken zusätzlich.

SVP-Kantonsrat-Kandidat (damals) aus Z.

Dieser SVP-Kantonsratkandidat stiftete «einen Wähler dazu an, fremde Wahlzettel auszufüllen - und rät auch nicht davon ab, diese gleich selbst zu unterzeichnen», berichtet der «Blick». Gemäss der Zeitung machte sich der Kandidat damit strafbar. «Einerseits hat er den Anrufer ermutigt, Wahlunterlagen anderer Personen auszufüllen und in deren Namen zu unterschreiben. Das gilt als Wahlfälschung. Andererseits hat er Kaffee oder Blumen als Dankeschön in Aussicht gestellt. In Tat und Wahrheit ist das nichts anderes als Wahlbestechung. Das Anbieten von Geschenken in einem Wahlkampf ist verboten», schreibt etwa «watson».


 

* Anmerkung

Die SVP warnt an einer eigens anberaumten Medienkonferenz: «Die Schweiz ist kein sicheres Land mehr.» Und im Netz heisst es oft, «die linken Gutmenschen-Träumer verharmlosen jede kriminelle Energie von Ausländern mit ihren „Einzelfällen“! Leben die auf dem Mond?!» Tun sie nicht.

«Die SVP will kriminelle AusländerInnen ausschaffen. Dabei hätte sie in ihren eigenen Reihen genug aufzuräumen», fasste die Wochenzeitung «Woz» die Strafstatistik der SVP treffend zusammen. Mit dabei in dieser „Verbrecher“kartei: ehemalige und amtierende SVP-Nationalräte, SVP-Regierungsräte, SVP-Parteipräsidenten und SVP-Parteisekretäre. Die SVP ist selbstverständlich nicht kriminell, es entbehrt aber nicht einer gewissen Ironie, dass ausgerechnet jene Law-and-Order-Hardliner-Partei, die härtere Strafen gegen Kriminelle (Ausländer) fordert, die Partei mit dem längsten Vorstrafenregister ist.


Kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Wer sich auf obiger Liste nicht wiederfindet, «sollte sich keinesfalls diskriminiert fühlen». Ergänzungen nehmen wir aber gerne unter support [at] conviva-plus.ch entgegen.

 

«Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes und weil wir finden, fast jede und jeder habe eine zweite Chance verdient», haben wir zur Teilanonymität weder Name noch Kürzel, sondern lediglich die aktuelle oder ehemalige Parteifunktion hinzugeschrieben.

 

* Auswahl-Kriterien & Quellen

Als Inspiration und Grundlage dieser Zusammenstellung diente u.a. neben Berichten in der NZZ, Watson, Blick, Aargauer Zeitung, Luzerner Zeitung, Tagesanzeiger, Tagblatt und vor allem der Artikel «Schweizerische Verbrecherpartei» in der Wochenzeitung: «Die Aufzählung berücksichtigt Strafbefehle, Bussen, Urteile und Verfügungen, die innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt bzw. gesprochen worden sind und Geldstrafen, Bussen, erzwungene Rückerstattung und Übernahme von Verfahrenskosten zur Folge hatten. Personen, die sich gegenüber den Medien nicht geäussert haben, keine für das öffentliche Leben oder politisch relevanten Posten innerhalb der Partei hatten oder haben oder deren Verfahren eingestellt worden sind, sind nach dem Grundsatz des Rechts auf Vergessen nicht aufgeführt, beziehungsweise anonymisiert. In Fällen ohne rechtskräftige Entscheide gilt die Unschuldsvermutung.»


Mann Typ Kriminalität

AUSLÄNDER-KRIMINALITÄT
NACH NATIONALITÄT


Auf Druck der SVP-Motion «Transparenz über die Herkunft Krimineller» veröffentlichte das Bundesamt für Statistik (BfS) erstmals Zahlen zur Nationalität der rechtskräftig Verurteilten ...

 

Als Zeichen der Versöhnung schliessen wir die Zusammenstellung mit den Worten der Wochenzeitung: «Unsere Entschuldigung geht an all jene SVP-Mitglieder, die wir nicht berücksichtigt haben - wir vertrösten sie auf die nächste Gelegenheit

 

Diese Politiker würden ausgeschafft

Kleiner und interessanter Nachtrag:
Die Durchsetzungsinitiative betrifft bekanntlich nur Ausländer. Aber was wäre, wenn die vorgeschlagenen Ausschaffungs-Bestimmungen auch für Schweizer Parlamentarier gälten? Hier gibt es einen aufschlussreichen Blick ins Strafregister durch die «NZZ Neue Zürcher Zeitung». Und auch «Watson» berichtet: SVP-Exponenten fordern von Ausländern, dass sie sich an die Gesetze halten, ansonsten müssten sie gehen. Dabei haben auch die Einheimischen Mühe, sich an die Regeln zu halten. Das gilt auch für viele Mitglieder der Partei, die die Durchsetzungsinitiative lanciert hat. «Watson» hat sich einen Überblick verschafft: 21 aktive oder ehemalige SVPler, die sich nicht ans Gesetz hielten.

Vielleicht interessiert Dich auch:



Autor: INFO Schweiz - Redaktion

Die Schweiz kompakt - ConvivaPlus.ch
Lokales, regionales und nationales Wissen.
 

(Last updated: 12.08.2023, 14:20)