Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bestätigt Gesichtsschleier-Verbote in Europa

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Verbote zur Gesichtsverschleierung auf den Strassen Europas erneut bestätigt.

Frauen in Europa darf das Tragen eines Gesichtsschleiers im öffentlichen Raum verboten werden. So urteilte das EGMR in Strassburg - mittlerweile zum zweiten Mal. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erklärte bereits 2014 das Burka-Verbot in Frankreich für legitim. Im vorliegenden Fall stand nun ein entsprechendes Verbot in Belgien zur Debatte. Seit Mitte 2011 gilt in Belgien ein Gesetz, das teilweise und komplette Gesichtsverschleierung im öffentlichen Raum unter Strafe stellt.

Wer gegen dieses Gesetz verstösst, kann von den Behörden entweder mit einer Geldbusse belangt oder sogar mit bis zu 7 Tagen Haft bestraft werden.

Inhalte:

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt Burka-Verbote in Europa

 

 

Die Klage:

Grund für das richterliche Urteil waren zwei Klagen von drei muslimischen Frauen. Zum einen klagte die Belgierin Fouzia Dakir gegen ein regionales Verbot. Zum anderen wehrten sich die Belgierin Samia Belcacemi und die Marokkanerin Yamina Oussar gegen das nationale Verschleierungsverbot. Die Musliminnen tragen aus religiösen Gründen einen Gesichtsschleier (Nikab). Durch das belgische Verbot sahen sie ihre Grundrechte wie die Privatsphäre und die Religionsfreiheit verletzt. Sie warfen dem Staat Diskriminierung vor und reichten beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Klage ein.

Burkaverbot: 80% der gebüssten Frauen sind ???????? Schweizerinnen

Burkaverbot: 80% der gebüssten Frauen sind ???????? Schweizerinnen: ?https://www.conviva-plus.ch/?page=2430

Posted by INFO Schweiz on Freitag, 23. Juni 2017

 


BURKA-VERBOT
6 Bussen - Ein Rohrkrepierer?

Gerade mal 6 Bussen und dafür ein Gesetz

 

Das Urteil:

Der Gerichtshof stimmte der Klage nicht zu. Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass Verhüllungsverbote angemessen seien und das Ziel hätten, die Bedingungen des Zusammenlebens zu erhalten.

Ein solches Verbot könne in einer «demokratischen Gesellschaft» als «notwendig» betrachtet werden.

Die Nationalstaaten könnten lokale Bedürfnisse generell besser einschätzen als ein internationales Gericht. Auch seien die «Rechte und Freiheiten» von Dritten geschützt.

«Der Islam ist böse, Muslime sind gefährlich?»
DER ISLAM IN DER SCHWEIZ
→ Unbedingt lesen →

 

Das schreiben andere:
- Verschleiern verbieten erlaubt (Zeit)
- Verschleierungsverbot in Belgien rechtens (Welt)
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt Gesichtsschleier-Verbote (NZZ)
- Verschleierungsverbot in Belgien ist rechtens (Spiegel)

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(Last updated: 12.07.2017, 12:12)