Wer bei sich zu Hause privat eine Putzfrau anstellen möchte, sollte sich im Vorfeld Gedanken über eigene Verpflichtungen machen. Welche Aufgaben muss ich als privater Arbeitgeber erledigen? Und welche Pflichten habe ich bei einer privat angestellten Putzfrau? Hier gibt es einen Überblick inklusive Mustervorlage.
Erste Schritte (oder Schritt 1 + 2 überspringen): Als erstes sollte man ein detailliertes Stellenangebot mit sämtlichen Anforderungen verfassen. Die Stellenbeschreibung anschliessend in Zeitungen oder gegebenfalls auf Internetportalen inserieren. Hierfür können je nach Plattform-Gebühren unterschiedliche Kosten anfallen.
Auswahl treffen: Sobald man die ersten Bewerbungen von Putzfrauen erhalten hat, gilt es, diese Auswahl sorgfältig durchzusehen. Entscheiden Sie sich, welche Bewerberinnen Sie zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch einladen möchten. Aussortieren schadet nicht. Die restlichen Bewerbungen müssen an die Kandidatinnen zurückgesendet werden (ein Antwortschreiben geziemt sich immer).
Inhalte:
Gültige Arbeitserlaubnis: Hat man sich nach den persönlichen Vorstellungsgesprächen für eine der Putzfrauen-Bewerberinnen entscheiden können, bleibt als nächstes die Frage zu klären, ob besagte Bewerberin eine in der Schweiz gültige Arbeitserlaubnis besitzt.
Ohne C-Bewilligung: Diese Arbeitserlaubnis muss man bei der zuständigen Gemeinde einholen. Das ist allerdings nur notwendig, wenn keine C-Bewilligung vorhanden ist.
Aufenthaltsbewilligung prüfen: Achten Sie darauf, dass Sie die Aufenthaltsbewilligung prüfen, denn das Gesetz schreibt dies vor. Wer dies nicht tut, macht sich strafbar.
Ist alles soweit geklärt, kann man einen Vertrag ausstellen. Siehe Mustervorlage.
Der Vertrag zwischen Arbeitgeber und Putzfrau sollte ungefähr wie folgt aussehen.
Arbeitsvertrag:
zwischen
Arbeitgeber/in [Name und Adresse]
und
Arbeitnehmer/in [Name und Adresse]
1. Beginn Arbeitsverhältnis:
Das Arbeitsverhältnis beginnt am [Tag, Monat, Jahr] und ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
2. Tätigkeit
[Detaillierte Auflistung der Tätigkeiten im Unternehmen]
3. Arbeitspensum:
Das Arbeitspensum beträgt [Gesamtzahl in Std. pro Woche].
4. Ferien:
Der/die Arbeitnehmer/in hat Anspruch auf [Urlaubstage] Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr.
Bei Stundenlohn ist der Urlaubsanspruch im Lohn als Ferienentschädigung mit enthalten.
5. Lohn:
6. Lohnfortzahlung bei Krankheit:
Gemäss Obligationenrecht.
7. Lohnfortzahlung bei Betriebsunfall:
Obligatorische Unfallversicherung des Arbeitnehmers für den/die Arbeitnehmer/in für Betriebsunfall und (Nichtbetriebsunfall bei mindest. 8 Stunden Arbeitszeit pro Woche).
8. Lohnfortzahlung bei Schwangerschaft:
Gemäss den Bestimmungen der Erwerbsersatzordnung (EO).
9. Kündigung des unbefristeten Arbeitsverhältnis:
Gemäss den gesetzlichen Kündigungsfristen.
10. Allgemeine Bestimmungen:
Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen des kantonalen Normalarbeitsvertrages für Hausangestellte.
11. Unterzeichnung:
Ort, Datum und Unterschrift des Arbeitgebers und der Arbeitnehmerin.
Ist der Vertrag unterschrieben, muss der Arbeitgeber / die Arbeitgeberin für die Putzfrau eine Unfallversicherung abschliessen. Diese Unfallversicherung ist von Ihnen, dem/r Arbeitgeber/in, zu bezahlen.
Arbeitet die Putzfrau mehr als 8 Std. die Woche, muss man zusätzlich eine Nichtberufsunfallversicherung abschliessen. Diese darf vom Lohn ihrer Putzfrau abgezogen werden.
Vergessen Sie nicht, Ihrer Putzfrau immer zum Ende des Jahres einen Lohnausweis auszustellen. Dies ist aber nur notwendig, wenn die Quellensteuer bei der Abrechnung nicht abgezogen wird. Alle Angaben ohne Gewähr.
Hier finden Sie eine kostenlose Vorlage zum Lohnausweis.
Weitere Infos: Putzfrau anmelden in der Schweiz
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Autor: Schweiz - Redaktion