Ständerat erlässt Zutrittsverbot für Journalisten

Der Ständerat hält sich Journalisten und Verbandsvertreter mit einem Zutrittsverbot fern. Er möchte mehr Privatsphäre. Ein Extra-Service für die Lobbyisten?

Bis heute weigert sich die kleine Parlamentskammer das Abstimmungsverhalten der einzelnen Ständeräte bei den wichtigsten Entscheidungen transparent zu publizieren.

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Zutritt wird massiv eingeschränkt

Im Berner Bundeshaus - dem politischen Machtzentrum der Schweiz - sind die beiden separaten Ratskammern von Nationalrat und Ständerat jeweils von einer Art "Begegnungszone" umgeben.

Im Nationalrat ist es die berüchtigte Wandehalle. Im Ständerat zwei als Vorzimmer bezeichnete Räume.

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Ständerat: 160'000.- CHF pro Jahr (3 Monate)
Nationalrat: 145'000.- CHF pro Jahr (3 Monate)

Freien Eintritt in diese sogenannten Begegnungszonen haben resp. hatten bisher u.a. akkreditierte Verbandsvertreter, Lobbyisten, Journalisten und Gäste.

Neu gibt wird nur noch auf Einladung Zutritt gewährt. Ohne Einladung dürfen sich ausschliesslich Parlamentarier und Bundesräte im Vorzimmer aufhalten.

 

Freischein für Lobbyisten?

Solange Lobbyisten der Zutritt verwehrt wird, ist diese Massnahme ja grundsätzlich zu begrüssen. Die Lobby-Organisationen haben sich längst Privilegien erschlichen und die Parlamente inflitriert wie folgendes Beispiel eindrücklich zeigt: <50% Parlamentarier sind Mitglied derselben Lobby-Gruppe.

Da man sich aber durch persönliche Einladungen Zutritt verschaffen kann - also Vitamin B - werden sich dort künftig wohl hauptsächlich Lobbyisten tummeln.

Die Journalisten sind aussortiert, die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Somit ist "Privatsphäre" für Lobbyisten gewährleistet.

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(Last updated: 28.11.2016, 21:16 Uhr)