Leeraktien Definition

Definition: Mit dem Begriff Leeraktien werden diejenigen Aktien einer Aktiengesellschaft (AG) bezeichnet, die nicht voll eingezahlt sind. Es müssen neben Leeraktien aber immer auch voll eingezahlte Aktien derselben AG existieren. Im englischen Sprachgebrauch sind auch die Begriffe "partly paid share", "not fully paid share" und "undeposited share" als Synonyme für Leeraktien üblich.

Im Gewinnfalle werden seitens des Unternehmens (falls nicht durch Satzung anders bestimmt) 4% des Gewinns auf die eingezahlten Beiträge der Leeraktien ausgeschüttet und der Rest gleichmässig nach dem Nennwert der Aktien verteilt.

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Mitarbeiterbeteiligung mittels Leeraktien


Die Leeraktie spielt zum einen eine Rolle, wenn ein Unternehmen seine Mitarbeiter beteiligen will.

In diesem Fall ist mit der Ausgabe von Leeraktien meist ein zeitlicher Einzahlungsplan verbunden, so dass die Unternehmensbeschäftigten dann in vorgegebenen Fristen die Leeraktie voll einzahlen.


Leeraktien als Verkaufsoptionen


Ein weiterer Aspekt, der Leeraktien interessant macht, sind Verkaufsoptionen.

Der Verkäufer verkauft dabei die Aktien zum gegenwärtigen Kurs, liefert aber noch nicht. Dies tut er erst dann, wenn die Kurse gefallen sind, denn erst dann erwirbt er die Aktien an der Börse zum niedrigen Preis und liefert diese dem Käufer zum vorher vereinbarten höheren Preis.

Die Differenz macht den Gewinn des Verkäufers aus, wobei für dieses Optionsrecht eine Prämie gezahlt werden muss.