Die Parlaments-Lobbyisten bleiben geheim

Alle Lobbyisten, die mit Tagesgenehmigung ins Parlamentsgebäude in Bern kommen, bleiben geheim. Das heisst rein theoretisch könnten im Bundeshaus pro Tag bis zu 492 Lobbyisten verdeckt operieren. Ihre Namen werden geschützt und auf keiner Liste veröffentlicht.


Inhalte:

Verdeckte Lobbyisten im Parlament

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Lobbyisten im Tarnanzug:

Die Grünen fordern mehr Lobby-Transparenz im Bundeshaus. Denn Lobbyisten mit einer Tages-Akkreditierung können ungestört im Verborgenem lobbyieren. Für sie gilt keine Registrierungspflicht.

Jeder der 246 National- und Ständeräte kann pro Tag bis zu zwei Personen zusätzlich Zugangsberechtigungen zum Parlament verschaffen - hochgerechnet bis zu 492 Personen pro Sessionstag.

Die tatsächliche Anzahl der ausgegebenen Tagesausweise beträgt im Schnitt rund 150 pro Tag (Stand 2014).

Folgen: Lobbyisten können ganz gezielt für einen bestimmten Sessionstag eine Tages-Zugangsberechtigung bekommen, ohne dass ihr Lobbyismus jemals öffentlich bekannt wird. Auch Angaben zur Funktion oder zum Auftraggeber sind nicht notwendig. Trotzdem haben sie freien Zugang zur Wandelhalle - und somit zum Vorzimmer der Schweizer Bundespolitik

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Keine Lobby-Transparenz:

Mit der aktuellen Regel werden die Namen der Tageslobbyisten geschützt und vor der Öffentlichkeit geheim gehalten. Wieso?

Die Bevölkerung müsse Bescheid wissen, welche Lobbyisten in Bern verkehren, forderten die Grünen.

Der bürgerlich-rechts dominierte Nationalrat lehnte die parlamentarische Initiative jedoch mit 112 zu 53 Stimmen deutlich ab.

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Die geheime Liste:

Die neue Regel hätte alle Tagesbesucher des Parlaments zur Registrierung verpflichtet - auf einer öffentlich einsehbaren Liste.

Die Staatspolitische Kommission (SPK) befand aber, dass eine Registrierungspflicht über das Ziel hinausschiesse. Herauszufiltern, wer von den Tagesgästen Lobbyarbeit mache, sei fast nicht machbar, so SPK-Sprecher Matthias Jauslin (FDP). Man sei überfordert. Doch Nationalrat Balthasar Glättli (Grüne) entgegnete, dass eine Anpassung der Verordnung relativ rasch geregelt wäre.

"Die bereits heute geführte Liste der Tagesgäste im Parlament müsse öffentlich gemacht werden. So könnten Lobbyisten, die verborgen operieren wollten, die Tagesberechtigungen nicht ausnutzen." (Quelle: Parlamentsdienste)

 

Der Parlamentszugang:

Situation heute: Jeder Parlamentarier kann zwei Personen permanenten Zugang zum Bundeshaus verschaffen. Diese werden auf einer öffentlich einsehbaren Liste eingetragen.

Zusätzlich dazu kann jeder Parlamentarier während der Session Tages-Zutrittsberechtigungen an bis zu zwei Personen vergeben. Ihre Namen werden nicht veröffentlicht.

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Quelle: Parlamentsdienste.

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(Last updated: 16.03.2017, 13:53 Uhr)