Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Alles Wichtige zur Bundesverfassung der Schweiz: Verfassung und Bundesgesetze der Schweizerischen Eidgenossenschaft im 2015!

Inhalt:

 

Die Bundesgesetze - das höchste aller Schweizer Gesetze


GRUNDPFEILER: In der Schweizer Politik werden Neutralität, Föderalismus und Demokratie als die Grundfesten des Systems angesehen. Sie garantieren den Zusammenhalt der unterschiedlichen Sprachen, der verschiedenen Kulturen und der unterschiedlichen Religionen.

In der Rechtshierarchie der Schweiz nimmt die Bundesverfassung die oberste Priorität und Stellung ein.

DEMOKRATIE VS. RECHTSSTAAT: Alle Gesetze, Verordnungen und Erlasse sowohl der Kantone als auch der einzelnen Gemeinden sind der Verfassung untergeordnet und dürfen ihr nicht widersprechen. Eine Ausnahme bilden die Bundesgesetze. Selbst bei Verfassungswidrigkeit müssen die Bundesgesetze vom Schweizerischen Bundesgericht oder einer anderen Gerichtsbarkeit angewendet werden.

Das Gesetz bzw. die komplette Neufassung der Schweizer Verfassung, die ursprünglich aus dem Jahr 1874 stammt, wurde am 18. April 1999 verabschiedet und trat am 01. Januar 2000 in Kraft.

Hier kommt das Demokratieprinzip gegenüber dem Rechtsstaatsprinzip stärker zum Tragen und erhält eine stärkere Gewichtung.

 

Verfassungsänderungen sind fest in der Verfassung verankert


BUNDESVERFASSUNG ÄNDERN: Eine Besonderheit des Schweizerischen Rechtssystems ist es, dass per Volksinitiative Verfassungsänderungen verlangt werden können.

Dies hatte zur Folge, dass die Bundesverfassung bereits mehrfach geändert und modifiziert worden ist.

In der Regel handelt es sich hierbei um Teilrevisionen der Bundesverfassung. Eine Totalrevision wurde in der Geschichte der Schweiz erst ein einziges Mal beantragt - und abgelehnt.

 

Die Verfassung der Schweiz


Die Präambel, die die Verfassung einleitet, beginnt mit den Worten:

"Im Namen Gottes des Allmächtigen".

Es folgen sechs Titel, die:

  1. den Staatszweck beschreiben, die Stellung der Kantone regeln und Bestimmungen enthalten zur Stellung der Kantone, zu den Landessprachen, zu den Grundsätzen des rechtsstaatlichen Handelns.

  2. die Grund- und Bürgerrechte und Sozialziele benennen.

  3. die Kompetenzen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden aufzeigen.

  4. die politischen Rechte des Volkes und der Kantone definiert und in besonderem Masse auf die direktdemokratischen Volksrechte eingeht.

  5. sich den Bundesbehörden widmet und die Kompetenzen der Bundesversammlung, des Bundesrates und der Bundesverwaltung absteckt.

  6. die Revisionsmöglichkeiten und Übergangsbestimmungen erläutert.

 

Die oberste Macht in der halbdirekten Schweizer Demokratie


DER SOUVERÄN: Auf der Grundlage der Verfassung hat das Volk in jedem Fall die oberste Gewalt - und damit die Macht, die indirekte Kontrolle über das Parlament auszuüben.

DER HAKEN: Die Bundesverfassung gesteht dem Volk zwar die Macht zu, die Kontrolle über die Staatsorgane auszuüben, jedoch nicht selber über Sachfragen oder Gesetze zu bestimmen.

Man spricht bei dieser Art von Regierungsform der Schweiz von einer halbdirekten Demokratie, weil die Verfassung Elemente sowohl der indirekten als auch der direkten Demokratie enthält.

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Mit einer Volksabstimmung Teilrevisionen in der Verfassung erzwingen


Es ist aber sehr wohl möglich mit dem Mittel der Volksbefragung und der Volksabstimmung Änderungen bei Gesetzen oder Sachfragen herbei zu führen (Teilrevisionen).

Dazu müssen auf Bundesebene jedoch mindestens 100'000 Unterschriften in einem Zeitraum von max. 18 Monate gesammelt werden.

 

Gewaltentrennung in der Schweiz - Wer kontrolliert wen?


KONTROLLORGANE: Um eine Machtfülle bei nur einer Person zu verhindern, sieht die Verfassung eine Gewaltentrennung in drei Bereiche vor:

  • LEGISLATIVE: Die gesetzgebende Gewalt in Form der Bundesversammlung.

  • EXEKUTIVE: Die Ausführende Gewalt auf Bundesebene ist der Bundesrat.

  • JUDIKATIVE: Das Bundesgericht ist die dritte Gewalt der Gewaltenteilung und überwacht die Einhaltung der Regeln und Gesetze.

Mehr Details unter:
Gewaltenteilung Schweiz - Legislative Exekutive Judikative

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(Last updated: 09.12.2015, 02:44 Uhr)